Entwicklung der Finanzausstattung der Kommunen

Die Landesregierung wird aufgefordert:

1. sich im Bundesrat für eine grundlegende Reform der Kommunalfinanzen einzusetzen mit den Zielen:

· Erhöhung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer und Umstellung des Verteilerschlüssels auf eine hälftige Verteilung nach dem Arbeits- und Wohnortprinzip;

· der Verankerung des Konnexitätsprinzips im Grundgesetz, d.h. eines generellen Kostenausgleichs, nach dem jede kostenverursachende Aufgabenübertragung durch die gesetzgeberische Tätigkeit von Bund und Ländern auf die Kommunen zwingend der finanziellen Mehraufwendungen beinhalten muss;

· Erhalt und Revitalisierung der Gewerbeertragssteuer, insbesondere unter Einbeziehung kapitalkräftiger Freiberufler;

· Wiedereinführung einer Investpauschale des Bundes direkt für die Kommunen in Ostdeutschland;

2. einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes einzubringen, mit dem schrittweise eine gerechte Beteiligung der Kommunen an den Landeseinnahmen (Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen, Zuweisungen nach Investfördergesetz) erreicht wird; bereits mit dem Haushaltsplan 1999 sind dazu erste Verbesserungen vor allem hinsichtlich einer Erhöhung der Investpauschale und der Schlüsselzuweisungen zu erreichen;

3. mit dem Haushaltsplan 1999 die Auftragskostenpauschale in einer solchen Größenordnung festzulegen, dass die der Kommunen für Auftragsangelegenheiten in voller Höhe erstattet werden können.

Begründung:

Die finanzielle Situation der meisten Thüringer Städte, Gemeinden und Landkreise hat sich dramatisch zugespitzt.

Die Gesamteinnahmen der Kommunen Thüringens haben sich seit 1993 spürbar verringert, ihre finanziellen Belastungen hingegen haben sich vor allem durch die Kommunalisierung der Arbeitslosigkeit und die Übertragung staatlicher Auftragsangelegenheiten ohne vollen Ausgleich der hierzu erforderlichen Aufwendungen beträchtlich erhöht.

Trotz massiven Personalabbaus, trotz drastischer Begrenzung bei Sachausgaben und sozialen Leistungen, trotz Entnahmen aus Rücklagen, der Veräußerung von Kommunalvermögen und gravierender Einschränkungen bei Investitionen sind immer weniger Kommunen in der Lage, ihren Haushalt auszugleichen.

Kommunale Leistungen werden in vielen Kommunen drastisch eingeschränkt; gespart wird bei Jugendklubs, Kultur-, Sport- und Freizeitstätten sowie Kindereinrichtungen. Dramatisch ist der Rückgang der Investitionen der Kommunen um 37 Prozent seit 1993.

Die und die vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen haben vor allem darin ihre Ursache. Zugleich steigt die Verschuldung Thüringer Kommunen enorm an; pro Einwohner stieg sie von 1 519 Deutsche Mark im Jahre 1993 auf 2 306 Deutsche Mark Ende 1997 an. Nur im Freistaat Sachsen haben, bezogen auf die neuen Bundesländer, die Gemeinden eine höhere Pro-Kopf-Verschuldung als in Thüringen. Thüringer Landkreise haben die höchste Pro-Kopf-Verschuldung aller neuen Bundesländer.

Diese Entwicklung hat insgesamt dazu geführt, dass die kommunale Ausgaben- und Finanzhoheit ausgehebelt und damit der Kern der kommunalen Selbstverwaltung gefährdet wird.

Wichtige Ursachen für die in Thüringer Kommunen entstandene angespannte finanzielle Situation liegen in ihrer unzureichenden Beteiligung an den Einnahmen des Landes (Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen) und in der verfehlten Steuerpolitik der bisherigen Bundesregierung.