Die Zulassung und Finanzierung dieser Schulen wird durch das Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft ThürSchfTG

Die Zulassung und Finanzierung dieser Schulen wird durch das Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft geregelt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche zugelassenen Schulen in freier Trägerschaft gibt es in Thüringen zur Zeit?

2. Wie viele Schüler welcher Schulart werden im Schuljahr 1997/1998 an einer Schule in freier Trägerschaft unterrichtet?

3. Welche finanziellen Mittel welcher Landeshaushaltstitel flossen den Thüringer Schulen in freier Trägerschaft 1997 insgesamt zu?

4. Welche finanziellen Mittel des Landes sind im Haushaltsplan 1998 für die Schulen in freier Trägerschaft unter welchen Haushaltstiteln etatisiert?

5. Wie viele staatliche Lehrkräfte waren 1997 zwecks Dienstleistung an einer Ersatzschule beurlaubt, und wie viele Lehrkräfte werden es voraussichtlich 1998 sein?

6. Wie viele staatliche Lehrkräfte waren 1997 einer Ersatzschule zugewiesen, und wie viele Lehrkräfte werden es voraussichtlich 1998 sein?

7. Wie hoch waren die nach § 16 Abs. 6 mit der gewährten Finanzhilfe verrechneten Personalkosten zugewiesener staatlicher Lehrkräfte 1997, und in welcher Höhe werden Personalkosten 1998 voraussichtlich verrechnet werden?

8. Welche Ersatzschulen ersetzen den Betrieb einer entsprechenden staatlichen Schule und erhalten dafür gemäß § 17 Abs. 2 eine erhöhte Finanzhilfe?

9. Welchen Einfluß hat die Einrichtung von Schulen in freier Trägerschaft auf die für die staatlichen Schulen anfallenden Kosten?

10. Wie spiegelt sich die erhebliche Erhöhung der für 1998 veranschlagten Finanzhilfen an Schulen in freier Trägerschaft bei den Haushaltsansätzen für die staatlichen Schulen konkret wider?

30. April 1998

16.04.

Das Thüringer Kultusministerium hat die namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. April 1998 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Es darf auf die als Anlage 1 beigefügte Liste aller bisher genehmigten Ersatzschulen in Thüringen, Stand: 31.174 Schüler

Es darf auf die als Anlage 2 beigefügte Liste der amtlichen Schulstatistik 1997 verwiesen werden.

Zu 3.: Kapitel 04 02/Titel 684 01 Lehrpersonalkostenzuschüsse: 61.602.119 DM Sachkostenzuschüsse: 12.689.334 DM Zuschuß zur Schülerspeisung: 173.442 DM gesamt: 74.464.940.888 DM

Zu 8.: Im Haushaltsjahr 1997 haben folgende Schulen in freier Trägerschaft eine erhöhte Finanzhilfe nach § 17 Abs. 2 erhalten: Schule Schulträger Förderschule Arnstadt (Fertigstellung 1997) Förderschule Nordhausen (Fertigstellung 1997) Nordthüringer Lebenshilfe Gymnasium Eisenach (Fertigstellung 1998) Evangelisch-Lutherische Kirche Thüringen Waldorfschule Weimar (Fertigstellung 1998) Waldorfpädagogik Weimar e.V. Ratsgymnasium Erfurt (Sporthalle) (Fertigstellung 1998) Evangelischer Kirchenkreis Erfurt

Die Zuwendungsanträge für das Haushaltsjahr 1998 befinden sich in der Prüfung. Deshalb können noch keine Aussagen über erhöhte Finanzhilfen getroffen werden.

Zu 9.: Gemäß § 16Abs. 2 bis 5 erhalten die Träger staatliche Finanzhilfe in Höhe der Kosten, wie sie an entsprechenden staatlichen Schulen je Schüler entstehen würden. Gemäß § 2Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen trägt das Land den Personalaufwand für Lehrer und Erzieher an staatlichen Schulen, während der nicht zum Personalaufwand gehörende übrige Aufwand (Schulaufwand) gemäß § 3 Abs. 1 vom Schulträger zu tragen ist. Hierfür erhält der Schulträger eine Zuweisung zu den ihm entstehenden Kosten (Schullastenausgleich) gemäß § 18 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes Bei der Übernahme einer staatlichen Schule in freie Trägerschaft und der Übernahme des Lehrpersonals durch den freien Träger entfallen für den kommunalen Schulträger die Kosten des Schulaufwands. Die Kosten des Lehrpersonals finanziert das Land nunmehr im Rahmen der Finanzhilfe nach § 16 Abs. 2 Zusätzlich übernimmt das Land die Kosten des Schulaufwands in Höhe des Doppelten des nach § 18 für die staatlichen Schulen festgesetzten Sachkostenbeitrags gemäß § 16 Abs. 4 Sofern eine Schule in freier Trägerschaft nicht den Betrieb einer staatlichen Schule ersetzt, sondern nur eine bestimmte Schülerzahl übernommen wird, ist nicht davon auszugehen, dass sich die Kosten im Verhältnis zur Schülerzahl an staatlichen Schulen reduzieren.

Zu 10.: Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft wird grundsätzlich in der Höhe der Kosten gewährt, wie sie an staatlichen Schulen auch entstehen würden.

Die Erhöhung der für 1998 veranschlagten Mittel für die staatliche Finanzhilfe ergibt sich aus einer Erhöhung der Schülerzahl an Schulen in freier Trägerschaft, aus der Tariferhöhung 1997 im öffentlichen Dienst und aus der Umsetzung des Thüringer Besoldungsgesetzes für die Thüringer Lehrer (Eingruppierung der Mehrzahl der Thüringer Lehrer in den Förderschulen, den Gymnasien und den Berufsschulen in höhere Besoldungsgruppen) als Grundlage der Berechnung der Lehrpersonalkostenzuschüsse für die Schulen in freier Trägerschaft.

Die wesentliche Erhöhung der Schülerzahl an Schulen in freier Trägerschaft und der dadurch verstärkte Rückgang der Schülerzahl an staatlichen Schulen wurde und wird künftig im Rahmen des festgelegten Abbaupfads an Lehrerstellen berücksichtigt. Eine konkrete Darstellung der finanziellen Auswirkung ist nicht möglich.

Darüber hinaus wurden aufgrund von Trägerwechseln bestehender staatlicher Einrichtungen zusätzlich 100 Stellen mit kw-Vermerken 1998 versehen und der Personalkostenansatz um 6,6 Millionen Deutsche Mark reduziert.

Neben der Personalkostenreduzierung verringert sich die Leistung des Landes für den Schullastenausgleich gemäß § 18 (Kapitel 17 20 Titel 653 04) gegenüber den kommunalen Schulträgern entsprechend der Schülerzahlen in Höhe von 1,6 Millionen Deutsche Mark.