Elektronischer Arztbrief

Der Arztbrief wird als schriftliche, einzelfall- und patientenbezogene Kommunikation ärztlicher Leistungserbringer und weiterer health professionals verstanden. Er dient der professionellen Information und/oder Beratung des Kommunikationspartners.

Der klassische Arztbrief enthält in der Regel Angaben zur Vorgeschichte, über die aktuelle Diagnose, Therapie und Behandlungsempfehlungen sowie vielfach eine Epikrise. Weiterhin existieren spezielle Formen von Mitteilungen: Befunde oder Laborwerte, Überweisungen, Einweisungen, Gutachten und Rezepte.

Dieser konventionelle Arztbrief (Papierform) ist in seiner Aussagefähigkeit beschränkt, im Transport langsam und im Notfall schwer verfügbar.

Der elektronische Datenaustausch (elektronischer Arztbrief) soll eine verbesserte, rationalisierte Kommunikation ermöglichen, mit einem höheren Maß an Schnelligkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit.

Der elektronische Arztbrief wird allgemein als Element der elektronischen (multimedialen) Patientenakte gesehen. Diese einrichtungsübergreifende Behandlungsdokumentation bildet einen gemeinsamen Kontext für die verschiedenen Formen der Übermittlung von Gesundheitsdaten.

Der elektronische Datenaustausch und generell die Verbesserung der Kommunikation innerhalb des Gesundheitsversorgungssektors gehören zu den Schwerpunkten des Projektes zur Förderung der Gesundheitswirtschaft im Lande Bremen.

1. Inwieweit und seit wann ist das Projekt. Der elektronische Arztbrief Bremen von Dr. Wewerka und Dr. Maywald dem Senat bekannt?

Ein Antrag auf Förderung wurde im Rahmen des Landesprogramms Arbeit und Technik im September 1998 gestellt. Der Antrag wurde abschlägig beschieden.

Weiterhin war das Projekt mit dem Teilbereich Digitale Signatur Bestandteil von media@com (1999).HYPERLINK.

Den Ressorts Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und Wirtschaft und Häfen lagen in der Zwischenzeit mehrere Antragsskizzen vor, die jeweils gemeinsam mit den Projektverantwortlichen erörtert wurden. Die aktuellste Fassung datiert vom Beginn dieses Jahres und wurde im Rahmen von Bremen in TIME/Kooperationsvertrag mit der Deutschen Telekom AG eingebracht. Die Möglichkeit einer Realisierung und Förderung des Projektes ist Gegenstand weiterer Beratungen des Gesundheits- und Wirtschaftsressorts mit den Antragstellern. Gespräche fanden erneut im September und Oktober 2001 statt. An dem letzten Gespräch vom 17. Oktober 2001 nahmen auch niedergelassene Ärzte und Vertreter von zwei bremischen Krankenhäusern teil, die ihr grundsätzliches Interesse an dem Projekt zum Ausdruck brachten. Eine Entscheidung soll baldmöglichst herbeigeführt werden, sobald ein entscheidungsfähiger Antrag vorliegt, bei dessen Erstellung die BIA Hilfestellung leisten kann.

2. Wie beurteilt der Senat die Entwicklung dieses Projektes, und welche weiteren Arbeiten sind von den Autoren bekannt?

Grundsätzlich hält der Senat Konzepte und realisierbare Projekte zum Thema elektronischer Arztbrief im Sinne der Vorbemerkung für sinnvoll. Für eine abschließende Bewertung des genannten Projektes sind die vorliegenden Unterlagen bislang nicht ausreichend. Eine Klärung mit den Autoren soll in Kürze herbeigeführt werden. Weitere Arbeiten der Autoren sind nicht bekannt.

3. In welchen Publikationen wurde das Projekt veröffentlicht, und wie bewertet der Senat dies?

Es ist bekannt, dass das Projekt in den Medien (Tages-, Fachpresse u. a.) zitiert bzw. vorgestellt wurde. Aus Veröffentlichungen lassen sich grundsätzlich, wie auch bei anderen Vorhaben, keine unmittelbaren Rückschlüsse im Sinne einer abschließenden Bewertung eines Gesamtvorhabens im Hinblick auf seine Förderfähigkeit schließen.

4. Ist es richtig, dass der elektronische Arztbrief im Rahmen der Initiative media@com ausgezeichnet worden ist? Wenn ja: wann und mit welchem Stellenwert für den bundesweiten Wettbewerb media@com?

Der elektronische Arztbrief war Bestandteil des ausgezeichneten Gesamtprojekts media@com (1999), konnte aber im Rahmen einer abschließenden Festlegung des Projektrahmens für die Umsetzung nicht berücksichtigt werden.

5. In welchem Umfang und mit welchem Ergebnis ist der elektronische Arztbrief bereits mit dem Datenschutzbeauftragten diskutiert worden?

Der Datenschutzbeauftragte war über Einzelschritte des Projekts informiert.

Hieraus ergaben sich zu den Punkten, die jeweils zur Diskussion standen, keine datenschutzrechtlichen Bedenken. Eine abschließende Bewertung ist bis heute nicht Gegenstand der Beteiligung des Datenschutzbeauftragten gewesen. Sie wird aber erfolgen, sobald ein entscheidungsfähiger Projektantrag vorliegt.

6. Wie beurteilt es der Senat, dass im Rahmen des Modellprojektes. Der Elektronische Arztbrief Bremen bereits eine auf Basis der Health Professional Card basierende gesicherte Datenkommunikation zwischen den in diesem Projekt beteiligten Praxen und Krankenhäusern eingerichtet wurde? Welche Rückschlüsse auf die Realisierbarkeit dieses Projektes lässt dies zu?

Die Einrichtung einer HPC-basierten Datenkommunikation ist grundsätzlich, auch mit Blick auf die Realisierbarkeit des Projektes, positiv zu bewerten. Dies gilt unter dem Vorbehalt einer Prüfung des von den Antragstellern noch vorzulegenden und mit diesen zu erörternden Gesamtkonzepts.

7. Ist dem Senat bekannt, dass als ein weiteres Ergebnis dieses Modellversuches bereits seit März 2000 alle Bremer Laboranbieter (Krankenhäuser/Praxen) sich auf eine einheitliche Darstellungsmatrix für Laborbefunde geeinigt haben, und wie ist diese Entwicklung zu bewerten?

Dieses Teilergebnis des Projekts ist dem Senat bekannt und ist grundsätzlich positiv zu bewerten.

8. Wie beurteilt der Senat die Auffassung, dass der elektronische Arztbrief ein wichtiger Baustein ist, auf dem sich das Qualitätsmanagement, die Vernetzung ambulant-stationär und der Reha-Bereich weiterentwickeln lassen und ist der Senat der Auffassung, dass dies in einem sich sukzessive aufbauenden System zu leisten ist? Beiden Auffassungen bezüglich des elektronischen Arztbriefes im Sinne eines gesicherten elektronischen Datenaustausches stimmt der Senat zu.

Die Bedeutung des elektronischen Arztbriefes wird auch daran deutlich, dass im Rahmen des nationalen Aktionsforums Telematik im Gesundheitswesen (ATG) an einem übergeordneten Konzept des elektronischen Arztbriefes gearbeitet und gerade ein Managementpapier herausgegeben wurde.

Dieses Papier zeigt eindrucksvoll die Notwendigkeit einheitlicher Verfahrensnormen. Dabei wird eine Strategie des stufenweisen Vorgehens verfolgt. Ziel ist der schrittweise Aufbau einer Telematikplattform.

9. Beabsichtigt der Senat dieses Konzept einzufordern und in welchen Zeiträumen und mit welchen beteiligten Partnern will der Senat ein Konzept erarbeiten?

Konzepte zum elektronischen Arztbrief bzw. der elektronischen Vernetzung existieren bereits in Form übergeordneter Papiere oder im Rahmen von konkreten (Pilot)-Projekten. Insofern sieht der Senat die Prioriät in der konkreten Umsetzung und praktischen Implementierung vor Ort.

Der Senat verfolgt dabei die Strategie, in Teilschritten mit Hilfe von stark anwendungsorientierten Projekten eine Telematikplattform im Gesundheitswesen zu entwickeln. Geeignete Projekte können im Rahmen des Senatsprojekts zur Förderung der Gesundheitswirtschaft oder durch Förderprogramme wie Bremen in TIME Unterstützung finden. Diese Förderinstrumentarien stehen allen interessierten Akteuren bzw. Antragstellern offen. Der Senat begrüßt alle Aktivitäten, die geeignet sind, zu einer Qualitätsverbesserung des Versorgungssektors und zu wirtschaftlich tragfähigen Lösungen zu führen.

10. Wie hoch müsste der finanzielle Zuschuss der öffentlichen Hand sein, damit das Projekt Elektronischer Arztbrief Bremen umgesetzt werden kann, und welche Kostenkalkulationen zu welchen Projekten liegen dem Senat seit wann vor?

Der Senat geht davon aus, dass für die Gründung eines Unternehmens, dessen Gegenstand die Entwicklung und der Vertrieb des elektronischen Arztbriefes ist, in Kürze ein Förderantrag vorgelegt wird. Da dem Senat dieser Antrag noch nicht vorliegt, kann eine exakte Fördersumme noch nicht genannt werden. In jedem Fall muss aber das unternehmerische Risiko von dem zu gründenden Unternehmen getragen werden.

Ebenso liegen genaue Kostenkalkulationen von weiteren Projekten mit Kontext zum Thema elektronischer Arztbrief und elektronische Vernetzung im Gesundheitswesen derzeit noch nicht vor.

11. Wann wird der elektronische Arztbrief entscheidungsreif sein, und welche Fragestellungen sind bis zur Einführung von wem und wann zu lösen?

Der Senat wird unmittelbar nach Vorlage des genannten Förderantrages nach Maßgabe der einschlägigen Förderkriterien und bei einer positiven Bewertung den zuständigen Gremien einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten.