Welche Belastung des Grundwassers tritt gegenwärtig und voraussehbar in der Zukunft im Zusammenhang mit der Deponie auf

Januar 1997 hat folgenden Wortlaut:

Der Freistaat Thüringen und die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben stehen in der Altlastenverpflichtung der Unternehmen für die Sanierung der Deponie auf dem Gelände der Meuselwitz GUSS

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die Sanierung der Deponie Meuselwitz GUSS 1997 oder zu einem späteren Zeitpunkt geplant?

2. Sind für 1997 Mittel im Haushalt zur Sanierung der Deponie eingestellt?

3. Welcher Realisierungszeitraum ist für die Sanierung vorgesehen?

4. Welche Belastung des Grundwassers tritt gegenwärtig und voraussehbar in der Zukunft im Zusammenhang mit der Deponie auf?

5. für kontaminierte Materialien (z. B. Eisenbahnschwellen, mit Holzschutzmittel behandeltes Holz) zu errichten?

6. Welche Erfahrungen gibt es bisher in der Bundesrepublik mit dem in der Verbrennungsanlage geplanten Schwebebrennverfahren?

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. März 1997 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Deponie aufgegeben, bis zum 30. Juni 1997 Unterlagen zur Ertüchtigung der Deponie und zur Sicherung der einzureichen. Eine Sicherung und Ertüchtigung der Deponie Phönix-Ost wird demzufolge nicht im Jahre 1997 erfolgen. Es ist jedoch sicher, dass eine Anordnung zur Gefahrenabwehr noch im Jahr 1997 durch das ergehen wird.

Zu 2.: des Unternehmens Meuselwitz GUSS Eisengießerei sind, werden anfallende Rechnungen aus dem Haushaltstitel 89 281 bezahlt. Dieser Titel beinhaltet für 1997 einen Finanzumfang von 38,5 Millionen Deutsche Mark. Diese Mittel entsprechen den erforderlichen Aufwendungen für Maßnahmen freigestellter Unternehmen, sie sind nicht exakt unternehmensbezogen beziffert.

Zu 3.: Deponie die Auflage erteilt, es spätestens ein Jahr nach Bestandskraft des Planfeststellungsbescheids zu unterlassen, Die der Sicherungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen kann aus folgenden Gründen nichts ausgesagt werden:

- es ist gegenwärtig nicht abschätzbar, wann der Planfeststellungsbeschluß zur Deponie Phönix-Ost erteilt bzw. rechtskräftig werden wird;

- die Ertüchtigung der Deponie erfolgt abschnittsweise; die Herrichtung neuer Deponieabschnitte richtet sich nach

- vor 1990) kann erst geschätzt werden, wenn entsprechende Planungsunterlagen vorliegen. Der Zeitpunkt zur Sicherung richtet sich auch danach, ob diese Ablagerungen Bestandteil des neuen Deponiekörpers werden sollen oder nicht.

Zu 4.: 1994 wurde vom Ingenieurbüro GEOS-Jena im Auftrag der eine Gefährdungsabschätzung der Altablagerungen im Tagebaurestloch Phönix-Ost erarbeitet. Dieses Gutachten hat u. a. ergeben, dass von den Sickerwässern der Gießereisandablagerungen (1. und 2. Zwischenlösung) sowie der im Restloch befindlichen Sonderabfalldeponie eine beträchtliche Gefährdung des Grundwassers ausgeht. An Schadstoffen sind insbesondere Phenole und Schwermetalle, untergeordnet Kohlenwasserstoffe zu nennen.

Metern nachweisbar. Durch eine nachgewiesene lokale hydraulische Verbindung zu den zur Trinkwassergewinnung genutzten tieferen Grundwasserleitern (GWL 52/61) ist langfristig davon auszugehen, dass es zum Eintrag von Schadstoffen in diese GWL kommen kann. sowie der zentralen Ablagerung entspricht nicht den einschlägigen technischen Bestimmungen. Die Grundwasserkontamination ist insbesondere, wie anhand der Untersuchungen von GEOS-Jena nachgewiesen, auf diese mangelhafte Basisabdichtungzurückzuführen.

Da die Sonderdeponie sehr heterogen aufgebaut ist (Aschen, Bauschutt, Shredderproben und Strahlungsrückstände) und einem ständigen Schadstoffaustrag unterliegt, können keine detaillierten Mengenangaben zum derzeitigen Schadstoffinventar bzw. bereits erfolgten Schadstoffaustrag gemacht werden.

Die Mitteldeutsche Braunkohle AG berechnet für den Raum Thüringen - Sachsen-Anhalt - Sachsen ein großräumiges hydrogeologisches Modell (Hydrogeologisches Großraummodell Leipzig-Süd - HGMS) zu Fragen des natürlichen die tieferen Bereiche der Sonderdeponie einstaut.

Deshalb wird durch das eine Umlagerung auf höher gelegene Deponiebereiche für notwendig gehalten.

Grundwasseranstieg vornehmen zu können, sind u. a. spezielle Elutionsversuche der Schadstoffe erforderlich. zu einem verstärkten Schadstoffaustrag kommen.

Zu 5.: auf dem Gelände der Meuselwitz GUSS ist dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt bekannt. Derzeit liegt eine Voranfrage im in Weimar vor und wird von dieser Genehmigungsbehörde entsprechend den gesetzlichen Regelungen in Thüringen beantwortet werden. Zur Zeit ist eine Anlage zur Verbrennung von unbelastetem Holz genehmigt.

Zu 6.: Ein Schwebebrennverfahren ist der Landesregierung nicht bekannt. Daher können auch keine Aussagen über Erfahrungen mit diesem Verfahren getroffen werden.