Wie viele Bewerber gab es für den Einsatz in der BFE Wie viele wurden davon

Juni 1997 hat folgenden Wortlaut:

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Voraussetzungen müssen Polizisten und Polizistinnen zur Aufnahme in die BFE erfüllen?

2. Wie viele Bewerber gab es für den Einsatz in der BFE? Wie viele wurden davon abgelehnt?

3. Wie viele Stunden umfaßt jeweils die Spezialgrundausbildung in den Bereichen:

- Eingriffsbefugnisse nach der Strafprozeßordnung und dem Polizeiaufgabengesetz,

- Rechtsvorschriften bei Versammlungen und Aufzügen,

- Beweissicherung,

- Dokumentation des Einsatzes der Beweisunterlegung und rechtlichen Absicherung der Aufgabenerfüllung,

- einsatzbezogene Selbstverteidigung?

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. Juli 1997 (Datum des Eingangs) wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Der Einsatz in der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Bereitschaftspolizei Thüringen erfolgt grundsätzlich auf freiwilliger Basis und sollte mindestens fünf Jahre betragen.

Wegen der besonderen Einsatzerfordernisse werden besonders hohe physische und psychische Anforderungen an jeden Einsatzbeamten gestellt, die in einem gesonderten Auswahl- und Eignungsverfahren nachzuweisen sind.

Zu 2.: Von der Aufstellung im Jahr 1992 bis zum 30. Juni 1997 haben sich bisher insgesamt 275 Einsatzbeamte und -beamtinnen für eine Verwendung in der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Bereitschaftspolizei Thüringen beworben.

Im Ergebnis der durchgeführten achtwöchigen Spezialgrundausbildung wurden 173 Beamte und Beamtinnen in die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit übernommen; bei 102 Beamten und Beamtinnen konnte diese Eignung nicht nachgewiesen werden.

Zu 3.: Die in Frage 2 angeführte Spezialgrundausbildung umfaßt insgesamt 352 Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten. In den angefragten Bereichen werden folgende Ausbildungsinhalte vermittelt:

· Eingriffsbefugnisse aus der Strafprozeßordnung und dem Polizeiaufgabengesetz (PAG):

- Vermittlung von Rechtskenntnissen zu den speziellen Befugnissen bei der Anwendung von freiheitsbeschränkenden und freiheitsentziehenden Maßnahmen nach der und dem PAG, insgesamt zwei Unterrichtseinheiten

- Vermittlung von Rechtskenntnissen für die Durchsuchung von Personen und Sachen nach der und dem PAG, zum Betreten von Wohnungen sowie bei der Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen, insgesamt zwei Unterrichtseinheiten

- Vermittlung von Rechtskenntnissen zu Spezialgesetzen, insgesamt eine Unterrichtseinheit

· Rechtsverordnungen bei Versammlungen und Aufzügen, insgesamt 15 Unterrichtseinheiten

· Beweissicherung: Unterweisung der Einsatzbeamten und -beamtinnen in den besonderen Formen und Methoden einer gerichtsverwertbaren Beweissicherung und -dokumentation, insgesamt 44 Unterrichtseinheiten

· Einsatzbezogene Selbstverteidigung: Spezielle Vorbereitung der Einsatzbeamten und -beamtinnen durch eine intensive Sportausbildung für eine Verwendung in der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (hierzu gehören auch besondere Ausbildungsinhalte zur Streß- und Konfliktbewältigung sowie zum aggressionsableitenden Kontaktverhalten), insgesamt 90 Unterrichtseinheiten.