Grundschule Wiederholungsprüfungen

Die Gründe für die erforderlichen Wiederholungsprüfungen reichen von Plagiat (im Rahmen der schriftlichen Prüfung), über mangelhafte Prüfungslehrproben bis zu ungenügenden mündlichen Teilprüfungen. Eine Konzentration auf einzelne Prüfungsteile tritt nicht auf.

Die Stellung des Mentors bei der Betreuung der Lehramtsanwärter im Rahmen der schulpraktischen Ausbildung basiert auf der Rechtsgrundlage der Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung vom 14. August 1995 und der Dienstordnung für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte an den staatlichen Schulen in Thüringen vom 28. Mai 1993. Danach sind Mentoren Ansprechpartner in der täglichen schulischen Arbeit der Lehramtsanwärter. Die Verantwortung für der Lehramtsanwärter tragen die zuständigen Fachleiter und die Seminarleitung.

Das Aufgabenfeld der Mentoren bezieht sich auf die Beratung und Unterstützung der Lehramtsanwärter bei allen Fragen der Schulorganisation.

Darüber hinaus beraten Mentoren mit den Fachleitern Lehramtsanwärter in Fragen der Unterrichtspraxis, ohne die Eigenständigkeit, Kreativität und Flexibilität der Lehramtsanwärter bei ihrer Planung und Durchführung von Unterricht einzuengen.

Die unterrichtsberatende und begleitende Tätigkeit der Mentoren ist vom jeweiligen Ausbildungsstand der Lehramtsanwärter abhängig. Eine Einflussnahme auf den Unterricht der Lehramtsanwärter durch Mentoren soll möglichst nur bei auftretenden fachlichen Schwierigkeiten oder groben methodischen Mängeln erfolgen.

Die Betreuung der Lehramtsanwärter durch die Mentoren erfolgt unter schulpraktischen Aspekten, wird vom Studienseminar theoretisch untermauert und obliegt im Einvernehmen mit der Seminarleitung der Verantwortung des Leiters der Ausbildungsschule.

Der Betreuungsaufwand durch die Mentoren gestaltet sich in den einzelnen Abschnitten der Ausbildung sehr unterschiedlich und ist in jedem Abschnitt abhängig vom Ausbildungsstand des Lehramtsanwärters. Die dreimonatige Einführungsphase fordert eine enge Betreuung durch den Mentor (Vertrautmachen mit der Schulsituation, dem Profil der zu betreuenden Klassen sowie das Finden eines gemeinsamen Arbeitsstils).

Nach diesem Ausbildungsabschnitt beginnt das selbständige Unterrichten durch die Lehramtsanwärter und damit die Entlastung für die Mentoren bezüglich der eigenen Unterrichtsvorbereitungen, der Korrekturtätigkeiten und auch der Betreuung von außerschulischen Vorhaben.

Eine Quantifizierung des Betreuungsaufwands in Relation zu anderen dienstlichen Pflichten ist nicht möglich.

Die Lehramtsanwärter werden mindestens in zwei Fächern ausgebildet. Nach § 10 Abs. 2 der Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter wird jedem Lehramtsanwärter ein Mentor zugewiesen. Eine Beantwortung von Teil zwei der Frage ist daher nicht möglich.

Zu 10.: Die Mentoren arbeiten eng mit den zuständigen Fachleitern zusammen. Durch diese ständigen Kontakte und durch die Absprachen ist ein ständiger Informationsfluss zwischen Studienseminar und Ausbildungsschule gegeben.

Ein ständiger Meinungsaustausch zwischen den Ausbildern des Seminars, den Lehramtsanwärtern und den Mentoren findet anlässlich gemeinsam erlebten Unterrichts bei Unterrichtsbesuchen, Lehrproben und Gruppenhospitationen statt.

An fast allen Seminaren finden regelmäßig Fortbildungen für Mentoren statt, durch die sie nicht nur mit den Ausbildungsplänen, sondern auch mit ihren besonderen Aufgaben vertraut gemacht werden. Diese Fortbildungen werden zum Teil mit Unterstützung des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien organisiert.

Darüber hinaus werden von einzelnen Seminaren Handreichungen für die Mentoren erarbeitet (z. B. Empfehlungen für Lehrprobenentwürfe; Einschätzung der Lehramtsanwärter).

An anderen Seminaren wurde ein pädagogischer Stammtisch für alle an von Lehramtsanwärtern beteiligten Kollegen eingerichtet.

Die Gewährung von Abminderungsstunden für Mentoren ist nicht vorgesehen und als pauschale Möglichkeit auch nicht erforderlich (vergleiche Stellungnahme zu Frage 8).

Zu 11.: An den Staatlichen Studienseminaren gibt es derzeit 184 fest bestellte Ausbilder und 17 Angestellte als technisches Personal.

Von den 184 Ausbildern sind jeweils 14 Ausbilder als Seminarleiter oder stellvertretende Seminarleiter und 156 Ausbilder als Fachleiter tätig. Darüber hinaus sind sieben weitere Ausbilder in der Funktion eines Fachleiters mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt. Gemäß § 24 der Dienstordnung für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte an den staatlichen Schulen in Thüringen vom 28. Mai 1993 (GABl. S. 235) können Lehrer einer Schule mit der Ausbildung von Lehramtsanwärtern beauftragt werden (lehrbeauftragte Fachleiter). Diese Aufgaben nehmen derzeit 28 Lehrer wahr.

Zu 12.: Lehramtskandidaten, die in einem Land in der Bundesrepublik Deutschland die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt abgelegt haben, können sich in jedem Bundesland auf einen Ausbildungsplatz im Vorbereitungsdienst bewerben. Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist von den landeseigenen Zulassungsvoraussetzungen abhängig. Beschränkungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst werden in Thüringen nur vorgenommen, wenn sich mehr Lehramtskandidaten bewerben als Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen.

Die Aufnahmekapazität der Staatlichen Studienseminare richtet sich nach der Anzahl der schulartbezogenen Studienseminare und der vorhandenen Ausbilder.

Genügend Ausbildungskapazitäten sind in allen allgemein bildenden Fächern sowie in jeder der 16 beruflichen Fachrichtungen und der sieben sonderpädagogischen Fachrichtungen vorhanden. Eine Prognose über zu erwartende Bewerber ist durch die freie Wahl des Ausbildungsplatzes nicht möglich.

Nach dem Landeshaushaltsplan sind für 1998 insgesamt 1 040 Stellen für Lehramtsanwärter, davon 500 Stellen für das Lehramt an Gymnasien, berufsbildenden Schulen und Förderschulen sowie 540 Stellen für das Lehramt an Grundschulen und Regelschulen, vorgesehen.

Für den Landeshaushaltsplan 1999 ist eine Reduzierung der Stellen für Lehramtsanwärter auf 980 Stellen geplant.

Diese Stellenzahl soll auch für das Jahr 2000 eingeplant werden.

Wartelisten für die Bewerbung auf einen Ausbildungsplatz im Vorbereitungsdienst gibt es in Thüringen nicht.