Neu- und Ausbauprogramm für Schulen

Schülerzahl ein aufwendiges Neu- und Ausbauprogramm für Schulen, da die dann noch vorhandenen Schulgebäude nicht mehr ausreichen würden. Der denkbare Ausweg zum Erhalt der (Regel-)Schulen im ländlichen Raum, die entsprechenden Schulen in den Ballungsräumen mit Mehrfachstandorten zum Ausgleich mit erhöhten Klassenfrequenzen zu besetzen, um die jetzige Schüler-Lehrer-Relation zu halten, gehe fehl, da die Aufnahmekapazität der üblichen Klassenräume 30

Schüler nicht überschreite.

Außerdem hat das Ministerium hinsichtlich der Berechnungen des Rechnungshofs eingewandt, dieser gehe von einem völlig konstanten Lehrerbestand aus und berücksichtige nicht die altersbedingten Abgänge sowie Entlastungen durch das Floating-Modell. Dadurch würden die hohen Summen, um die der Landeshaushalt entlastet werden könne, deutlich hinterfragbar.

Zum Abbau der Stellen hat es allgemein darauf hingewiesen, Grundlage für entsprechende Maßnahmen sei der im Juni 1995 vom Kabinett beschlossene Stellenabbau und das daraus resultierende Personalentwicklungskonzept des Kultusministeriums. Die am Prinzip der Freiwilligkeit und Sozialverträglichkeit orientierten bisherigen Maßnahmen hätten seit dem Jahr 1991 die Realisierung des beschlossenen Stellenabbaus ermöglicht. Die ihm auferlegten Stelleneinsparungen seien pünktlich und in vollem Umfang erbracht worden. Somit bestehe bisher auch keine Notwendigkeit von Zwangsmaßnahmen in Form einer allgemeinverbindlichen (Zwangs-)Teilzeitregelung. Hierzu hat das Ministerium unter Bezugnahme auf die entsprechende Regelung in Brandenburg fachliche sowie rechtliche Bedenken geltend gemacht.

Mit Blick auf die Vielzahl der von ihm durchgeführten bzw. eingeleiteten Maßnahmen hat das Ministerium darauf verwiesen, dass es insbesondere durch das Floating- und Swing-Modell nach seiner Überzeu101 gung möglich sein werde, unter gesicherter Abdeckung des Bedarfs an Lehrerarbeitszeit dem Schülerrückgang flexibel zu begegnen.

Im übrigen hat das Kultusministerium allgemein angemerkt, dass es höchst problematisch sei, den Rückgang der Schülerzahlen um 50 bis 60 v. H. in Thüringen zum Anlaß zu nehmen, den Lehrerbedarf rein finanzökonomisch zu reduzieren.

88 Hinsichtlich der vom Ministerium problematisierten die den Lehrerbedarfsberechnungen des Rechnungshofs zugrunde liegen, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass diese Berechnungsmethode üblich ist. Nach seiner Kenntnis wird diese von allen Kultusverwaltungen der Länder zur Lehrerbedarfsermittlung, insbesondere für den Stellenplan bei der Aufstellung des Haushaltsplans, angewandt. Auch das Thüringer Kultusministerium hat diese Berechnungsmethode zur Ermittlung des Lehrerbedarfs bei der jährlichen Haushaltsaufstellung (Stellenplan) verwendet und überdies bei der Erarbeitung seines Personalentwicklungskonzepts zugrundegelegt. Die Verwendung einer konstanten Schüler-Lehrer-Relation über den gesamten Betrachtungszeitraum bietet sich an, da ggf. variierende Relationen in den einzelnen Jahren des Betrachtungszeitraums (1998 2009) zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt sind. Zudem ist diese Relation letztlich Ergebnis einer politischen Entscheidung, die von den verantwortlichen und legitimierten Entscheidungsträgern erst in den nächsten Jahren getroffen wird. Insofern hatte der Rechnungshof ebenso wie jede andere Stelle - methodisch und sachlich keine andere Möglichkeit, als bei seinen Berechnungen eine konstante zu verwenden.

Außerdem ist in diesem Zusammenhang anzumerken: Der Rechnungshof hat seinen Berechnungen exakt die Schüler-Lehrer-Relation zugrunde gelegt, die das Kultusministerium selbst bei seinen Lehrerbedarfsermittlungen verwendet (z. B. zuletzt bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 1998). Die bundesdurchschnittliche ist dagegen teilweise weitaus höher. So liegt der Bundesdurchschnitt für Regelschulen bei 15,4 Schülern pro Lehrer gegenüber 13,5 in Thüringen. Hätte der Rechnungshof bei der Berechnung des Lehrerbedarfs für diese Schulart die bundesdurchschnittliche Relation zugrundegelegt, so wäre der rechnerische Lehrerüberhang noch um rund 500 Stellen höher.

Die Vorhaltung des Ministeriums, die ausschließliche Berechnung des Lehrerbedarfs anhand der Schüler-Lehrer-Relation mute wenig sachgerecht an, da sie wesentliche Elemente eines geordneten Schulbetriebs nicht berücksichtige, überzeugt nicht. Für solche, einen längeren Zeitraum umfassende, Berechnungen gibt es kein Verfahren - auch das Kultusministerium hat ein solches nicht benannt -, das alle Einflußfaktoren berücksichtigt. Davon abgesehen ist darauf hinzuweisen, daß die vom Kultusministerium - durchaus zu Recht - genannten Einflußfaktoren sehr wohl bei der Lehrerbedarfsberechnung berücksichtigt wurden, da diese zum weit überwiegenden Teil in die eingehen. So werden bei deren Berechnung bis zu 20

Abminderungstatbestände sowie der jeweils erforderliche Bedarf an Lehrerstunden berücksichtigt. Im übrigen ist eine regional oder gar örtlich differenzierende Berücksichtigung aller Einflußfaktoren bei der Bedarfsermittlung mit der verwendeten Berechnungsmethode weder faktisch möglich, noch vom Rechnungshof beabsichtigt gewesen, da lediglich eine Abschätzung der Folgen einer stark rückläufigen Entwicklung der Schülerzahlen für den Lehrerbedarf aufgezeigt werden sollte. Die dazu verwendete Berechnungsmethode ist fachlich anerkannt und ausreichend.

Auch das Argument, der Lehrerbedarf müsse - um regionalen Besonderheiten gerecht zu werden - ausgehend vom Schüleraufkommen der Einzelschule und nicht vom Landesschüleraufkommen berechnet werden, muss als vordergründig zurückgewiesen werden.