Stand der Renaturierung der ehemaligen WGT-Liegenschaft Muna bei Wölfis/Crawinkel
Das Gelände der ehemaligen WGT-Liegenschaft Muna soll - parallel zur zeitlich befristeten, teilweisen Nutzung als Recyclingstandort - renaturiert werden. Dazu wurden durch die, das Sondervermögen WGT-Liegenschaften verwaltende, Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen entsprechende Verträge mit einer Recyclingfirma abgeschlossen.
Ich frage die Landesregierung:
1. In welchem zeitlichen Rahmen ist eine Renaturierung des besagten Geländes vorgesehen?
2. Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher bereits umgesetzt bzw. sollen wann umgesetzt werden?
3. Welche Kosten sind bereits entstanden oder werden durch die Renaturierung voraussichtlich anfallen, und wer trägt diese?
4. Welche Vereinbarungen gibt es mit dem derzeitigen Pächter der Liegenschaft hinsichtlich der alten Verbindungsstraße Wölfis-Luisenthal, die über das Gelände führt?
5. Wann wird die alte Verbindungsstraße von Wölfis über das Gelände der ehemaligen WGT-Liegenschaft zur B 88 wieder für die Bürger der Anliegergemeinden nutzbar sein?
6. Welchen Sachstand gibt es hinsichtlich der Rekultivierung des an die ehemalige Garnison angrenzenden alten Tanklagers?
7. In der Antwort auf die Mündliche Anfrage - Drucksache 2/2886 - (vgl. Plenarprotokoll der 78. Sitzung am 25. Juni 1998, S. 6913) wird ausgeführt, dass im Zusammenhang mit der Nutzung der Liegenschaft als Recyclingstandort durch die beauftragte Firma gesetzliche Vorschriften nicht eingehalten worden sind. Welchen Stand haben die verschiedenen gegen das genannte Unternehmen eingeleiteten Verwaltungsverfahren?
Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. November 1998 wie folgt beantwortet:
Allgemeiner Sachstand:
Diese Liegenschaft wurde durch das Thüringer Gesetz über die Verwertung der WGT-Liegenschaften vom 27. September 1994 in ein unselbständiges Sondervermögen WGT-Liegenschaften Thüringen des Thüringer Ministeriums für
Wirtschaft und Infrastruktur eingebracht und wird nach den Bestimmungen des entsprechenden Geschäftsbesorgungsvertrags durch die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (LEG) verwaltet und verwertet. Das gesamte Gelände der ehemaligen WGT-Liegenschaft Muna Crawinkel umfasst eine Fläche von ca. 180 Hektar und besteht aus einem Tanklager, Garnison, Wohnsiedlung und einem Bunkergelände.
Zu 1.: Seitens der Fachbehörden des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt wurden keine Forderungen zur Renaturierung des Geländes erhoben. Die LEG plant die Rekultivierung der Fläche als Sport-, Freizeit- und Naherholungszentrum in Abstimmung mit der Gemeinde Wölfis.
Dazu soll eine städtebauliche Planung in Auftrag gegeben werden. Eine Renaturierung im Sinne des Naturschutzes ist für diese Liegenschaft durch das Sondervermögen WGT-Liegenschaften Thüringen gegenwärtig nicht vorgesehen.
Zu 2.: Die Garnison wird gegenwärtig rückgebaut. Der Abbruch ist zu 60 Prozent erfolgt. Der Rückbau der Tankstelle sowie der Waschrampe ist abgeschlossen. Die auf vier Teilflächen der ehemaligen Garnison nachgewiesenen Bodenverunreinigungen wurden entsprechend der Forderungen des Staatlichen Umweltamts (SUA) Erfurt zum Teil bereits saniert. Es wurden u. a. 90 Kubikmeter mineralölkohlenwasserstoff-belasteter Boden (MKW-belasteter Boden) ausgehoben und entsorgt.
Die Beräumung der oberflächennah MKW-belasteten Fläche des ehemaligen Schrottplatzes ist bis Ende 1998 geplant.
Anschließend ist eine Erstuntersuchung und ggf. Bodenaustausch durchzuführen.
Die in einem gesprengten Bunker abgelagerten Ölschläuche wurden beräumt. Es ist noch in diesem Jahr eine Untergrunduntersuchung der punktuell kontaminierten Flächen, ggf. Bodenaustausch vorgesehen.
Der Abbruch und die Sanierung der gesamten Garnisonsfläche soll bis Ende Februar 1999 abgeschlossen sein.
Zu 3.: Durch die Abriss- und Sanierungsmaßnahmen werden voraussichtlich Kosten in Höhe von 1,5 Millionen Deutsche Mark entstehen. Getragen werden diese durch das Sondervermögen WGT-Liegenschaften Thüringen.
Zu 4.: Ein Teil der vorgenannten Verbindungsstraße wurde dem Freistaat Thüringen vermögensrechtlich zugeordnet und ist Bestandteil des Sondervermögens WGT-Liegenschaften Thüringen. Im Mietvertrag wurde geregelt, dass der Mieter für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich ist. Darüber hinaus muss der Mieter für die laufende Instandhaltung und -setzung des Mietgegenstands Sorge tragen.
Zu 5.: Die Bürger der Anliegergemeinden nutzen bereits Teile dieser alten Verbindungsstraße, ohne dass diese öffentlich gewidmet wurde. Eine öffentliche Nutzung wird aber erst nach der Sanierung des alten Tanklagers möglich sein. Ein Teil der alten Verbindungsstraße befindet sich außerhalb der WGT-Liegenschaft und wird landwirtschaftlich genutzt bzw. überpflügt.
Zu 6: Ein im Auftrag der LEG erstelltes Gutachten zur komplexen Altlastenuntersuchung für das Tanklager weist für diese Teilfläche erhebliche Bodenbelastungen mit Mineralölkohlenwasserstoffen auf, aufgrund derer die Fläche als eine sanierungsbedürftige Altlast einzustufen ist. Aus diesem Grund wurde seitens des SUA Erfurt eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet, die neben den Anforderungen an den Tank- und Pipelinerückbau die Sanierungswerte der erforderlichen Bodensanierungsmaßnahmen beinhaltet. Diese, eine Sanierungsanordnung ersetzende Stellungnahme, liegt der LEG vor.
Die Vorbereitungsarbeiten zur Sanierung (z. B. zusätzlich geforderte Bodenluftanalysen) und die für das Frühjahr 1999 geplanten Sanierungsmaßnahmen erfolgen in zwischen Projektbegleiter und Fachbehörde.
Ein Abbruchantrag der LEG für die geplanten Abrissmaßnahmen auf dem Tanklagergelände liegt dem Landratsamt Gotha zur Bearbeitung vor. Das SUA Erfurt wurde ebenfalls einbezogen.
Zu 7.: Mit dem Unternehmen TUE Entsorgung (TUE) wurde durch das Sondervermögen WGT-Liegenschaften Thüringen ein zehnjähriger Mietvertrag im Januar 1997 geschlossen, wonach die Firma TUE diese Fläche als Zwischenlager für verschiedene Materialien nutzt.
Auf dem Gelände nahe Wölfis wurden ca. 10 000 Tonnen Teppichreste und Kunststoffabfälle ohne Genehmigung abgelagert. Aus diesem Grund wurde durch das SUA Erfurt mit Datum vom 8. April 1998 eine Anordnung gemäß § 20 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zur Beräumung der lagernden Kunststoffabfälle und Teppichreste erlassen. Die Frist der Beräumung wurde auf 25 Wochen nach Vollziehbarkeit der Anordnung festgelegt. Die Anordnung wurde mit Sofortvollzug sowie Zwangsgeldandrohung versehen. Durch die TUE wurde gegen den Sofortvollzug Klage eingelegt.
Nach einer Vereinbarung mit dem SUA Erfurt wurden zur Herstellung der Brandsicherheit bisher 8 450 Tonnen der entsorgt. Die Bestätigung der Erfüllung der brandschutztechnischen Forderungen durch das Landratsamt Gotha, Bauordnungsamt, vom 6. August 1998 liegt vor. Die endgültige Beräumung wird etappenweise vorgenommen und ist noch nicht abgeschlossen.
Vom SUA Erfurt wurde am 8. April 1998 eine Anordnung zur Beseitigung einer Anlage zur Lagerung von Shredderleichtfraktion und zur Beräumung von illegal abgelagerten 2 800 Tonnen Shredderleichtfraktion gegenüber der Firma TUE mit Sofortvollzug und unter Zwangsgeldandrohung erlassen. Die vollständige Beräumung der Shredderleichtfraktion erfolgte bereits gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes unter Beachtung der Vorschriften der Nachweisverordnung.