Sanierungsarbeiten an dem Schulgebäude und im Internat

März 1998 hat folgenden Wortlaut: Ende 1996 wurde mit dem Haushaltssicherungsgesetz die Eigenständigkeit der Gehörlosenschule Erfurt und der Schwerhörigenschule Gotha geändert. Zum 1. August 1997 wurde die Zusammenlegung der Schulen vollzogen.

In der Vorbereitung dazu gab es vielfältige Hinweise aus den Schulfördervereinen, den Schulkonferenzen, den Elterngremien und von den Schulleitern zur notwendigen Schulorganisation.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie wurde die gemeinsame Schulorganisation gestaltet?

2. Wie wurden die Hinweise der Eltern und Lehrer berücksichtigt?

3. Wann werden dringend notwendige Sanierungsarbeiten an dem Schulgebäude und im Internat in dem Gothaer Schulteil erfolgen?

4. Wie wurden die gemeinsamen Schulgremien gebildet?

5. Welche Entscheidung wurde zum Antrag eines freien Trägers zur Übernahme des Erfurter Schulteils getroffen?

6. Gibt es erneut Anträge von freien Trägern zur Übernahme der Schulen?

7. Wie wurde die Schulträgerschaft geklärt, welche Stadt ist Schulträger für die Schule für Schwerhörige/Gehörlose?

8. Welches Schulkonzept wurde für diese Schule bestätigt, wie wurden die Vorschläge der Schulen berücksichtigt?

9. Welche weitere Entwicklung ist für diese Schule vorgesehen?

10. Welche haushaltsmäßigen Einsparungen ergaben sich aus der Zusammenlegung der beiden Schulen?

Das hat die namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. Mai 1998 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Schule hat eine gemeinsame Schulleitung. Der Sitz des Schulleiters ist der des Schulteils Gotha. Die Schulaufsicht wurde für das Schuljahr 1997/98 dem Staatlichen Schulamt Erfurt übertragen.

27. Mai 1998

08.05.

Im Schulteil Gotha werden überwiegend schwerhörige, im Schulteil Erfurt gehörlose Schüler unterrichtet und gefördert. Im laufenden Schuljahr arbeiten beide Schulteile relativ unabhängig voneinander.

Zu 2.: Um ein langfristig tragfähiges Konzept der Förderschule für Schwerhörige/Gehörlose zu erarbeiten, sind Arbeitsgruppen zu Schwerpunktthemen gebildet worden. In diesen Arbeitsgruppen sind paritätisch Lehrer, Sonderpädagogische Fachkräfte, Eltern und Schüler beider Schulteile vertreten. Ziel ist es, bis Ende des Schuljahrs 1998/99 ein Schulkonzept vorzulegen.

Zu 3.: Für den Schulteil Gotha der Staatlichen überregionalen Förderschule für Schwerhörige und Gehörlose Erfurt/Gotha wurden bisher keine Anträge auf schulaufsichtliche Genehmigung entsprechender Sanierungsmaßnahmen gestellt.

Zu 4.: Die Schulgremien wurden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gebildet. Die Besetzung erfolgte paritätisch für die Schulteile Erfurt und Gotha. Die Schulleitung setzt sich aus dem Schulleiter und zwei ständigen Vertretern des Schulleiters, die jeweils für einen der Schulteile und dessen Organisation zuständig sind, zusammen.

Ein gemeinsamer Schulpersonalrat wird im Mai 1998 gewählt.

Zu 5.: Der Antrag des Stiftungsverbunds zur Förderung mehrfachbehinderter Gehörloser, Schwerhöriger und Taubblinder e.V., 25746 Heide, auf Übernahme der Staatlichen überregionalen Förderschule für Schwerhörige/Gehörlose Erfurt/Gotha wurde mit Schreiben vom 30. Januar 1998 von dem freien Träger zurückgenommen. Für eine Entscheidung des Kultusministeriums war deshalb kein Raum.

Zu 6.: Weitere Anträge liegen dem Kultusministerium nicht vor.

Zu 7.: Für den Schulteil Gotha ist der Landkreis Gotha, für den Schulteil Erfurt die Stadt Erfurt als Schulträger zuständig.

Zu 8.: Zur Erarbeitung eines Schulkonzepts verweise ich auf zu Frage 2. Bislang wurden dem Kultusministerium folgende, nicht der Zustimmung des Ministeriums bedürfende Maßnahmen zur Kenntnis gegeben:

· Aufnahme aller Kinder in die schulvorbereitende Einrichtung Erfurt bei gleichzeitiger

· Auflösung der schulvorbereitenden Einrichtung Gotha.

Zu 9.: Für die nächsten Jahre ist vorgesehen, den Unterricht an den Schulstandorten Erfurt und Gotha durchzuführen und auch die Internate beider Schulteile weiterzuführen. Mittel- und langfristig kann jedoch auf Grund der demographischen Entwicklung und verbesserter integrativer Angebote für hörbehinderte Schüler die Konzentration des Unterrichts an nur einem Standort sinnvoll sein. Die Zahl der Schüler wird voraussichtlich von derzeit 223 auf etwa 160 sinken.

Zu 10.: Zur Zeit wird die Stelle eines Schulleiters mit den hierfür anzusetzenden Personalkosten eingespart. Bei einer Konzentration des Unterrichts an einem Schulstandort könnte mittel- und langfristig rund die Hälfte der bisher gemäß § 8 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen den Schulträgern erstatteten Kosten eingespart werden.