Planungen zur Neutrassierung der B 88

Für den Zubringer- und Verteilerverkehr von und zur Autobahn A 71 hat die Neutrassierung der B 88 im Bereich von Bücheloh über Langewiesen, Gehren nach Pennewitz sowie Geschwenda, Gräfenroda, Frankenhain eine große Bedeutung, um die Ortslagen vom Verkehr zu entlasten.

Vor zirka einem Jahr wurde das Raumordnungsverfahren für diese Abschnitte abgeschlossen. Das Planfeststellungsverfahren sollte sich räumlich und zeitlich an das Planfeststellungsverfahren der A 71 anpassen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wird für die Neutrassierung der B 88 zwischen Bücheloh und Pennewitz das Planfeststellungsverfahren eröffnet?

2. Wird Pennewitz im Rahmen dieses Verfahrens oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Ortsumgehung erhalten?

Wenn die Ortsumgehung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, welche Zeitschiene ist dann zu erwarten?

3. Wird die Umverlagerung der L 1047 innerhalb der Ortslage Gehren im Planfeststellungsverfahren enthalten sein?

4. Wann erfolgen weitere Schritte im Planungsverfahren für die Abschnitte Gräfenroda und Frankenhain?

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur hat die namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. Juni 1998 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Gegenwärtig wird durch das Straßenbauamt Erfurt das Linienbestimmungsverfahren für den Abschnitt Bücheloh­Langewiesen­Gehren vorbereitet. Es ist davon auszugehen, dass dieses Verfahren im August 1998 beantragt werden kann. Erst wenn die Linie bestimmt ist, kann das Planfeststellungsverfahren vorbereitet und durchgeführt werden. Dies wird nicht vor dem Jahr 2000 möglich sein.

Zu 2.: Für die notwendige Neutrassierung der B 88 im Bereich Königsee wird das Straßenbauamt Erfurt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die zur Bestimmung der Linienführung erforderlichen Untersuchungen aufnehmen. Der Untersuchungsraum soll so festgelegt werden, dass zur Realisierbarkeit von Ortsumgehungen um Dörnfeld und Pennewitz möglich sind.

Eine Fortsetzung der Planung bis zur Genehmigung im Rahmen einer Planfeststellung ist erst möglich, wenn die Ortsumgehung Pennewitz Bestandteil des vordringlichen Bedarfs des Bundesverkehrswegeplans wird. Eine Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans ist nicht vor dem Jahr 2000 zu erwarten.

Zu 3.: Die Ortsumgehung Gehren im Zuge der Landesstraße L 1047 wird in einem eigenständigen Verfahren planfestgestellt.

Zu 4.: Mit dem Bau der A 71 soll gleichzeitig die Ortsumgehung Geschwenda mit Anschluß von Gräfenroda realisiert werden. Der Abschnitt Gräfenroda­Frankenhain­Crawinkel bedarf vor der Aufnahme weiterer Planungsschritte der Anmeldung im Bundesverkehrswegeplan, das heißt, mit weiteren Entscheidungen ist auch erst nach dem Jahr 2000 zu rechnen.