Sanierung der landeseigenen Liegenschaft Ludwigsburg in Rudolstadt

Die landeseigene Liegenschaft Ludwigsburg in Rudolstadt wird derzeit aufwendig saniert, um dem Rechnungshof zukünftig in Gänze als Unterkunft dienen zu können.

Die ursprüngliche Haushaltsunterlage -Bau- (HU-Bau) wurde ergänzt um eine Nachtrags-HU-Bau mit dem Ziel, die eventuell beim Rechnungshof anzusiedelnde überörtliche Prüfung auch im Objekt Ludwigsburg unterbringen zu können.

März1996haushaltsmäßiggenehmigt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum stimmte das Finanzministerium der Erweiterung der Baumaßnahme an der Ludwigsburg zu, obwohl es noch keine Entscheidung des Landtags über den Sitz und die Struktur der zu schaffenden überörtlichen Prüfung gab und gibt?

2. Welche Kosten sind seit Genehmigung der genannten Nachtrags-HU-Bau speziell für die Schaffung der Räumlichkeiten zur Unterbringung des Personals der überörtlichen Prüfung entstanden?

3. Wann hat der Referentenentwurf für ein Thüringer Gesetz über das Prüfungswesen zur Wirtschaftsführung der Gemeinden und Landkreise das Kabinett erstmals passiert?

4. Welche Konsequenzen zur Vermeidung unnötiger Baukosten am Objekt Ludwigsburg wurden seit der ersten Kabinettsbefassung aus der Tatsache gezogen, dass die überörtliche Prüfung eventuell nicht dem Rechnungshof angegliedertwird?

5. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit und Notwendigkeit, die im Objekt Ludwigsburg per Nachtrags-HUBau zusätzlich vorgesehenen Räumlichkeiten nach deren Fertigstellung anderweitig für Zwecke des Landesrechnungshofs bzw. des Landes zu nutzen?

Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. April 1997 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Zustimmung zum erweiterten Raumprogramm zur Unterbringung der überörtlichen Kommunalprüfung im Legislaturperiode die Zuständigkeit für die überörtliche Kommunalprüfung auf den Rechnungshof übergehen soll.

Zu 2.: Unter Berücksichtigung der ohnehin notwendigen Gesamtsanierung des Dachgeschosses beträgt der Kostenaufwand für den zusätzlichen Dachgeschoßinnenausbau 200.000 Deutsche Mark.

Zu 3.: In der zweiten Legislaturperiode wurde der Referentenentwurf eines Kommunalwirtschaftlichen Prüfgesetzes am 17. Dezember 1996 im Kabinett erstmals beraten.

Zu 4.: Aufgrund des Baufortschritts (Fertigstellung des Gebäudes Ende Juli 1997) ist ein Eingriff in den Bauablauf aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar, da bereits die Bauleistungen aller Gewerke vergeben und somit vertraglich gebunden sind.

Zu 5.: Die Unterbringung anderer Dienststellen im Dienstgebäude des Rechnungshofs ist aufgrund seiner besonderen Bedeutung und aus Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsgründen nicht wünschenswert.

Dessen ungeachtet hat eine Prüfung hinsichtlich der Unterbringung von Landesbehörden im Gebäude des Rechnungshofs keinen Bedarf ergeben.