Einzelhandel Attraktivitätssteigerung

Damit leistet er als wesentlicher Teil urbanen Lebens einen erheblichen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität der Thüringer Innenstädte.

In seinen Bemühungen wird der Handel nicht allein gelassen.

Bund, Land und Gemeinden nehmen sich in besonderer Weise seit einigen Jahren mit verschiedenen Aktivitäten dieses Themas an.

So wird in der Einrichtung von Stadtmarketing / Citymanagement ein sinnvolles Instrument zur Attraktivitätssteigerung der Städte gesehen. Deshalb wurden auch in Thüringen verschiedene Stadtmarketingprojekte (Greiz, Mühlhausen und Meiningen) gemeinsam von Bund, Land und Gemeinden im Rahmen des Arbeitsprogramms des Deutschen Seminars für Städtebau und Wirtschaft (DSSW) finanziert. Darüber hinaus wurden mehrere Stadtmarketingprojekte von den Gemeinden in eigener Regie durchgeführt.

Mit der 1997 vom Minister für Wirtschaft und Infrastruktur ins Leben gerufenen Thüringer Innenstadtinitiative werden für 11 teilnehmende Städte u. a. die Strategien zur Innenstadtentwicklung für jede einzelne Stadt, die Untersetzung dieses Ziels mit Maßnahmen sowie eine finanzielle Begleitung durch das Land festgelegt und diesbezüglich die Kräfte gebündelt.

Unter der Regie des DSSW wurde 1997 der Wettbewerb für die neuen Bundesländer Attraktive Geschäftsstraßen - Ideen für den Erlebnisraum Innenstadt vom BMWi und vom Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband ausgelobt. Damit soll ein Ausschnitt der Entwicklung ostdeutscher Innenstädte beispielgebend für andere Kommunen dokumentiert werden. Erfreulich ist, dass von den eingereichten Wettbewerbsbeiträgen auch 3 Thüringer Städte in die engere Auswahl zur Auszeichnung einbezogen wurden. Die Preisträger werden Ende Juni 1998 ausgezeichnet.

Auch auf dem 1. Thüringer Handelstag wurde die Attraktivitätssteigerung der Thüringer Innenstädte thematisiert und Ergebnisse staatlich geförderter Projekte und privater Initiativen an den Beispielen der Städte Erfurt und Jena diskutiert.

Die im Jahre 1996 für den Handel wiedereingeführte 10 %-ige Investitionszulage ist vor allem auf die kleinen und mittelständischen Handelsunternehmen in den Innenstädten ausgerichtet. Sie ist über das Jahr 1998 hinaus verlängert worden.

Der Handel ist in die Mittelstandsprogramme des Freistaates Thüringen integriert.

Das Engagement der Unternehmen selbst sowie die konsequente Anwendung der gesetzlichen Regelungen durch die Kommunen bei Ansiedlungsbegehren zu großflächigen Einzelhandelsunternehmen einschließlich Herstellerdirektverkaufszentren und das Zusammenwirken von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur in den Städten sind letztlich maßgebliche Voraussetzungen für die Entwicklung der Innenstädte und damit auch des innerstädtischen Einzelhandels.

Die künftige Entwicklung des Handels insgesamt wird davon abhängen, wie sich die Kaufkraft entwickelt und in welcher Höhe sich der private Verbrauch für Konsumausgaben im Bereich des Handels niederschlagen wird. Sie wird aber auch davon abhängen, wie der Handel selbst sich weiter den neuen Herausforderungen im Prozeß der Strukturanpassung stellt.

Das bezieht sich zeitnah vor allem auf die Einführung des EURO im Rahmen der Europäischen Währungsunion, auf die Erschließung bzw. Nutzung neuer Vertriebssysteme, die Anwendung neuer Techniken u.a.m.

D Sonstige wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen

1. Entwicklung des öffentlichen Auftragswesens

Die Bedeutung des öffentlichen Auftragswesens für die wirtschaftliche Entwicklung in Thüringen ist auch weiterhin sehr groß.

Den Rechtsrahmen für das öffentliche Auftragswesen bilden das Haushaltsrecht, das Haushaltsgrundsätzegesetz und die darauf beruhenden Verordnungen, die wiederum auf die Verdingungsordnungen für Bauleistungen und Lieferleistungen sowie die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen, welche im September 1997 im Bundesanzeiger bekanntgemacht wurde, verweisen.

Mit den Vergabebestimmungen sollen faire wettbewerbliche Verfahren zur Einhaltung des Grundsatzes der wirtschaftlichen Haushaltsführung durch die öffentliche Hand gewährleistet werden. Insbesondere das aufgrund europarechtlicher Vorgaben vergaberechtlich verankerte Diskriminierungsverbot steckt den landesrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten einen engen Rahmen.

Thüringen hat dabei trotz dieser engen europarechtlichen und bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen noch bestehende Gestaltungsmöglichkeiten im Interesse der Thüringer Wirtschaft ausgeschöpft.

Die als Ersatz für die Präferenzregelungen erstmals 1996 in Kraft gesetzte Richtlinie zur Überleitung der Ausnahmeregelungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wurde mit geringfügigen Modifikationen Ende 1997 bis 1999 zeitlich verlängert. Grundlage dieser Richtlinie waren Untersuchungen zur größtmöglichen Einbindung ostdeutscher Unternehmen und Zulieferer auf vergaberechtsgemäßer Grundlage und die Erfahrung, daß bereits durch Vorgaben in den Leistungsbeschreibungen für öffentliche Auftragsvergaben Wettbewerbsnachteile für ostdeutsche Anbieter entstanden.

Mit der Richtlinie wurden die vergaberechtlichen Möglichkeiten zur Sicherung des Marktzugangs Thüringer Anbieter und Produkte ausgeschöpft.