Kinderkuren

Das Kinderkurheim ist als eines der wenigen Einrichtungen für Kinderkuren in Thüringen erhalten geblieben.

Das Land hat bisher die Trägerschaft übernommen und eine Reihe Investitionen getätigt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist die bisherige Auslastung des Heims bei welchem Personalbestand?

2. Wie sind Eigentumsfragen und die weitere Zukunft des Hauses geklärt?

3. Sollte eine Änderung des derzeitigen Status angedacht sein, wie ist dann die Umsetzung des Personals angedacht?

4. Ist in einem solchen Fall mit einer Umnutzung bzw. Veräußerung der Immobilie zu rechnen?

5. Gibt es ein Konzept?

Das Thüringer Ministerium für Soziales und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. April 1997 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Die Landesregierung trat mit der Bildung des Landes für zahlreiche Kur- und Rehabilitationseinrichtungen der ehemaligen Bezirke Erfurt, Gera und Suhl sowie zentral geleitete Einrichtungen der DDR in die Rechtsnachfolge als Träger ein. Diese Einrichtungen wurden in Landesträgerschaft weitergeführt, sofern sie von den Kostenträgern eine Belegungszusage erhalten hatten. In der Folge wurde die Mehrzahl dieser Einrichtungen veräußert und an private Träger gebunden werden. Die Ursachen sind in der unzureichenden Infrastruktur der Einrichtung und dem erkennbar zurückgehenden Bedarf für Kinderkuren zu sehen.

Insbesondere in den zurückliegenden Monaten hat sich das Aufkommen von Kuranträgen für Kinder aus folgenden Gründen erheblich verringert:

1. Aufgrund der seit der Wende niedrigen Geburtenziffer verringert sich auch die Zahl der Kinder im rehabilitationsfähigen Alter.

2. Die Rehabilitations-Spargesetze vom September 1996 wirken auch in diesem Bereich.

3. Der fortgeschrittene Ausbau des Netzes von Mutter-Kind-Kurheimen des Deutschen Müttergenesungswerks deckt einen Teil des Gesamtbedarfs der Kurmaßnahmen für Mutter und Kind.

Zu 1.: Im Kinderkurheim Hütten sind derzeit 16 Mitarbeiter beschäftigt. Bei einer Bettenzahl von 52 Plätzen wird für die zur Zeit insgesamt 25 Kuranträge vor.

Zu 2. und 3.: Der Freistaat Thüringen ist Eigentümer der Liegenschaft.

Unter Berücksichtigung der wiederholt erfolglosen Ausschreibungen, des minimalen Auslastungsgrads der Einrichtung, der zu erwartenden weiteren defizitären Entwicklung und des mittel- und langfristig weiter zurückgehenden Bedarfs an Kinderkurplätzen wird das Thüringer Ministerium für Soziales und Gesundheit das Kinderkurheim Hütten zum 30. Juni 1997 schließen.

Die Schließung hat die betriebsbedingte Beendigungskündigung aller dort beschäftigten Mitarbeiter zur Folge. Eine Landeseinrichtungen in privater Trägerschaft befinden bzw. geschlossen wurden.

Zu 4. und 5.: Da im Verlaufe der zurückliegenden sechs Jahre der Aufbau der Strukturen sonstiger Sozialbereiche weitgehend oder soziale Nachnutzung festgestellt werden. Ein Nutzungskonzept liegt nicht vor. Sofern die Liegenschaft nicht für Grundstück anschließend zum Zwecke der weiteren Verwaltung und ggf. Verwertung der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen zu übertragen.

Ellenberger Ministerin.