Ausbildungssituation in der Justiz

Die Hessische Landesregierung hat die Zahl der Ausbildungsplätze hessenweit bisher von 200 auf nur noch 150 Plätze reduziert, obwohl dies auf breite Kritik und Widerstand gestoßen ist. Zudem sollte die Ausbildung auf sechs oder sieben Amtsgerichte konzentriert werden.

Vorbemerkung des Ministers der Justiz:

Die Zahl der Ausbildungsplätze für den Ausbildungsberuf Justizfachangestellte/Justizfachangestellter wird zum Einstellungstermin 1. September 2001 auf 167 erhöht. Hinzukommen sieben Ausbildungsplätze in der Arbeitsgerichtsbarkeit, bei der nach der Umressortierung künftig die Ausbildung für den Ausbildungsberuf Fachangestellte/Fachangestellter für Bürokommunikation durch die Ausbildung zur oder zum Justizfachangestellten ersetzt wird. Damit bildet die Justiz nach wie vor erheblich über ihren Ersatzbedarf aus, der jährlich mit maximal 100 Justizfachangestellten zu veranschlagen ist.

Zur Gesamtsituation der Ausbildungsstellen in der Landesverwaltung kann gesagt werden, dass im Ausbildungsjahr 2000 nur ein geringfügiger Rückgang der Einstellungszahlen zu verzeichnen war. Unter Einbeziehung der im Rahmen der Sonderaktion 100 IT-Ausbildungsplätze eingestellten Auszubildenden verringerten sich die Einstellungszahlen von 886 im Jahre 1999 auf 819 im Jahre 2000. Insbesondere in den so genannten IT-Berufen werden auch für 2001 verstärkte Einstellungen geprüft.

Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister des Innern und für Sport wie folgt:

Frage 1. Wie viele Ausbildungsplätze für Justizfachangestellte stehen derzeit zur Verfügung und wie viele werden in 2001 zur Verfügung stehen?

Zum Einstellungstermin 1. September 2000 wurden für den Ausbildungsberuf Justizfachangestellte/Justizfachangestellter landesweit 151 Auszubildende neu eingestellt, davon eine Auszubildende bei der Arbeitsgerichtsbarkeit.

Zum Einstellungstermin 1. September 2001 werden 174 Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. Darin enthalten sind sieben Ausbildungsplätze der Arbeitsgerichtsbarkeit.

Frage 2. Wie viele der ausgebildeten Justizfachangestellten, die in diesem Jahr ihre Ausbildung beendet haben, werden übernommen und wie viele werden nicht übernommen?

Mit der regelmäßig dreijährigen Ausbildung zur oder zum Justizfachangestellten wurde erstmals am 1. September 1998 begonnen. Im Jahr 2000 standen daher noch keine Justizfachangestellten zur Übernahme heran. Von Eingegangen am 23. April 2001 · Ausgegeben am 3. Mai 2001 den insgesamt 218 im Herbst 1999 und Frühjahr 2000 geprüften Auszubildenden, die fast ausschließlich dem Einstellungstermin 1. September 1997 für den bisherigen Ausbildungsberuf Justizangestellte/Justizangestellter angehörten, wurden 90 (auf 74,7 Stellen) in den Justizdienst übernommen.

Dieses Volumen war nur durch Begründung großenteils befristeter Arbeitsverhältnisse, teilweise auch nur im Rahmen von Teilzeitbeschäftigung, zu erreichen.

Frage 3. An welchen Amtsgerichten wird zukünftig die Ausbildung der Justizfachangestellten vorgenommen?

Von den acht hessischen Ausbildungsamtsgerichten sind die Amtsgerichte Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Kassel und Wiesbaden ständige Ausbildungsstandorte.

Die Amtsgerichte Fulda, Limburg an der Lahn und Marburg stellen nicht jährlich Auszubildende ein. Für das Jahr 2001 hat lediglich das Amtsgericht Limburg an der Lahn keine Neueinstellungen von Auszubildenden angemeldet.

Frage 4. Wie viele Ausbildungsplätze werden zukünftig an den einzelnen Amtsgerichten zur Verfügung stehen?

Von den Ausbildungsamtsgerichten wird nach Prüfung der dort vorhandenen Ausbildungskapazitäten die Anzahl der möglichen Neueinstellungen von Auszubildenden jährlich neu angemeldet. Anschließend werden die zur Einstellung von Auszubildenden zur Verfügung stehenden Stellen von der insoweit zuständigen Präsidentin des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main unter Berücksichtigung der vorliegenden Anmeldungen zugeteilt.