Die Einführung des ITVerfahrens TRAFFIDESK Finanzvolumen 15 Mio

BEMERKUNGEN ZUM EINZELPLAN 03

Informationstechnik und Personalbedarf der Zentralen Bußgeldstelle (Kapitel 03 16)

Die bei der Zentralen Bußgeldstelle eingesetzte Informationstechnik besitzt einen stark verminderten Wirkungsgrad, weil die angewandten IT-Verfahren den fachlichen Anforderungen nur teilweise genügen. Die Bußgeldstelle kann ihre Aufgaben daher nur mit einem höheren Personalaufwand erfüllen.

Die Einführung des IT-Verfahrens TRAFFIDESK - Finanzvolumen: 1,5 Mio. DM - erfolgte auf der Basis einer methodisch und sachlich mit schwerwiegenden Mängeln behafteten und damit als Entscheidungsgrundlage unbrauchbaren Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Die angestrebten Ziele wurden nur mit einem unbefriedigenden Erfüllungsgrad erreicht.

Die Nichtbesetzung mehrerer Stellen bei der Bußgeldstelle über mehrere Jahre hinweg lässt auf einen Stellenüberhang schließen.

Eine notwendige Personalbedarfsermittlung ist bisher unterblieben.

73 Der Rechnungshof hat im Jahre 1996 bei der Zentralen Bußgeldstelle und der Zentralen Filmauswertestelle der Thüringer Polizei insbesondere den Einsatz der Informationstechnik geprüft.

Er stellte dabei fest, dass die auf dem dortigen Großrechner eingesetzten IT-Verfahren zum Teil nicht mehr dem Stand der Technik entsprachen. Notwendige Anpassungen an veränderte fachliche Anforderungen, die auch von der geprüften Stelle im Rahmen einer Schwachstel74 lenanalyse dokumentiert worden waren, sind weitgehend unterblieben.

Infolgedessen besaß die eingesetzte Informationstechnik nur einen stark verminderten Wirkungsgrad. Dies wiederum führte dazu, dass die Zentrale Bußgeldstelle ihre Aufgaben nur mit einem entsprechend erhöhten personellen Aufwand erledigen konnte.

Weiter ergab die Prüfung, dass Grundlage für die Einführung des ITVerfahrens TRAFFIDESK - Finanzvolumen: 1,5 Mio. DM - im Jahre 1995 eine Kosten-Nutzen-Analyse aus dem Jahre 1994 war, die aus einem einfachen - statischen - Vergleich einiger Aufwandsgrößen bestand, weitere entscheidungsrelevante Größen aber außer Betracht ließ. Außerdem waren im Rahmen dieser Wirtschaftlichkeitsbetrachtung keine Verfahrensalternativen untersucht worden. Bezüglich der mit der Einführung des Verfahrens verfolgten Ziele - Einsparung von sechs Datenerfassungskräften und Einsatz für andere polizeiliche Aufgaben sowie eine erhebliche Reduzierung der Zahl von Einsprüchen betroffener Bürger - stellte der Rechnungshof fest, dass die Einsparung der Datenerfassungskräfte noch nicht realisiert war.

Darüber hinaus ergab die Prüfung, dass in verschiedenen Organisationseinheiten (Sachgebieten) der Zentralen Bußgeldstelle und der zum Zeitpunkt der örtlichen Erhebungen noch eigenständigen Zentralen Filmauswertestelle, die im November des Jahres 1996 in die Bußgeldstelle eingegliedert wurde, seit Jahren eine Reihe von Stellen unbesetzt war.

74 Der Rechnungshof hat das Innenministerium aufgefordert, die notwendige Weiterentwicklung der IT-Verfahren unverzüglich zu veranlassen, um eine effektive und optimale Unterstützung der Zentralen Bußgeldstelle bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sicherzustellen und das sich daraus ergebende personelle Einsparungspotential zu realisieren.

Hinsichtlich der Einführung des IT-Verfahrens TRAFFIDESK hat der Rechnungshof beanstandet, in der Planungsphase des Vorhabens sei nur eine methodisch und sachlich mit schwerwiegenden Mängeln behaftete Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgenommen worden. Er hat das Ministerium deshalb gebeten, die Wirtschaftlichkeit nachträglich in einer ordnungsgemäßen Untersuchung nachzuweisen und mitzuteilen, ob und in welchem Ausmaß die genannten Ziele erreicht worden seien.

Im Hinblick auf die unbesetzten Stellen hat er das Ministerium aufgefordert, bei der Zentralen Bußgeldstelle baldmöglichst eine Personalbedarfsermittlung durchzuführen, um den sachlich notwendigen Stellenbedarf bestimmen und die ggf. nicht benötigten Stellen einsparen zu können.

75 Das Innenministerium hat hierzu mehrfach - zuletzt mit Schreiben vom 9. März 1998 - Stellung genommen.

Zur Weiterentwicklung der IT-Verfahren hat das Ministerium in seiner Stellungnahme vom 23. Juni 1997 mitgeteilt, diese sei nunmehr über einen im Jahre 1996 abgeschlossenen Pflegevertrag sichergestellt. In seiner letzten Stellungnahme hat es ergänzend ausgeführt, durch den Pflegevertrag seien zwischenzeitlich erhebliche Verbesserungen erreicht worden. Das Verfahren entspreche damit im wesentlichen den Erfordernissen der Bußgeldstelle. Sein Wirkungsgrad sei gegenüber dem Zeitpunkt der örtlichen Erhebungen deutlich verbessert worden.