OlympiastützpunktThüringen 14 ohne Trainer mit den Stützpunkten Suhl Oberhof Erfurt Jena Gera LandessportbundThüringen

Die gleichberechtigte Einbindung dieser Athleten in die Betreuung des Olympiastützpunkts, das hohe Engagement der im Thüringer Behinderten- und Rehasportverband und in Vereinen tätigen Trainer und die gute Unterstützung dieses Fachverbands und seiner Sportler durch den Freistaat Thüringen waren dabei mitbestimmende Voraussetzungen.

- In den Sportverwaltungen auf kommunaler Ebene:

Der statistische Bericht Personal im öffentlichen Dienst weist zum Stand 30. Juni 1995 für den Aufgabenbereich eigener Sportstätten und Badeanstalten bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden folgenden Personalbestand aus:

Im Bereich sonstige Gremien sind Stellen der Projekte in der Jugend- und Sozialarbeit, der Thüringer Sportjugend, der Bildungs- und Freizeitstätte Finsterbergen, des Aussiedlerprojekts, der Kreis- und Stadtsportbünde, der Landessportverbände und der Landessportschule Bad Blankenburg enthalten.

Zu 10.: Mit Stand 1. Januar 1997 werden über die Sportfördermittel des Landes 26 Landes- und Stützpunkttrainer der Landesfachverbände finanziert, sechs weitere Landestrainer von Fachverbänden erhalten anteilig unterschiedliche Landeszuwendungen von 80 bis 30 Prozent über den Landessportbund mit Komplementärmitteln weiterer Träger.

Sechs Trainer sind über eine Mischfinanzierung zwischen BMI und TMSG im Schnittstellenbereich Spitzen- und Nachwuchsleistungssport am Olympiastützpunkt Thüringen angestellt.

Vier Trainer sind als Angehörige der Bundeswehr Sportfördergruppe Oberhof in die Stützpunktbetreuung integriert.

Elf Trainer mit Anstellung bei den Spitzenfachverbänden wirken in unterschiedlichem Umfang in der Betreuung

33 Lehrer mit Anstellung an den Sportgymnasien Erfurt, Oberhof und Jena engagieren sich neben ihrer Bildungstätigkeit im Pflicht-Sportunterricht neben- bzw. ehrenamtlich innerhalb der Landessportverbände als Trainer.

Auf ca. 800 innerhalb der Programme Breitensport und soziale Jugendarbeit sind differenziert ausgebildete Trainer und Übungsleiter insbesondere mit der regelmäßigen sportlichen Betreuung von Kindern und Jugendlichen beschäftigt. Ein Teil von diesen Kindern und Jugendlichen trainiert dabei im Rahmen quantitativ großer Trainingsgruppen mit dem Ziel einer späteren leistungssportlichen Laufbahn (alle diese Stellen laufen im Jahresverlauf 1997, spätestens am 31.12.1997, aus).

Zu 11.: von Landes- und Stützpunkttrainern die Qualifikation als Diplomsportlehrer, Sportlehrer, Diplomtrainer, gekoppelt mit der A-Trainerlizenz der Spitzenfachverbände, gefordert. Im Falle der Nichtvorlage der A-Trainerlizenz ist in der Arbeits- und Vergütungsverordnung des LSB für Landes- und Stützpunkttrainer eine im Vergleich zu Trainern mit ALizenz reduzierte Vergütung ausgewiesen.

Die Sportlehrer an den Sportgymnasien besitzen im Regelfall ebenfalls die A-Trainerlizenz des Spitzenfachverbands. die in Verantwortung der Landesfachverbände nachzuweisende C-Trainerlizenz gefordert.

Zu 12.: Wie in der Beantwortung der Frage 11 ausgewiesen, ist für eine Tätigkeit als hauptamtlicher Landes- und die Landesfachverbände wird darauf orientiert, dass insbesondere im Bereich des Nachwuchsleistungssports (DKader) und der Talentleistungszentren sowie des Projekts Schulen und Vereine - Talentfördergruppen die tätigen Trainer und Übungsleiter mindestens über eine C-Trainerlizenz verfügen.

Von etwa 20.000 im Thüringer Sport tätigen Trainern und Übungsleitern besitzen ca. 6.000 die DSB-Lizenz (A, B und C), ca. 2.500 besitzen sportartenspezifische Befähigungsnachweise. Seitens des LSB Thüringen ist geplant, ab 1998 nur noch Übungsleiter zu bezuschussen, die als lizenzierte Übungsleiter anerkannt sind.

Zu 13.: Nach Angaben des Landessportbunds Thüringen sind derzeitig ca. 20.000 ehrenamtliche Übungsleiter und Trainer sowie ca. 6.000 ehrenamtliche Kampf-, Schieds- und Preisrichter in den Sportvereinen und Landessportverbänden tätig.

Zu 14.: Zusätzlicher Bedarf besteht vorrangig im Kinder- und Jugendbereich. Hier sind die Zugänge an Mitgliedern am ist nicht ausreichend. Der zusätzliche Bedarf ist mit 1.000 ehrenamtlich Tätigen in den Vereinen zu beziffern. Für sie sind Qualifikationen (Lizenzen) Voraussetzung, die mindestens einmal in vier Jahren zu erneuern sind.

Für den Wegfall von welche anteilig mit Nachwuchstrainern besetzt sind, sind im Einzelfall Ersatzlösungen zu suchen.

B. Sportförderung

Zu 1.: Nach Einschätzung der Landesregierung und auch des Landessportbunds Thüringen stellt das Thüringer Sportfördergesetz eine deutliche Unterstützung für den selbstverwalteten Sport dar.

Aufgrund des Sportförderungsangebots nach Artikel 30 Abs. 3 i. V. m. Artikel 43 der Verfassung des Freistaats Thüringen hat der Thüringer Landtag das Thüringer Sportfördergesetz beschlossen, welches wichtige Rahmenbedingungen für den Sport in Thüringen schafft.

Durch die im Gesetz getroffenen Festlegungen wurde die Förderung des Sports zur öffentlichen Aufgabe erklärt, womit das Thüringer Sportfördergesetz fraglos zur Verbesserung des Stellenwerts des Sports ganz wesentlich beigetragen hat.

Der Gesetzgeber verpflichtet damit die Gebietskörperschaften zur Förderung von Sport und Spiel. Der Förderung von Sport und Spiel wird somit der gleiche Rang eingeräumt wie anderen politischen Pflichtaufgaben. An die Stelle der ehemals freiwilligen Leistungen tritt eine grundsätzliche Förderungsverpflichtung, die allerdings die Haushaltshoheit der verpflichteten öffentlichen Körperschaft unberührt läßt, was vor dem Hintergrund der derzeit schwierigen Finanzsituation teilweise nicht unproblematisch ist.

Insgesamt bietet das Thüringer Sportfördergesetz einen klaren Handlungsrahmen, in dem Probleme der Sportförderung und der Entwicklung der Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung aller beteiligten Partner zu lösen sind.

Zu 2.: Das Landesentwicklungsprogramm weist aus, dass Sportanlagen in allen Gemeinden zur Verfügung stehen sollen, wobei hier vor allem hinsichtlich der Art der Sportanlage, deren Größe, Einzugsbereich, Besucherklientel usw. zu differenzieren ist. Eine zentralörtlich abgestufte Grundausstattung an Sportanlagen ist deshalb anzustreben.

In den sich in der Trägerbeteiligung befindlichen Regionalen Raumordnungsplänen, Teil B, fachlicher Teil, wird die Bedeutung des Sports im Abschnitt Gesundheit, Soziales und Sport, aber auch im Abschnitt großflächige Freizeiteinrichtungen in Form von Zielen und deren Begründung deutlich gemacht. beachtet werden.

Zur Zeit werden in vielen Landkreisen und Kommunen nach den §§ 8 und 9 Sport- und Spielstättenplanungen erarbeitet.

Eine Einbeziehung der Nutzer, insbesondere der anerkannten Sportorganisationen, Schulen oder Hochschulen, ist in § 7 Abs. 5 festgeschrieben.

Zu 3.: Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlagen 6 bis 9 verwiesen.

Zu 4.: Eine Übersicht über das Einnahme-Volumen und deren Aufgliederung liegt der Landesregierung für den Gesamtbereich des selbstverwalteten Sports nicht vor. Einzelansätze ausgewählter Sportbereiche gestatten keine Problematisch ist aus der Sicht des Leistungssports die geringe Anzahl von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, die für Thüringer Sportler durch die Wirtschaft in der Region zur Verfügung gestellt werden können.

Zu 5.: Durch die Bewilligungsbehörde und/oder das Thüringer Finanzministerium (Bauberatungsstelle) bzw. die Staatsbauämter wurden und werden alle Förderprojekte maßnahmebezogen, differenziert nach Neu-, Um- und Erweiterungsbau, auch bei Förderprojekten anzuwenden sind. Das Ziel dieser auch in den übrigen Bundesländern praktizierten Verfahrensweise ist die Feststellung der Wirtschaftlichkeit des betreffenden Vorhabens sowie die Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten. Gleichzeitig erhalten die Bauherren eine Bauberatung im Sinne wirtschaftlichen, sparsamen und funktionellen Bauens.

Um bei der allgemein gehaltenen Fragestellung eine differenzierte Antwort geben zu können, müßten alle bisher geförderten Maßnahmen, die schwerpunktmäßig im Bereich der Sanierung lagen, nach den o.g. Gesichtspunkten überprüft und ausgewertet werden. Dies ist nicht aussagekräftig, da die Ergebnisse nur eine Verallgemeinerung der Durchschnittswerte ohne Abweichungsspanne darstellen würden, nicht den jeweiligen Einzelfall berücksichtigen könnten und somit nicht wirklich repräsentativ wären.

In Zukunft wird mehr als bisher der Neubaubedarf in den Vordergrund rücken. Der weiteren Entwicklung der Sportvereine werden schon jetzt durch fehlende Sportstätten enge Grenzen gesetzt. Das Vorhandensein von geeigneten Sport- und Spielstätten ist nun mal in den meisten Fällen die wichtigste Grundlage für die freie Entwicklung des gemeinnützigen Sports.

Für diese Neubauvorhaben und Ergänzungsmaßnahmen werden z. Z. Kostenrichtwerte erarbeitet und abgestimmt, die Eingang in die Sportstättenbauförderrichtlinien finden sollen.

Zu 6.: Auf der Basis der Ende 1992 durchgeführten Sportstättenerhebung zur Vorbereitung des Goldenen Plans Ost und des im Auftrag des Ministeriums für Soziales und Gesundheit erarbeiteten Bädergutachtens (Stand 12/95) liegen folgende Angaben vor.