Im Einigungsvertrag wurde bestehendes Bergrecht der DDR für die in den alten Bundesländern nicht dem Bundesberggesetz/h1>

2. Wahlperiode Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen

Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15. April 1996 (BGBl. I S. 602) für den Freistaat Thüringen ergeben,

2. darzustellen, welche Auswirkungen die neue Rechtslage auf bestehende Betriebsplanzulassungsverfahrenhat,

3. in diesem Zusammenhang zu erläutern, wie Ziele der Raumordnung und Landesplanung ebenso wie Vorgaben des Umweltschutzes - insbesondere des Natur- und Wasserschutzes - weitergehend als bisher innerhalb der bergrechtlichen Verfahren umgesetzt werden sollen und

4. darüber zu berichten, ob das landesrechtliche Regelwerk der neuen Rechtslage ausreichend Rechnung trägt sowie wie und welche erweiterten Beteiligungsmöglichkeiten für die Kommunen realisiert werden können.

Begründung: faktisch festgeschrieben. Damit wurde eine Benachteiligung von Rohstoffe in den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung nicht durch ungeklärte Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden zum Erliegen kommen zu lassen.

Dieses unterschiedliche Recht ergab jedoch in den letzten Jahren erhebliche Probleme. nach dem Bundesberggesetz spielte dabei eine herausragende Rolle.

Insbesondere durch verschiedene Initiativen Thüringens habe der Bundestag am 7. März 1996 dem Gesetzentwurf in der Bundestagsdrucksache 13/3876 in dritter Lesung und der Bundesrat in seiner Sitzung am 22. März 1996 zugestimmt.

Für die Fraktion Für die Fraktion der CDU: der SPD: Arenhövel Lippmann