Die Arbeit der Selbsthilfegruppen wird vom Land Thüringen entsprechend einer Förderrichtlinie unterstützt

In Thüringen gibt es inzwischen über 100 Selbsthilfegruppen im Bereich der Suchtkrankenhilfe.

Die Arbeit der Selbsthilfegruppen wird vom Land Thüringen entsprechend einer Förderrichtlinie unterstützt. Auch die Rentenversicherungsträger fördern Projekte, die von den Selbsthilfegruppen und -verbänden initiiert und geleistet werden.

Bei der Unterstützung der Finanzierung der Selbsthilfe ist vom tatsächlich entstehenden Mittelbedarf auszugehen. Der Verwaltungsaufwand ist auf ein Minimum zu beschränken. Andererseits jedoch sind auch rigide Einschränkungen seitens der Zuwendungsgeber zu vermeiden.

Selbsthilfe ist überwiegend an einen Träger der Freien Wohlfahrt angebunden und steht in Zusammenarbeit mit einer ortsnahen Psychosozialen Beratungs- und ambulanten Behandlungsstelle. Somit ergibt sich der Verbund von professioneller und ehrenamtlicher Arbeit mit den jeweiligen Schwerpunkten und Ergänzungen.

Betreuung im Justizvollzug

Beim Zugang eines Gefangenen in eine Justizvollzugsanstalt ist innerhalb von 12 Stunden nach Einlieferung vom medizinischen Dienst zu prüfen, ob der Gefangene suchtmittelabhängig oder -gefährdet ist. Bei Anzeichen von akuten Entzugserscheinungen ist sofort der für die Anstalt zuständige Arzt zu verständigen; kann dieser nicht erreicht werden, ist der medizinische Bereitschaftsdienst bzw. Notdienst zu informieren.

Reichen bei körperlichen Entzugserscheinungen die medizinischen und sonstigen Behandlungsmöglichkeiten in der Anstalt nicht aus, wird der Gefangene in Einrichtungen außerhalb des Vollzugs verlegt.

Der Suchtmittelbeauftragte informiert den suchtmittelabhängigen oder -gefährdeten Gefangenen über die Angebote der externen Suchtberatungsstellen, insbesondere über deren Sprechstunden und Anwesenheitszeiten in der Anstalt. Er erstellt im Zusammenwirken mit den Mitarbeitern der externen Suchtberatungsstellen eine Anamnese.

Gefangene, bei denen eine Behandlung ihrer Suchtproblematik im Rahmen des Justizvollzugs nicht möglich ist, sind für eine Langzeittherapie außerhalb des Justizvollzugs zu motivieren und hierauf vorzubereiten, bei Untersuchungsgefangenen unter Berücksichtigung des Untersuchungshaftvollzugs.

In Einzel- und Gruppengesprächen sind der Suchtmittelbeauftragte und die Mitarbeiter der externen Suchtberatungsstellen bemüht, den Therapiewillen des Gefangenen zu stärken. In Begleitung von Vollzugsbediensteten können Therapieeinrichtungen aufgesucht werden.

Ist der Gefangene ausreichend motiviert, wirkt die Anstalt darauf hin, dass der Gefangene unmittelbar in eine externe Therapieeinrichtung überwiesen wird. Die erforderlichen Vorbereitungen sind rechtzeitig in die Wege zu leiten (Aussetzung des Strafrestes, Gnadenmaßnahmen jeweils mit Therapieauflage).

3. Drogenbekämpfung

Drogenbekämpfung im Zuständigkeitsbereich des Thüringer Innenministeriums

Einleitung

Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben am 21. Dezember 1989 vor dem Hintergrund der sich national wie international verschärfenden Entwicklung im Rauschgiftbereich beschlossen, unter Einbeziehung wichtiger gesellschaftlicher Organisationen und Gruppen einen Nationalen Rauschgiftbekämpfungsplan zu entwickeln und in einer Nationalen Drogenkonferenz zu verabschieden.

Der Nationale Rauschgiftbekämpfungsplan hat das Ziel, alle für die Rauschgiftbekämpfung verfügbaren Kräfte zusammenzufassen, auf gemeinsam festgelegte Ziele auszurichten und zusätzliche Ressourcen zur Rauschgiftbekämpfung zu erschließen. Dabei ist auch nach neuen Wegen in der Bekämpfung des Suchtmittelmißbrauchs und seiner Folgen insgesamt zu suchen. Die Nationale Drogenkonferenz soll in der Drogenarbeit neue Impulse setzen und zur Stärkung der Zusammenarbeit beitragen.

Das Rauschgiftproblem muss fachübergreifend gesehen werden. Es kann nicht durch staatliche Institutionen allein bewältigt werden, sondern alle, die in unserer Gesellschaft für das Wohl der Bürger, vor allem aber für die heranwachsende Generation Verantwortung tragen, müssen die Ziele und Maßnahmen dieses Suchtkrankenhilfe- und Drogenbekämpfungsplanes mittragen.

Situationsanalyse im Bereich illegaler Drogen

Die Rauschgiftsituation hat sich in den letzten Jahren weltweit verschärft. Die Gesamtumsätze des illegalen Rauschgifthandels werden inzwischen auf bis zu 800 Milliarden DM jährlich geschätzt.

Der internationale Rauschgifthandel wird von Organisationen getragen, die für die Erzeugung, den Transport und den Absatz der illegalen Drogen die moderne Technik heranziehen. Häufig wird er von Personen organisiert, die die kriminellen Handlungen veranlassen, finanzieren und leiten, ohne selbst mit Rauschgiften in Berührung zu kommen. Deshalb können oftmals nur die Tatbeteiligten der unteren Funktionsebene dieser Händlerorganisationen gefaßt werden. Die Hauptverantwortlichen bleiben unbehelligt, weil sie nur selten mit konkreten Taten in Verbindung gebracht werden können, ihre Geldmittel zur Abwehr der staatlichen Strafverfolgung einsetzen und sich außerhalb des Zugriffs durch unsere Ermittlungsbehörden in Ländern aufhalten, wo die Strafverfolgung aus verschiedenen Gründen erschwert ist.

Der Gesetzgeber hat auf diese Entwicklung reagiert und im September 1994 das Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) verabschiedet. Das Gesetz verfolgt das Ziel, die mißbräuchliche Abzweigung und Verwendung bestimmter Grundstoffe zum Zwecke der illegalen Herstellung von Betäubungsmitteln zu unterbinden und strafrechtlich zu verfolgen.

Aufgrund der hohen Gewinnspannen und der leichten Verfügbarkeit chemischer Grundsubstanzen sowie des geringen Transportrisikos werden zunehmend auch in den Industriestaaten Rauschgifte - meist synthetischer Natur - hergestellt. Das gilt auch für die Bundesrepublik Deutschland.

Grundsätzlich sieht sich die Drogenpolitik zwei Seiten des Drogenproblems gegenübergestellt.

Zum einen ist davon auszugehen, dass es Menschen gibt, die aufgrund von Persönlichkeitsmerkmalen, ihrer Lebensumstände und Erfahrungen, Hoffnungen und Enttäuschungen für Mißbrauchsverhalten anfällig und verführbar sind und in dem Mißbrauch betäubender Substanzen die Lösung ihrer vermeintlich anders nicht lösbaren Probleme sehen.

Zum anderen gibt es eine international verwurzelte, hoch organisierte Angebotsseite, die vom Anbau über die Herstellung, den Transport bis hin zu einem weit verzweigten und tief gestaffelten Händlernetz reicht. Am Ende der Kette steht nicht selten der abhängige Händler.