Tageseinrichtungen

Verheiratete und alleinstehende Empfängerinnen von Erziehungsgeld werden 1995 weniger gegenüber dem Vorjahr; dagegen gibt es offensichtlich mehr junge Mütter (Väter), die in eheähnlichen Gemeinschaften leben.

Dies ist zum einen ein familienpolitischer Erfolg; es ist aber auch ein Hinweis darauf, daß Mütter (Väter) entweder nicht mehr in die Vollbeschäftigung zurück wollen oder auch nicht können. Der Anstieg auf nahezu 100 % der Bezieherinnen, die über sechs Monate hinaus die Leistung beziehen wollen, deutet dies an.

Hier zeigt sich eine leichte Verbesserung der Einkommenssituation der Empfänger/-innen, da die Anteile derjenigen, die Leistungen in geringerer Höhe als das volle Erziehungsgeld von 600 DM beziehen, etwas gestiegen ist. Allerdings ist der Anteil derjenigen, die das Erziehungsgeld in voller Höhe erhalten, auch 1995 auf einem sehr hohen Stand.

Das Erziehungsgeld konnte über 24 Monate in Anspruch genommen werden, wenn das Kind nach dem 01.01.1993 geboren wurde. Für vor diesem Zeitpunkt Geborene wurde die Leistung nur für 18 Monate gewährt. Demnach konnte erstmals zum 01.07.1994 Erziehungsgeld für den 19. bis 24. Monat beantragt werden.

Landeserziehungsgeld

Das Thüringer Landeserziehungsgeldgesetz ist zum 01.01.1994 in Kraft getreten. Eltern, die ein nach dem 30.06.1992 geborenes Kind überwiegend selbst betreuen, erhalten bis zur Vollendung des 30. Lebensmonats Erziehungsgeld in Höhe von bis zu 600 DM monatlich. Das Landeserziehungsgeld wird im Anschluß an das Bundeserziehungsgeld und unter den gleichen Voraussetzungen gezahlt. Die Einkommensgrenzen entsprechen denen des Bundeserziehungsgeldgesetzes.

Durch diese Zahlung aus Landesmitteln kann sich der Anspruch auf Erziehungsgeld bis zum Alter des Kindes von zweieinhalb Jahren und damit bis zum Beginn eines Rechtsanspruchs auf die Erhaltung eines Kindergartenplatzes verlängern. Im Rahmen der Novellierung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder wurde eine Regelung beschlossen, die eine gesetzlich garantierte Aufnahme in die Ganztagsbetreuung des Kindergartens schon für Kinder im Alter von zweieinhalb Jahren ermöglicht. Der dreijährige Erziehungsurlaub mit besonderem Kündigungsschutz nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz wird flankiert durch die Anrechnung von drei Erziehungsjahren in der Rentenversicherung für die Geburten ab dem 01.01.1992. Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben beitragsfrei weiterversichert, wenn sie außer dem Erziehungsgeld nicht über weiteres Einkommen verfügen. Zeiten, in denen man Erziehungsgeld aus Mitteln des Bundes oder des Landes bezieht, begründen Ansprüche in der Arbietslosenversicherung wie eine beitragspflichtige Beschäftigung.

Durch die Zahlung des Thüringer Landeserziehungsgeldes wird erreicht, dass auch und gerade junge Familien, die noch über ein geringes Einkommen verfügen, in die Lange versetzt werden, die Vorteile, die ihnen selbst und ihren Kindern aus der Möglichkeit des Erziehungsurlaubs erwachsen können, länger zu nutzen.

Das Landeserziehungsgeld ist damit ein bedeutsamer Schritt auf dem Weg zur Verwirklichung echter Wahlfreiheit in bezug auf die Lebensgestaltung der Familien mit Kindern und zugleich eine entscheidende Randbedingung für die Vereinbarkeit von Familienleben und Beruf.

Für die Zahlung eines Landeserziehungsgeldes waren folgende Summen in den Landeshaushalt des Freistaats Thüringen eingestellt:

Der Bezug von Landeserziehungsgeld schafft eine Wahlmöglichkeit, sich für die Betreuung und Erziehung des Kindes oder aber für die Erwerbstätigkeit zu entscheiden.

Landeserziehungsgeld wurde 1995 vor allem von Frauen in Anspruch genommen. Es scheint gerade für Frauen (Männer) von Interesse zu sein, die zur Zeit der Geburt des Kindes keinerlei Erwerbstätigkeit nachgingen.

Mittel für 1995 flossen wegen des Geburtenrückgangs nicht vollständig ab, daher geringerer Ansatz für 1996.

Sofern für Mütter und Väter die Wahlmöglichkeit besteht, zwischen dem Bezug von Landeserziehungsgeld und der Möglichkeit erwerbstätig zu sein, entscheidet sich die Mehrheit der Anspruchsberechtigten eher dafür, einer bezahlten Erwerbstätigkeit nachzugehen.