Wann wurde die BFE gegründet und aufgestellt?

Wie viele Angehörige hat die BFE?

Wie oft wurde die BFE seither aus jeweils welchen Anlässen (z. B. Demonstrationen, Fußballspielen usw.) eingesetzt?

Wie viele Personen nahm die BFE dabei fest bzw. in Gewahrsam?

Wie viele Ermittlungsverfahren wurden gegen wie viele der festgenommenen Personen daraufhin eingeleitet?

Wie viele Ermittlungsverfahren wurden gemäß § 170 Abs. 2 eingestellt?

Wie viele Personen wurden angeklagt?

Wie viele Anklagen wurden zur Hauptverhandlung zugelassen?

Wie viele Personen wurden verurteilt?

1.10 Wie viele Freisprüche erfolgten?

2. Wie bewertet die Landesregierung angesichts dieser Bilanz die Effektivität und Erforderlichkeit der BFE vor dem Hintergrund der für diese Einheit aufgewendeten Kosten?

Wie viele Strafanzeigen und sonstige Beschwerden wurden seit Gründung der BFE jeweils gegen Angehörige der BFE wegen dienstlicher Vergehen erhoben?

Wie viele Ermittlungsverfahren wurden daraufhin eingeleitet?

Wie viele Ermittlungsverfahren wurden gemäß § 170 Abs. 2 eingestellt?

Wie viele Personen wurden angeklagt?

Wie viele Anklagen wurden zur Hauptverhandlung zugelassen?

Wie viele Personen wurden verurteilt?

Wie viele Freisprüche erfolgten?

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. Juli 1997 (Datum des Eingangs) wie folgt beantwortet:

Zu 1.1: Die Aufstellung einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Bereitschaftspolizei Thüringen wurde mit Erlaß des Thüringer Innenministeriums vom 15. Juli 1992, Az.: 4.401 - 39/92/B, festgelegt und unmittelbar aus dem Bestand des 2. Zuges der damaligen Stabshundertschaft vollzogen.

Zu 1.2: Der 3. Bereitschaftspolizeihundertschaft, die mit Erlaß des Thüringer Innenministeriums vom 31. Januar 1997, Az.: 41 - 2703.00 - 009, als Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft aufgestellt wurde, gehören derzeit 139

Einsatzbeamte (Stand 1. Juli 1997) an.

Zu 1.3: Seit der Aufstellung der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit bei der Bereitschaftspolizei Thüringen im Jahr 1992 wurde diese insgesamt 519 mal in Thüringen und nach erfolgten Unterstützungsersuchen in 11 anderen Bundesländern eingesetzt.

Der Einsatz erfolgte hauptsächlich aus folgenden Anlässen:

- Schutz von Versammlungen und Veranstaltungen unter freiem Himmel,

- Schutz vor links- und rechtsextremistischen Aktionen,

- Schutz von Großdemonstrationen,

- Unterstützung von Komplexkontrollen, u.a. geschlossene Einsätze auf Grund verschiedener Anlässe für die Thüringer Landespolizei,

- Unterstützung des Thüringer Landeskriminalamts bei der Erfüllung der gemäß § 18 der Zweiten Thüringer Verordnung zur Durchführung des Polizeiorganisationsgesetzes übertragenen Aufgaben,

- Unterstützung bei Sportveranstaltungen, hier insbesondere bei Spielen der 2. Bundesliga und der Regionalliga Nordost in Thüringen.

Zu 1.4: Von Einsatzbeamten der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten wurden seit ihrer Aufstellung insgesamt 564

Personen in Gewahrsam und 331 Personen festgenommen.

Zu 1.5 bis 1.10 sowie 3.1 bis 3.7: Die Fragen 1.5 bis 1.10 sowie 3.1 bis 3.7 werden im Zusammenhang beantwortet: Statistisches Zahlenmaterial zur Beantwortung der Fragen stehen den Staatsanwaltschaften und den zuständigen Dienststellen der Thüringer Polizei nicht zur Verfügung.

Eine nachträgliche Einzelauswertung aller staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsvorgänge im Sinne der Fragestellung wäre nach Auskunft des Thüringer Ministeriums für Justiz und Europaangelegenheiten mit einem unvertretbar hohen

Die Einsätze der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Bereitschaftspolizei Thüringen können in der Mehrzahl als erfolgreich angesehen werden; die geltenden rechtlichen Bestimmungen wurden durch die Einsatzbeamten eingehalten.

Zu 2.1: Die Effektivität und der Einsatzwert der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten der Bereitschaftspolizei Thüringen werden von der Landesregierung als insgesamt hoch eingeschätzt.

Dies beweisen sowohl die Vielzahl der erfolgten Anforderungsersuchen zur Unterstützung mit einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Bereitschaftspolizei Thüringen durch die Polizeiführer der Landespolizei als auch die angeführten Unterstützungsersuchen aus anderen Bundesländern.

Letztlich sind die Ausbildung und der Einsatzwert einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit zu einer festen Planungsgröße bei der Vorbereitung und Durchführung von Polizeieinsätzen aus den verschiedensten Anlässen, insbesondere jedoch bei nichtfriedlichen Demonstrationen, Aufzügen und bei der Bekämpfung der Gewaltkriminalität, geworden. Sie sind damit ein wichtiger Faktor zur Gewährleistung der inneren Sicherheit im Land.