Rechtspflegeraufgaben

Die gewünschten detaillierten Angaben können bzgl. des nichtrichterlichen Dienstes nicht gegeben werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die nach dem Haushaltsplan in dem jeweiligen Kapitel zur Verfügung stehenden Planstellen nicht den einzelnen Gerichten zugewiesen werden. Die Planstellen und Stellen wurden und werden im Rechtspfleger- und Geschäftsstellendienst) bzw. eine Einstellung genehmigt (alle übrigen Angestellten und Arbeiter). Anzumerken ist, dass Rechtspflegeraufgaben ausschließlich in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und in der Arbeitsgerichtsbarkeit wahrzunehmen sind. Zwischen Beamten des gehobenen Dienstes, die Rechtspflegeraufgaben wahrnehmen und denen, die Urkundsbeamtentätigkeiten und Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, konnte nur in Kapitel 05 04 getrennt werden. In der Arbeitsgerichtsbarkeit handelt es sich meist um Mischarbeitsplätze, eine Sachbearbeiteraufgeführt.

Im übrigen gelten die Anmerkungen zu Ungenauigkeit beim höheren Dienst auch hier. Aussagen bezüglich der Vorjahre können mithin nicht unter den sich aus der Personalbedarfsberechnung ergebenden Werten. Diese Abweichung von mehreren hundert Grundsätze der Personalbedarfsberechnung einfließt, verstärkt. Insbesondere die besondere Personalstruktur und der enorme Mehrbedarf durch Fortbildung und Nachqualifizierung (s. a. Vorbemerkungen zu 3.1 und 3.4 und 4.3) bleiben unberücksichtigt.

Zu 4.3:

Alle vier Lehrgänge dauerten jeweils drei Monate. Während der gesamten Dauer standen die Teilnehmer nicht dem Rechtspflegerdienst zur Verfügung. 1994 haben pro Lehrgang elf bzw. neun Bereichsrechtspfleger teilgenommen, an dem Lehrgang 1995 29 Bereichsrechtspfleger.

5. Maßnahmen zur Geschäftsentlastung

Zu 5.1:

Die dargestellten Verfahren sind in Informationstechnik-Konzepten (IT-Konzepten) niedergelegt. Die IT-Konzepte fanden die Zustimmung des Interministeriellen Ausschusses Informationstechnik (IMA-IT). Die Umsetzung der ITKonzepte hängt insbesondere in den Jahren 1997 ff. von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab, soweit die Ausgaben nicht durch entsprechende Verpflichtungsermächtigungen abgesichert sind.

Die wesentlichen Verfahren sind:

Die Nutzung der JURIS-Online-Dienste wird durch den Rahmenvertrag mit dem Freistaat Thüringen und der JURIS Anschlüsse vorgesehen. Für 1997 ist die Vollausstattung (bei allen Präsidialgerichten) mit 16 Online-Anschlüssen geplant.

Gemäß Beschluß des IMA-IT aus dem Jahre 1992 wird der Aufbau eines Bibliotheksverbundes der Thüringer Behördenbibliotheken (oberste Landesbehörden sowie nachgeordnete Einrichtungen) vorbereitet. Auf der Grundlage des IMA-IT-Beschlusses wurde einheitlich die Bibliothekssoftware Bis-Lok der Firma DABIS eingesetzt. Im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Justiz und Europaangelegenheiten (TMJE) wurden insgesamt 13

Arbeitsgerichtsbarkeit/Sozialgerichtsbarkeit: von 5 Millionen Deutsche Mark werden bis zum Jahr 1997 alle 269 Arbeitsplätze ausgestattet sein.

Verwaltungsgerichtsbarkeit/Finanzgericht:

In den Verwaltungsgerichten und dem Finanzgericht wird die Geschäftsstellenlösung Georg (Gerichtsorganisation) eingesetzt. Bis zum Jahr 1997 sind alle Arbeitsplätze mit einem zusätzlichen Finanzvolumen von 2,1 Millionen Deutsche Mark ausgestattet.

Justizvollzugsanstalten:

Die Arbeitsplätze der Verwaltungsabteilungen werden zur Erledigung der Aufgaben und zur Bürokommunikation mit ausgestattet. Im wesentlichen werden selbst entwickelte Programme eingesetzt. Die Vollausstattung der insgesamt 93

Arbeitsplätze wird, einschließlich der Vernetzung der JVA untereinander, bei einem Finanzvolumen von etwa 0,5 Millionen Deutsche Mark im Jahr 1997 abgeschlossen sein.

Mit einem Investitionsvolumen von etwa 20 Millionen Deutsche Mark wurden im wesentlichen alle Arbeitsplätze der Grundbuchämter (392) mit SOLUM (lat.: Grund und Boden) und MAGB (Mainzer automatisiertes Grundbuch), der Handelsregister (41) mit HA-REG (Handelsregister) und der zentralen Kosteneinziehungsstelle (42) mit IT-Technik ausgestattet. An 300 Arbeitsplätzen in den Schreibdiensten werden Personalcomputer zur Erledigung der Schreibaufträgeeingesetzt.

3.000 Arbeitsplätze der Schreibdienste, Geschäftsstellen, Rechtspfleger und Richter in eine Systemlösung integrieren.

Der Investitionsaufwand beträgt (einschließlich der Datennetze) etwa 40 Millionen Deutsche Mark. Die ersten bedienen, erfolgt, ist noch nicht entscheidungsreif.

Staatsanwaltschaften: soll bis zum Jahr 1999 erfolgen.

Zu 5.2:

- Einführung des elektronisch geführten Grundbuches mit automatisierter Vorgangsbearbeitung, elektronischer Archivierung und elektronischer Beauskunftung der Berechtigten (Banken, Notare etc.). Auch der automatisierte Datenabgleich mit den Katasterämtern wird wiederum, wie bisher, durchzuführen sein.

Ziel: Optimierung der Bürgernähe, Beschleunigung der Kreditvergabe, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Reduzierung von Archivraum.

- Einführung des Zentralen staatsanwaltschaftlichen Informationssystems zum bundesweiten elektronischen Bundeszentralregister, das Verkehrszentralregister und die Dienststellen der Polizei. Die Voraussetzungen für die Einführung bei den Thüringer Staatsanwaltschaften werden Ende 1997 geschaffen sein. Soweit dann auch beim Bundeszentralregister (BZR) die technischen Einrichtungen vervollständigt sind, kann der Betrieb aufgenommen werden. Gleiches gilt für die anderen Dienststellen.

Ziel: Optimierung der Bekämpfung der Schwerstkriminalität, Zusammenfassung von Delikten etc.

- Ausbau des o. g. Handelsregisterverfahrens zur elektronischen Beauskunftung europaweit. Hier laufen erste der Konzeption werden Verbindungen zu Inlandsbehörden und Institutionen, wie z. B. zur Industrie- und Handelskammer (IHK), berücksichtigt werden.

Ziel: Förderung des europaweiten Handels.

- Vernetzung aller Justizbehörden zur Übertragung von Bildern und Texten.

Ziel: Beschleunigung des Informationstransports, Reduzierung der Übertragungskosten (Porto), Personalgewinnung (Wachtmeister, Boten).

Zu 5.3: des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) Strukturanalyse der Rechtspflege (SAR) aufgezeigten Wege für