Wie hoch liegt zur Zeit das durchschnittliche Pensionierungsalter im gehobenen und im höheren feuerwehrtechnischen

Bis A 12 soll die besondere Altersgrenze auf 62 Jahre und die Antragsaltersgrenze auf 60 Jahre festgesetzt werden. Entsprechende Versorgungsabschläge sind vorgesehen. Aufgrund der besonderen gesundheitlichen Belastungen sollen die Feuerwehrleute zu 75 Prozent nicht in der Lage sein, bis zum 60. Lebensjahr Dienst zu tun. Das durchschnittliche Pensionierungsalter im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst soll heute schon bei ca. 53 Jahren liegen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch liegt zur Zeit das durchschnittliche Pensionierungsalter im gehobenen und im höheren feuerwehrtechnischen Dienst?

2. Besteht bei der entsprechenden Anhebung der Altersgrenzen die Möglichkeit, die Bediensteten der Feuerwehren auch entsprechend bis zum regulären Ruhestand zu beschäftigen, oder wird das durchschnittliche Pensionierungsalter faktisch weiter bei ca. 53 Jahren im mittleren Dienst und im gehobenen und im höheren Dienst entsprechend niedriger liegen?

3. Welches ist zur Zeit das reguläre Pensionierungsalter für den mittleren, den gehobenen und den höheren Dienst, und wieviel Prozent der Bediensteten erreichen dies jeweils?

4. Wieviel Prozent der Bediensteten werden nach der beabsichtigten Neuregelung schätzungsweise jeweils das reguläre Pensionierungsalter erreichen?

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. Juli 1997 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Vor der Wiedervereinigung war das Personal der Feuerwehren innerhalb der Polizei als Organ Feuerwehr dem Ministerium des Inneren unterstellt. Bei der Übernahme der Feuerwehren in die kommunalen Gebietskörperschaften wurden überwiegend jüngere Feuerwehrleute berücksichtigt, während den älteren Personen der Übergang in den Vorruhestand angeboten wurde. Daher können statistische Angaben zum Durchschnittsalter nur begrenzte Aussagen zu den Auswirkungen der veränderten Rechtsgrundlage liefern.

2. Wahlperiode 21.07.

5. August 1997

Zu 1.: In Thüringen sind seit 1991 bisher ein Beamter des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes und ein Beamter des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes mit 60 Jahren pensioniert worden.

Zu 2.: Mit der Anhebung der Altersgrenzen besteht die Möglichkeit, die Bediensteten der Feuerwehren bis zum gesetzlichen Pensionsalter zu beschäftigen, wenn der Gesundheitszustand des Beamten dies zuläßt oder wenn Funktionen innerhalb der Feuerwehr zu besetzen sind, die eine eingeschränkte gesundheitliche Eignung zulassen.

So kann zum Beispiel die Funktion eines Maschinisten für Löschfahrzeuge ausgeübt werden, auch wenn die Tauglichkeit zum Tragen von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten nicht mehr vorliegt. Die Anzahl der Funktionen, die von Einsatzkräften mit eingeschränkter Feuerwehrtauglichkeit besetzt werden können, ist jedoch innerhalb der Einsatzabteilung begrenzt. Bei sonstiger fachlicher Eignung ist die Übertragung von Aufgaben im vorbeugenden Gefahrenschutz oder in der Einsatzvorbereitung denkbar. Darüber hinaus ist auch die Übertragung von Wartungs- und Pflegearbeiten im Werkstattdienst möglich.

Für feuerwehrtechnische Beamte im Landesdienst, in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die keine Einsatzaufgaben (zum Beispiel Übernahme der Einsatzleitung bei Großschadensereignissen) zu erfüllen haben, ergeben sich keine Anhaltspunkte, die gegen ein Erreichen der neuen Altersgrenze sprechen.

In Thüringen wurde bisher ein Beamter des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes im Alter von 60 Jahren pensioniert. Weiterhin schieden aus gesundheitlichen Gründen fünf Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes aus. Diese wurden innerhalb der jeweiligen Stadtverwaltung umgesetzt.

lfd. Nr. Alter Umgesetzt zu: 1 52 Tiefbauamt 2 33 Personalamt 3 31 Ordnungsamt 4 55 Vermessung 5 51 Bauhof

Das Durchschnittsalter dieser Beamten beträgt 44,4 Jahre.

Zu 3.: Für den Eintritt der Beamten des mittleren, gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienstes in den Ruhestand gilt § 128 Abs. 2 i. V. m. § 127 Abs. 1 Thüringer Beamtengesetz Danach ist der Eintritt in den Ruhestand mit 60 Jahren möglich. Ein späterer Eintritt kann erfolgen:

1. auf Antrag des Beamten um bis zu zwei Jahre, wenn es im dienstlichen Interesse liegt (gemäß § 128 Abs. 2 i. V. m.

§ 127 Abs. 2 2. wenn dringende dienstliche Belange im Einzelfall die Fortführung der Dienstgeschäfte durch einen bestimmten Beamten (bis zum 65. Lebensjahr) erfordern (gemäß § 45 Abs. 3 Satz 2 Eine veränderte Festsetzung der besonderen Altersgrenzen ist landesrechtlich möglich, da das Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) in § 25 Abs. 1 Satz 2 und 3 nur eine rahmenrechtliche Vorgabe dahin gehend trifft, dass die allgemeine Altersgrenze bei 65 Jahren liegt, aber für einzelne Beamtengruppen eine andere Altersgrenze bestimmt werden kann.

Weil die Daten der in Thüringen beschäftigten feuerwehrtechnischen Beamten und Angestellten mit vergleichbaren Aufgaben keine statistischen Aussagen zulassen, muss auf die Ergebnisse einer bundesweiten Erhebung in 68

Berufsfeuerwehren der alten Bundesländer in den Jahren 1976 bis 1988 zurückgegriffen werden. Die Ergebnisse beziehen sich auf Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes; Angaben für Beamte des gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienstes lassen sich aus diesem Material nicht ableiten. Für Träger der Atemschutzgerätegruppe 3 (dazu zählen die Preßluftatmer der Feuerwehr) wurde festgelegt, daß Jugendliche unter 18 Jahren und Personen über 50 Jahren für das Tragen der Atemschutzgeräte der Gruppe 3 bei Rettungseinsätzen im allgemeinen nicht geeignet sind. Daher gilt für Personen über 50 Jahren eine Frist für die wiederkehrende Nachuntersuchung von 12 Monaten. Aus diesem Grund ist zu erwarten, dass Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes der Altersgruppe über 60 Jahre nur noch in Ausnahmefällen atemschutztauglich sein werden.

Nach der Hamburger Studie Belastungen und ihre Folgen für den Gesundheitszustand im Feuerwehr- und Rettungsdienst wurden in den Jahren 1991 bis 1995 von 25 849 Berufsfeuerwehrangehörigen 1376 (entspricht 5,3 Prozent) vorzeitig pensioniert. Das Durchschnittsalter dieser Beamten betrug 52 Jahre. 179 Feuerwehrbeamte starben vor Erreichen des 60. Lebensjahres.

Zu 4.: Eine Aussage, welcher Anteil der Bediensteten nach der beabsichtigten Neuregelung schätzungsweise das gesetzliche Pensionsalter erreichen wird, ist nicht möglich, da dies durch den Gesundheitszustand des einzelnen Beamten bestimmt wird, der prognostisch nicht vorhersehbar ist.

Dr. Dewes Minister.