Gewährung von Einstellungsbeihilfen für Arbeitgeber die für Arbeitslose
Der Gesetzgeber hebt Frauen aufgrund der speziellen Arbeitsmarktsituation als eine besonders förderungswürdige und -bedürftige Personengruppe hervor. Frauen müssen weiterhin in überdurchschnittlichem Maße durch arbeitsmarktpolitische Instrumente gefördert werden. Ende Juli 1998 werden insgesamt 4.448 Arbeitsplätze (ohne § 249 h AFG/SAM) aus Landesprogrammen gefördert. Davon waren 2.869 Arbeitsplätze mit Frauen besetzt.
Folgende Förderinstumentarien existieren, um Frauen auf den Arbeitsmarkt zu vermitteln:
· die Gewährung von Einstellungsbeihilfen für Arbeitgeber, die schwer vermittelbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus einer Beschäftigung im Rahmen der gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassung in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernehmen.
· die Gewährung von Einstellungsbeihilfen für Arbeitgeber, die für Arbeitslose unter 25 Jahren nach beruflicher Erstausbildung Dauerarbeitsplätze schaffen. Grundsätzlich ist 6-monatige Arbeitslosigkeit Voraussetzung.
· die Gewährung von Qualifizierungszuschüssen für Arbeitgeber, die Frauen, Jugendliche bis 25 Jahre oder Arbeitnehmer über 45 Jahre aus Maßnahmen der betrieblichen Fortbildung mit betrieblichen Praktika in Dauerarbeitsverhältnisse übernehmen.
· die Gewährung von Einstellungsbeihilfen zur Förderung der Einstellung von Langzeitarbeitslosen.
Erstmals findet sich im Gesetz auch der Begriff des Berufsrückkehrers. Nach § 20 SGB III sind es Frauen und Männer, die ihre Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger unterbrochen haben und in angemessener Zeit danach in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wollen. Sie gelten als besonders förderungswürdig und erhalten dementsprechend einen Rechtsanspruch auf den Eingliederungszuschuß nach § 218 Abs.2 SGB III. Für diese Personengruppe entfällt auch die Rahmenfrist, sie können gefördert werden, wenn sie vorher lediglich 1 Jahr versicherungspflichtig beschäftigt waren (§ 78 SGB III).
Eine Alternative für erwerbslose Frauen ist der Schritt in die berufliche Selbständigkeit. Hier bietet das TMSG eine Existenzgründungsbeihilfe an. Seit 1. Januar 1996 steht danach arbeitslosen Existenzgründern, die zum Personenkreis der Frauen, Jugendlichen unter 25 Jahre, Langzeitarbeitslosen oder Behinderten gehören, eine Beihilfe bis zur Höhe von 18.200 DM zur Verfügung. Ein bundesweites Novum ist die Gewährung von je 5.000 DM für den Existenzgründer bei Bereitstellung eines Arbeitsplatzes an Personen aus oben genannter Zielgruppe.
Im Rahmen der Projekte JET (Job-Einstieg in Thüringen) und FIT (Frauen-Initiative Thüringen) wird versucht, für Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren, für junge Frauen und für schwer vermittelbare Frauen über 40 Jahren sowie Berufsrückkehrerinnen Dauerarbeitsplätze zu schaffen. Das Jugendprojekt JET läuft drei Jahre, das Frauenprojekt FIT zwei Jahre. Sie werden anfangs bis zu 90 % vom Freistaat Thüringen und vom ESF gefördert, wobei der Zuschuß halbjährlich geringer wird.
Frauen im Ehrenamt
Eine genaue Angabe über die Dimension ehrenamtlicher Tätigkeit von Frauen ist mangels aussagefähiger Datenbasis nahezu unmöglich. Anfang 1993 waren in Thüringen mindestens 195.000 Bürger/-innen ehrenamtlich engagiert.
Ehrenamtlich sind Frauen in folgenden Bereichen tätig: Altenhilfe, Behindertenhilfe, Jugend und Familie, Soziales und Gesundheit, beispielsweise Aids-Prävention und Suchthilfe, Sport, Tierschutz, Vertriebenenverbände, Opferverbände, Brand- und Katastrophenschutz, Kommunalbereich, Mitwirkung von Schülern und Eltern an der Gestaltung der Schule, Gerichtsbarkeit, Schiedsstellen, Handwerkskammern, Innungen, Verkehrssicherheit, Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei, Naturschutz, Landwirtschaft, Kultur- und Denkmalpflege, Frauenverbände und -vereine.
Ebenso engagieren sich Frauen im politischen Ehrenamt in Gemeinderäten und Kreistagen.
Überwiegend sind Frauen im sozial-caritativen Bereich engagiert. Das entspricht dem traditionellen Rollenbild. Ehrenamtlich tätige Frauen stehen wie erwerbstätige Frauen in der Regel vor dem Problem der familiären und beruflichen Vereinbarkeit sowie der großen Arbeitsbelastung, die sich aus der oft zusätzlichen beruflichen Tätigkeit ergibt.
Arbeitslose Frauen oder Frauen im Vorruhestand, die über die notwendige Zeit verfügen, bestimmte Ehrenämter auszuführen, sind in der Regel aus finanziellen Gründen zurückhaltend, sich ehrenamtlich zu engagieren.
Durch die Vergabegrundsätze zur Förderung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeiten im Freistaat Thüringen des TMSG leistet Thüringen einen wichtigen Beitrag zur Anerkennung dieses wichtigen gesellschaftlichen Betätigungsfeldes. Einen weiteren Beitrag zur Erhöhung der Akzeptanz des Ehrenamtes leisten die Ehrungen und Auszeichnungen, mit denen die Landesregierung die Verdienste ausgewählter Bürger beispielhaft würdigt. Wünschenswert wäre eine gesetzliche Regelung, den ehrenamtlich Tätigen ihre finanziellen Aufwendungen zu erstatten. Dadurch wäre es einem größeren Kreis möglich, sich in dem Bereich einzusetzen.
Spezielle Gruppen von Frauen
Alleinerziehende Alleinerziehende sind heute keine gesellschaftliche Ausnahmeerscheinung mehr. 1995 gab es in Deutschland rund 1,7 Mio Ein-Eltern Familien, davon sind sechs Siebtel und nur ein Siebtel alleinerziehende Väter.
In Thüringen lebten 1997 92000 alleinerziehende Frauen mit ledigen Kindern unter 18 Jahren, davon sind ca. 89000 erwerbstätig. Mehrheitlich sind Alleinerziehende Ein-Kind-Familien (76,7%).
Die Alleinerziehenden gehören zu der Gruppe von Menschen, deren Lebenslage mit der Wende eine bedeutende Verschlechterung erfahren hat. In den neuen Ländern sind durch den gesellschaftlichen Umbruch viele Alleinerziehende von der Arbeitslosigkeit betroffen. 86
Alleinerziehende Frauen unterliegen deshalb besonderen Einschränkungen, die sich aus der Konzentration von Kinderbetreuung, Haushaltführung und Erwerbstätigkeit bei nur einer Person ergeben.
Alleinerziehende bedürfen der Unterstützung in den verschiedensten Problembereichen, vor allem jedoch in finanzieller und beruflicher Situation, der Wohnsituation, der Kindererziehung und -betreuung und der Freizeitgestaltung. Die ökonomische Notwendigkeit der Erwerbstätigkeit wird für Alleinerziehende besonders deutlich. Mit 96,7% ist die Erwerbsquote alleinerziehender Frauen deutlich höher als die verheirateter Mütter. Nur knapp 50% der ledigen und 40% der geschiedenen Mütter können mit regelmäßigen Unterhaltszahlungen rechnen. Unterhaltspflichtige Väter sind zum Teil nicht in der Lage, regelmäßige Unterhaltszahlungen zu leisten.