Paläontologische und geologische Bedeutung des Steinbruchs in Frankenberg-Rodenbach

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Wie beurteilt die Landesregierung den Steinbruch in Frankenberg-Rodenbach hinsichtlich seiner paläontologischen und geologischen Bedeutung?

Der Steinbruch der ehemaligen Ziegelwerke Bötzel & Co liegt zwei Kilometer nordwestlich von Frankenberg bei Rodenbach-Wangershausen. Er ist geologisch ein Aufschluss von regionaler bis überregionaler Bedeutung. In den dort sichtbaren Stätteberg-Schichten sind fossil zahlreiche große Pflanzenreste und marine, wirbellose Tiere zu finden. Ebenso enthalten die darüber folgenden Geismarer Schichten fossile Pflanzenreste. Die Fossilien sind für das jüngere Erdaltertum (Zechstein, Perm-Zeit) kennzeichnend.

Besonderheiten sind z. B. frühe Nadelbäume (Koniferen), die während der jüngeren Perm-Zeit entstanden.

Da in Hessen fossilführende Zechsteinablagerungen öfter vorkommen, besitzt der Aufschluss bei Frankenberg-Rodenbach keine besondere überregionale oder internationale Bedeutung, wie z. B. die Korbacher Spalte.

Frage 2. Welche Bedeutung hat der Steinbruch für den Naturschutz?

Die besondere Bedeutung des Steinbruchs für den Naturschutz ist in dem Vorkommen der Geburtshelferkröte und in randlich vorhandenen Magerrasenflächen einschließlich des dortigen Vorkommens seltener Heuschreckenarten begründet.

Da in dem zum Abbau notwendigen Eingriffs- und Ausgleichsplan des Betreibers des Steinbruchs sowohl die arten- als auch biotopschutzfachliche Forderungen der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises in vollem Umfang berücksichtigt wurden, wurde darauf verzichtet, den Steinbruch als Naturdenkmal auszuweisen.

Ein weiterer Handlungsbedarf ergibt sich aus der Sicht des Naturschutzes nicht. Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen hat der Stadt Frankenberg vorgeschlagen, einen Ortstermin durchzuführen, nachdem die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankenberg den Beschluss gefasst hatte, über die Sicherung der Fundstelle erneut zu beraten.

Frage 3. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um ein Verfüllen des Steinbruchs zu verhindern?

Die Fossilien des Steinbruchs in Frankenberg-Rodenbach sind Kulturdenkmäler im Sinne des Hessischen Denkmalschutzgesetzes. Sie unterliegen den entsprechenden Schutzvorschriften. Darüber hinausgehende Schutzmaßnahmen sind seitens des Landes nicht beabsichtigt.

Frage 4. Besteht nach Auffassung der Landesregierung die Möglichkeit, die Fundstelle in Zusammenarbeit mit der Stadt Frankenberg, dem Landkreis Waldeck-Frankenberg, der obersten Denkmal- und Naturschutzbehörde für die Zukunft zu sichern?

Bei der Sicherung der Fundstelle kann nach den bisherigen Erfahrungen ein enges Zusammenwirken der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften und der Denkmal- und Naturschutzbehörde nur von Vorteil sein. In welchem räumlichen Ausmaß die paläontologische Fundstelle offen gehalten werden kann, müssen künftige Gespräche erweisen.

Frage 5. Wie könnte ein Konzept zur Sicherung der Fundstelle, wie in Frage 3 beschrieben, aus Sicht der Landesregierung aussehen?

Ein Konzept müsste zunächst den Umfang des zu Sichernden und zu Erhaltenden feststellen. Denkmalschutz- und Naturschutzbehörde müssten dazu Erhaltungsprioritäten festlegen, die Geotop- und Biotopschutz berücksichtigen. Dabei sollte der geologische Aufschluss ganz oder teilweise für wissenschaftliche und didaktische Zwecke freigehalten werden. Da hierzu auch langfristig aufrechtzuerhaltende Pflegemaßnahmen gehören (z.B. das Freihalten von Profilen vor verdeckendem Pflanzenwuchs), empfiehlt es sich, den Geotopschutz im Rahmen eines Pflegewerkes zu verankern, das die Modalitäten des Zugangs sowie die denkmalpflegerischen Erhaltungsmaßnahmen festlegt.

Frage 6. Besteht aus Sicht der Landesregierung die Möglichkeit, den Steinbruch in Rodenbach und die Korbacher Spalte für den Tourismus in der Ferienregion Waldecker Land positiv zu nutzen?

Grundsätzlich ist es durchaus möglich, attraktive Natur- und Kulturdenkmale als Angebote einer Tourismusregion zu entwickeln.

Hinsichtlich möglicher touristischer Nutzung des Steinbruchs ist es zunächst erforderlich, ein umfassendes Konzept zu entwickeln und unter allen zu Beteiligenden abzustimmen.