Förderung des Wissenschaftsladens Gießen

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Wie hoch waren die Mittel im Landeshaushalt für den Wissenschaftsladen in Gießen seit 1990 pro Jahr?

Der Wissenschaftsladen Gießen - Verein für Beratung und Forschung e.V. hat aus dem Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst seit 1992 im Rahmen einer institutionellen Förderung Mittel aus Kap. 15 30 - 685 34 des Landeshaushalts erhalten, die sich wie folgt verteilen:

Frage 2. Wofür hat der Wissenschaftsladen diese Mittel erhalten?

Die Mittel in Form eines Zuschusses zur Grundfinanzierung des Wissenschaftsladens wurden zweckgebunden für Ausgaben zur Wahrnehmung der satzungsmäßigen Aufgaben des Vereins bewilligt. Zweck des Vereins ist die Förderung der Zusammenarbeit von Gesellschaft und Wissenschaft im Sinne einer am Menschen orientierten gesellschaftlichen und technischen Entwicklung. Satzungsgemäß soll dieser Zweck unter anderem erreicht werden durch die Unterhaltung einer öffentlichen Beratungsstelle, durch Dienstleistungen wie die Vermittlung von Experten, die Beschaffung und Archivierung von wissenschaftlichen Arbeiten, durch Umarbeiten von Gutachten in eine allgemein verständliche Form sowie durch die Beratung von Einzelpersonen.

Frage 3. Welche Projekte sollen in Zukunft mit dem Wissenschaftsladen gestaltet werden?

Eine institutionelle Förderung über das Jahr 2000 hinaus oder eine Projektförderung durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst ist nicht beabsichtigt.