Versicherung

Seit In-Kraft-Treten des neuen Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) am 31. Juli 2000 können Studierende, die innerhalb von zwei Jahren keinen in einer Prüfungsoder Studienordnung vorgesehenen Leistungsnachweis erbracht haben, exmatrikuliert werden (§ 68 Abs. 3 HHG).

Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Wie viel Studierende, die innerhalb von zwei Jahren keine Leistungsnachweise erbracht haben, gibt es

a) jeweils an den hessischen Hochschulen,

b) in den verschiedenen Studiengängen?

Keine der hessischen Hochschulen verfügt über ein Verwaltungssystem, aus dem sich ergibt, ob ein Studierender in einem bestimmten Zeitraum Leistungsnachweise erbracht oder nicht erbracht hat.

Die TU Darmstadt hat in ihren Allgemeinen Bestimmungen zur Prüfungsordnung festgelegt, dass jede begonnene Vor- oder Diplomprüfung innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein muss. Für Studierende, die diese Zweijahresfrist ohne besondere Gründe überschreiten, gilt die entsprechende Vor- bzw. Diplomprüfung als nicht bestanden. Nur in diesem Rahmen werden Leistungsnachweise von Studierenden überprüft. Sofern Studierende im Rahmen einer begonnenen Prüfung über längere Zeit keine Leistungsnachweise erbringen, werden sie zu einem Beratungsgespräch eingeladen.

Die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main hat mitgeteilt, dass es keine Studierenden gibt, die innerhalb von zwei Jahren keine Leistungsnachweise erbringen, da durch den hohen Anteil an Einzelunterricht eine enge Leistungskontrolle stattfindet.

Die Fachhochschule Gießen-Friedberg führt derzeit ein Prüfungsverwaltungssystem ein. Im Rahmen dieses künftigen Systems können Aussagen im Sinne der Fragestellung gemacht werden.

Insgesamt kann festgestellt werden, dass keine der hessischen Hochschulen über exakte Daten im Sinne der Fragestellung verfügt.

Die Antworten der Hochschulen lassen den Schluss zu, dass keine von ihnen sich derzeit in der Lage sieht, Studierende, die über längere Zeit keine Leistungsnachweise erbringen, intensiv zu beraten. Nur wenn sich die Studierenden von sich aus melden und auf die Studienberatung zugehen oder - wie in Darmstadt und künftig an der Fachhochschule Gießen-Friedberg - im Rahmen einer begonnenen Prüfung zur Studienberatung geladen werden, ist eine Beratung der Studierenden möglich. Das bedeutet aber auch gleichzeitig, dass - aller Wahrscheinlichkeit nach - ein nicht unerheblicher Teil der Studierenden, die eigentlich Beratungsbedarf hätten, keine Studienberatung erhalten.

Abhilfe könnte dadurch geschaffen werden, dass die Hochschulen ein Verwaltungssystem einrichten, bei dem alle Leistungsnachweise und Prüfungsergebnisse Eingegangen am 13. Januar 2003 · Ausgegeben am 21. Januar 2003 erfasst werden. Ein solches Verwaltungssystem, wie es ansatzweise bereits an der Technischen Universität Darmstadt praktiziert wird und künftig an der Fachhochschule Gießen-Friedberg eingerichtet wird, würde die Möglichkeit schaffen, sich beizeiten um Studierende kümmern zu können, wenn sie über einen längeren Zeitraum keine Leistungsnachweise erbringen.

Frage 2. Wie viele dieser Studierenden wurden

a) jeweils an den hessischen Hochschulen,

b) in den verschiedenen Studiengängen aufgrund der Regelung des § 68 HHG exmatrikuliert?

Frage 3. Falls von der Möglichkeit des § 68 HHG bislang an einzelnen Hochschulen kein Gebrauch gemacht wird, welche Gründe geben die einzelnen Hochschulen hierfür an?

Nach Auskunft der Hochschulen wurden bisher keine Exmatrikulationen unter Berufung auf § 68 Abs. 3 HHG vorgenommen.

Die Konferenz der hessischen Universitätspräsidenten hat im April dieses Jahres eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die einen Vorschlag für eine abgestimmte Verfahrensweise bei der Umsetzung des § 68 Abs. 3 HHG erarbeiten soll. Als Grund dafür wurde genannt, dass die Regelung des § 68 Abs. 3 HHG viele Fragen offen lässt, wie z. B. Behandlung von Urlaubssemestern, Unterbrechung und Wiederaufnahme des Studiums, Fragen des Teilzeitstudiums.

Die Konferenz der Fachhochschulpräsidenten hat bereits im November 2001 zu dieser Vorschrift wie folgt Stellung genommen: Es handelt sich bei der Gesetzesvorschrift um eine Kannvorschrift. Die Fachhochschulen haben keine Schritte zur Umsetzung vorgenommen, weil derartige Schritte einen erheblichen Arbeitsaufwand bedeuten, dem höchstwahrscheinlich kein Nutzen gegenübersteht.

Diese Stellungnahme haben die Fachhochschulen jetzt noch einmal bekräftigt.

Aus den Antworten der Hochschulen ergibt sich eine insgesamt unbefriedigende Situation. Um zu erreichen, dass sich die tatsächlichen Studienzeiten der Regelstudienzeit annähern und darüber hinaus Verfahren interner und externer Leistungskontrollen und Evaluationen eingeführt werden sollen, anhand derer auch die Qualität der Ausbildung zuverlässig bewertet werden kann, sind Kenntnisse über die tatsächlichen Studienzeiten und das Studienverhalten notwendig.

Frage 4. Welche verschiedenen Beratungsangebote gibt es für Studierende, denen eine Exmatrikulation droht, an den einzelnen Hochschulstandorten?

Wie stark werden diese nachgefragt?

Alle hessischen Hochschulen verfügen über ausreichende Beratungsangebote über alle das Studium betreffende Fragen. Es gibt zentrale Studienberatungsangebote, es gibt Studienberatungen in den Fachbereichen, es gibt darüber hinaus Beratungsangebote bei den Studentenwerken (psychotherapeutische Beratungsstellen), bei den Allgemeinen Studentenausschüssen und - für ausländische Studierende - bei den Akademischen Auslandsämtern bzw. Sekretariaten für ausländische Studierende.

In den Einführungsveranstaltungen zu Beginn des Studiums in Merkblättern und Aushängen sowie in den Studienunterlagen werden alle Studierenden regelmäßig auf die verschiedenen Beratungsangebote hingewiesen.

Die Studienberatungsangebote sind stark nachgefragt. Die Hochschulen haben aber keine Daten darüber, inwieweit die Studienberatungsangebote von Langzeitstudierenden oder anderen Studierenden wahrgenommen werden.

Nach Auffassung meines Hauses sollen die Beratungsangebote der Hochschulen auch gezielt die Studierenden erreichen, die im Verlauf des vorhergehenden Studienjahres keine Leistungsnachweise erbracht haben. Es ist dringend erforderlich, dass sich die Hochschulen die entsprechenden Daten beschaffen.

Frage 5. Wie hoch wird die Zahl derer geschätzt, die sich an den Hochschulen nur einschreiben, um Vergünstigungen von der Krankenversicherung und andere Ermäßigungen, wie z. B. ein Semesterticket, zu erhalten?

Frage 6. Wie wirkt sich dieser Anteil auf die Hochschulen hinsichtlich ihrer personellen, räumlichen, sächlichen und finanziellen Kapazitäten wirklich aus?

Die Hochschulen weisen überwiegend darauf hin, dass konkrete Daten darüber nicht existieren und Schätzungen rein spekulativ wären.

Übereinstimmend äußern die Hochschulen, dass Studierende, die sich nur der studentischen Vergünstigungen wegen immatrikulieren, sowie Langzeitstudierende den Lehrbetrieb nicht belasten, da sie im Regelfall nicht an Lehrveranstaltungen teilnehmen und auch keine Leistungsnachweise erwerben.

Die Universität Marburg hat zusätzlich darauf hingewiesen, dass Immatrikulierte, die diesen Status ausschließlich wegen der sozialen Vergünstigungen wählen, ohne dabei zu studieren, wegen der künftig greifenden Budgetierungsmodelle für die Hochschulen als erfolglose Studierende zu Buche schlagen. Dies wird sich als negative Evaluierung der Lehrleistungen der betroffenen Fachbereiche auswirken. Das Interesse der Fachbereiche, durch intensivere Beratungskontakte den Erfolg ihrer Studierenden zu fördern und zu erhalten, wird steigen. Es wird den Fachbereichen aber auch zusätzliche Ressourcen abfordern, diese Beratung zu sichern.

Die Antworten der Hochschulen sind nicht überzeugend. Die Hochschulen übersehen, dass es Langzeitstudierende geben kann, die die Regelstudienzeit noch nicht überschritten haben. Zum Beispiel werden Studierende, die innerhalb der Regelstudienzeit nur wenige Leistungsnachweise erbracht haben, ihr Studium nur als Langzeitstudierende beenden können. Auch diese Studierenden sind innerhalb der leistungsbezogenen Mittelzuweisung voll budgetwirksam, obwohl sie faktisch keine Leistungen der Hochschule in Anspruch nehmen. Ein gut strukturiertes Grundstudium und eine Zwischenprüfung (Diplom-Vorprüfung), bei der die Studierenden zum Beispiel gehalten sind, sich spätestens im fünften Semester anzumelden, können durchaus Kapazitäten freisetzen.

Frage 7. Gibt es Untersuchungen über den Zusammenhang zwischen der individuellen Länge eines Studiums und der sozialen Stellung der Studierenden im Hinblick auf die Notwendigkeit, parallel zum Studium zu arbeiten?

Wie sind deren Ergebnisse?

Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in der Bundesrepublik Deutschland wird regelmäßig im Rahmen der Sozialerhebungen des Deutschen Studentenwerks (durchgeführt von der ermittelt. Die letzte vorliegende Sozialerhebung stammt aus dem Jahre 2000.

Prof. Dr. Ulrich Teichler, Universität Kassel, untersucht derzeit im Rahmen seiner Forschungen die soziale Lage der Studierenden.

Die hat 1993 eine Studie in der Reihe Hochschulplanung 99 zum Thema der Anfrage vorgelegt (Michael Lesczensky: Der Trend zur studentischen Selbstfinanzierung; Ursachen und Folgen).

Die Ergebnisse der vorliegenden Erhebungen oder Materialien lassen sich wie folgt beschreiben:

a) Die durchgängige Selbstfinanzierung des Studiums durch Erwerbstätigkeit wirkt sich je nach Studienbereich unterschiedlich auf die durchschnittliche Fachstudiendauer aus. Permanentes intensives Jobben während des Studiums, z. B. in den arbeitsintensiven Ingenieurwissenschaften, bewirkt eine Verlängerung der Fachstudiendauer, führt aber in den weniger arbeitsintensiven Gesellschaftswissenschaften eher zu einem zügigeren Studium.

b) Erst wenn das Einkommen aus Erwerbstätigkeit zur hauptsächlichen Finanzierungsquelle wird, tritt ein deutlicher Verlängerungseffekt auf. Gelegentliche Erwerbstätigkeit hat dagegen keinen Einfluss auf die Studiendauer.

c) Während der Grad der Erwerbstätigkeit im Grundstudiumkeinensignifikanten Einfluss aufdie Studienzeit hat, korrelieren intensivere Erwerbsaktivitäten in der letzten Studienphase deutlich mit der Dauer des Studiums.

d) Veränderungen der finanziellen Rahmenbedingungen, die zur weitgehenden Selbstfinanzierung erst in der Studienausgangsphase führen, wirken besonders studienzeitverlängernd.

Die HIS-Studie kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesamteffekt studentischer Erwerbstätigkeit auf die Fachstudiendauer mit durchschnittlich etwa einem Monat Verlängerung zu Buche schlägt. Die Doppelbelastung durch Studium und Job bei denjenigen, die sich zum Studiumende hin überwiegend mit Erwerbseinnahmen finanzieren müssen - das sind rund 20 v.H. der Erstsemester -, führt zu der Fachstudiendauer um 0,5 Semester (bei einer Untergruppe von 4 v.H. sogar zu einer durchschnittlichen Verlängerung von etwa 2,5 Semestern). Kommen belastende Zäsuren in der Struktur der Studienfinanzierung hinzu, kann der jobbedingte Verlängerungseffekt sogar 3,5 Semester betragen.