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Den Beratungen der Kommission lag eine Vielzahl von Analysen, Gerichtsentscheidungen, Berichten, Stellungnahmen und sonstigen Materialien zugrunde. Besonders berücksichtigt hat die Kommission das von den Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente am 23. Mai 2000 vorgelegte Diskussionspapier zur Weiterentwicklung und Stärkung des Föderalismus (Zeitschrift für Gesetzgebung ZG, 15. Jahrgang, Sonderheft 2000) und den Bericht der Enquetekommission Parlamentsreform des Landtags Rheinland-Pfalz vom 31. August 1998 (Landtag Rheinland-Pfalz Drucks. 13/3500).

Die Enquetekommission führte die Arbeit der in der 14. Wahlperiode eingesetzten Kommission fort. Der Zwischenbericht, den diese im November 1998 vorgelegt hat, enthält keine Darstellung der Beratungsergebnisse. Die Enquetekommission übernahm weitgehend die von der Vorgängerkommission erarbeiteten Ergebnisse und passte sie der politischen Entwicklung an.

Die Enquetekommission war bestrebt, ihre Empfehlungen möglichst einvernehmlich zu beschließen, was ihr bis auf einige wenige Fälle gelungen ist.

Der Vorgängerkommission gehörten folgende Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder an: Vorsitzende: Vizepräsidentin Veronika Winterstein, Stellvertretender Vorsitzender: Frank Lortz, Stellvertretende Vorsitzende: Ruth Wagner (Darmstadt), Die Abgeordneten: Fraktion Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder CDU Dr. Franz Josef Jung (Rheingau). Armin Klein; Frank Lortz, Aloys Lenz, Inge Velte, Dr. Christean Wagner, Birgit Zeimetz-Lorz, Karlheinz Weimar, SPD Eberhard Fischer (Hohenroda), Karl-Heinz Dörrie; Bernd Schleicher, Hildegard Klär, Kurt Weidmann, Judith Pauly-Bender, Veronika Winterstein, Lothar Quanz, BÜNDNIS 90/ Frank-Peter Kaufmann, Reinhold Weist, DIE GRÜNEN (bis Februar 1998) Evelin Schönhut-Keil, Andreas Kammerbauer, (ab Februar 1998) Ronja Perschbacher, FDP Ruth Wagner (Darmstadt), Jörg-Uwe Hahn, 12 Hessischer Landtag · 15. Wahlperiode · 15/4000

Die Sachverständigen: Prof. Dr. Brun-Otto Bryde, Universität Gießen, Prof. Dr. Erhard Denninger, Universität Frankfurt am Main, Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Gesamthochschule Kassel, Prof. Dr. Hans-Heinrich Rupp, Universität Mainz.

Wissenschaftlicher Berater bis zu seinem Tode am 12. Dezember 1998: Leitender Ministerialrat Peter Schorr.

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B. VERFASSUNGSÄNDERUNGEN

Die Enquetekommission hält eine umfassende Novellierung der Hessischen Verfassung für erforderlich. Damit sollte möglichst in der nächsten Legislaturperiode begonnen werden.

Die verfassungsändernden Vorschläge der Kommission beschränken sich auf Regelungen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsauftrag stehen. Eine Verfassungsänderung und eine Verfassungsergänzung hat die Kommission den Fraktionen bereits vorab empfohlen: die Verlängerung der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre und die verfassungsrechtliche Verankerung des Konnexitätsprinzips (der Verpflichtung des Landes, bei der Zuweisung der Aufgaben an die Kommunen gleichzeitig die Kostendeckung mitzuregeln).

Die Fraktionen der CDU und der FDP und die Fraktion der SPD sind diesen Empfehlungen mittlerweile gefolgt. Am 22. Januar 2002 haben die Fraktionen der CDU und der FDP einen Entwurf für ein Gesetz zur Änderung und zur Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen eingebracht, der eine Verlängerung der Wahlperiode auf fünf Jahre (Art. 79 Satz 1 Hessische Verfassung) und die Einführung des Konnexitätsprinzips (Art. 137 Hessische Verfassung) vorsieht (Drucks. 15/3553). Die Fraktion der SPD hat am 29. Januar 2002 einen gleichlautenden Gesetzentwurf zur Verlängerung der Wahlperiode eingebracht (Drucks. 15/3580). Bereits am 24. Mai 2000 hat die Fraktion der SPD einen Gesetzentwurf zur Einführung des Konnexitätsprinzips eingebracht (Drucks. 15/1305). Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat ihre Zustimmung zu beiden Gesetzesvorhaben erklärt.

Ihre Zustimmung zur Verlängerung der Wahlperiode knüpft sie allerdings an die Bedingung, dass gleichzeitig das in Art. 124 Abs. 1 Satz 1 Hessische Verfassung für Volksbegehren festgelegte Quorum gesenkt wird (Stenografische Berichte 15. Wahlperiode S. 6533 f.). Die Fraktionen streben an, dass zusammen mit der Bundestagswahl am 20. September 2002 die nach Art. 123 Satz 2 Hessische Verfassung notwendige Volksabstimmung über die Änderung des Art. 79 HV und Ergänzung des Art. 137 HV durchgeführt wird.