Verschuldung - Wiedereingliederung in die Gesellschaft

Wohnungslosigkeit zu dramatischen Gefahren für die Betroffenen führen kann, die auf die Dauer eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft unmöglich machen. Die Problemfelder sind in ihrer Anzahl, Schwere und Dauer bei jedem verschieden und verursachen in einer komplexen Wechselwirkung die jeweiligen besonderen Schwierigkeiten. Wohnungslosigkeit ist als gesamtgesellschaftliche Herausforderung anzusehen. Im Freistaat Thüringen haben die Landesregierung und die in erster Linie zuständigen Kommunen die Bedeutung dieser Aufgabe erkannt. Das persönliche Engagement vieler ehrenamtlich tätiger Menschen läßt neue Formen von Hilfeleistungen für Wohnungslose entstehen. Als Hauptgründe für die Wohnungslosigkeit stellen sich immer wieder Alkoholprobleme, Verschuldung, Arbeitslosigkeit, Einsamkeit, Ehescheidung, Ängste im Umgang mit Behörden, seelische, geistige und körperliche Beeinträchtigungen, vermindertes Selbstwertgefühl, mangelnde Frustrationstoleranz, Schuldgefühle, aber auch mangelnde Wohnfähigkeit und eine zu geringe Leistungsmotivation heraus. Als Folge dieser besonderen sozialen Schwierigkeiten kommt es zu einer negativen Veränderung oder Einschränkung der subjektiven Handlungsspielräume und Kompetenzen, zum sozialen und ökonomischen Abstieg und oft zur psychischen Not.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe Thüringen widmet sich den Problemen der Wohnungslosen in besonderem Maße. Grundlage für die geplanten Maßnahmen soll eine Umfrage ergeben, die 1998 und 1999 bei den Kommunen und freien Träger die regionale Verteilung und konzeptionelle Ausrichtung von Einrichtungen für Wohnungslose feststellen soll. Im einzelnen geht es dabei um ambulante Versorgungsstellen, wie insbesondere Tagestreffs, Wärmestuben, Beratungsstellen, Unterkünfte, die lediglich der Übernachtung dienen und stationäre Einrichtungen für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten im Sinne von § 72 BSHG, die der Resozialisierung dienen und deshalb einen längeren Aufenthalt voraussetzen. Dabei kommt es in besonderem Maße darauf an, die unterschiedlichen Angebote für Wohnungslose untereinander zu vernetzen. So kann insbesondere eine Übernachtungseinrichtung, in der jemand nur ganz kurz verweilt, zugleich Anlaufstelle für eine Resozialisierungseinrichtung sein. Bei der Planung der Angebote sind vor allem unterversorgte Regionen besonders zu berücksichtigen. Als Träger kommen neben den Kommunen vor allem freie Träger in Betracht. Praktisch verwertbare Erfahrungen liegen vor beispielsweise mit der Wärmestube in Mühlhausen und mit Übernachtungseinrichtungen wie dem Haus Zuflucht in Erfurt, dessen Träger die evangelische Stadtmission Erfurt ist sowie dem Haus Emmaus der Caritas in Gera. Eine aussagekräftige statistische Erfassung aller Obdachlosen im weiteren Sinne und speziell der alleinstehenden Wohnungslosen, die nicht einmal eine Notunterkunft haben, stößt auf Schwierigkeiten, die sich aus der Natur der Sache ergeben. Wer keine Wohnung hat, entzieht sich im allgemeinen gerade dadurch einer behördlichen Erfassung. Auch die Sozialhilfestatistik kann diese Probleme besonders dann nicht lösen, wenn die Hilfen nicht regelmäßig von demselben Sozialamt ausgezahlt werden oder wenn sich Bedürftige überhaupt nicht bei einem Sozialamt melden. Es bleibt deshalb kein anderer Ausweg als die bereits erwähnte Umfrage, die nicht in zu kurzen Zeitabständen mit der gleichen Intensität möglich ist. Die nachfolgende Tabelle 118 zeigt eine Übersicht der von den Sozialämtern der Landkreise und kreisfreien Städte erfaßten obdachlosen Menschen im Jahr 1997. Diese Meldungen können aus den angeführten Gründen unvollständig oder unzutreffend sein. Während in der ehemaligen DDR fast 95 % aller Frauen im arbeitsfähigen Alter berufstätig waren, ging mit der Wende und dem damit verbundenen Wegfall von Arbeitsplätzen ein wesentlicher Halt verloren. Dieser Verlust führte für viele Frauen zu einer starken materiellen Abhängigkeit vom Partner und endete immer häufiger in der Obdachlosigkeit. Für die Gewährung dieser Hilfe sind die Jugendämter zuständig.