Erfassungs- und Sortierquoten des Dualen Systems Deutschland (DSD) in Thüringen

Seit dem 1. Juli 1995 gelten für das DSD neue Erfassungs- und Sortierquoten. Sollten diese nicht erreicht werden, gilt das System als gescheitert und die Befreiung von der Rücknahme- und Pfandpflicht würde danach enden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie waren in Thüringen die Erfassungs- und Sortierquoten für die einzelnen Fraktionen im Jahr 1996?

2. Wie stellen sich diese im Bundesdurchschnitt dar?

3. In welchem Maße hat das DSD zur Einsparung von Verpackungsmüll beigetragen?

4. Welche durchschnittlichen Mehrkosten sind jährlich den Bürgern durch das DSD entstanden?

5. Wie bewertet die Landesregierung das DSD?

6. Unterstützt die Landesregierung die Bemühungen, zukünftig Einweg durch Mehrweg zu ersetzen, und welche konkreten Vorstellungen gibt es dazu?

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. März 1997 wie folgt beantwortet:

Zu 1. und 2.: Der Mengenstromnachweis der Duales System Deutschland für das Jahr 1996 ist den Bundesländern zum 2. Mai 1997 vorzulegen. Erst dann sind die gewünschten Angaben zu den Erfassungs- und Sortierquoten 1996 für Thüringen und bundesweit verfügbar.

Zu 3.: Nach den Erhebungen der Bundesregierung ist der Verbrauch an Einwegverpackungen insgesamt um 1,3 Millionen Tonnen zurückgegangen. Im privaten Bereich und im Kleingewerbe (Tätigkeitsbereich der DSD wurde von 1991 bis 1995 ein Rückgang von rund 7,6 Millionen Tonnen auf 6,7 Millionen Tonnen festgestellt.

Eine Aussage darüber, ob dieser Rückgang von 900.000 Tonnen im privaten und kleingewerblichen Bereich allein auf die Tätigkeit der DSD oder zum Teil auch auf andere Kräfte des Markts zurückgeführt werden kann, ist der nicht stattgefunden hätte.

2. Wahlperiode 20.03.

4. April 1997

Drucksache 2/1825 Thüringer Landtag - 2. Wahlperiode

Zu 4.: Die durchschnittlichen Kosten für den Grünen Punkt je Einwohner und Jahr belaufen sich nach Angaben der DSD den Produktpreis umgelegt werden, ist nicht bekannt.

Bei diesem Betrag handelt es sich jedoch nicht um Mehrkosten. Ohne Verpackungsverordnung und das privatwirtschaftliche Erfassungssystem für Verpackungen müßten die entsprechenden Leistungen des Systems durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger übernommen und über die Gebühren finanziert werden.

Zu 5.: auf die Anforderungen der Verpackungsverordnung vom 12. Juni 1991. Das System hat die Erfassung von Glas- und Papierverpackungen aus der kommunalen Verantwortung übernommen und ausgebaut und darüber hinaus ein Erfassungssystem für die sogenannten Leichtverpackungen (Aluminium, Weißblech, Kunststoffe und Verbunde) neu aufgebaut. und die damit verbundenen Schwierigkeiten hat das System bewältigt. In Thüringen konnten die Erfassungsleistungen bisher Jahr für Jahr gesteigert werden. Offen ist derzeit, ob auch die Erfassungs- und Sortierquoten der Verpackungsverordnung, die ab dem 1. Juli 1995 deutlich angestiegen sind, erreicht werden können.

Nicht zufriedenstellend ist nach wie vor die Nachweisführung des Systems gegenüber den Ländern. Hier muss die als Sanktion hinaus über Ordnungswidrigkeitentatbestände die Pflichten des Systembetreibers durchzusetzen.

Zu 6.: Die Landesregierung setzt sich seit Erlaß der Verpackungsverordnung für Stützung und Ausbau ökologisch sinnvoller Mehrwegsysteme ein. der Europäischen Kommission gegen die Verpackungsverordnung und der massiven Kritik an den in der Verpackungsverordnung vorgeschriebenen Mehrwegquoten an ihrem Anliegen fest, bestehende ökologisch sinnvolle Mehrwegsysteme zu schützen. Dies soll zunächst wieder mit einer Quotenregelung erfolgen, bei deren Unterschreiten eine Pfandpflicht greift. des Bundesumweltministeriums vor, die die Effizienz verschiedener Instrumente, wie Pfandpflicht, Quotenvorgaben, Rücknahmeverpflichtungen, Verpackungsabgabe, Lizenzen und Selbstverpflichtungsabkommen, in bezug auf die sind jedoch noch offen, das Bundesumweltministerium steht dazu in der Diskussion mit den Wirtschaftsbeteiligten.

Die Landesregierung unterstützt die Aktivitäten der Bundesregierung.