Verschuldung

Hierzu ist festzustellen: Entwicklung der Verwaltungshaushalte:

Die jeweils nur unwesentlich über dem Landesdurchschnitt (1 117 DM pro Einwohner im Jahr 1997) liegenden Ausgaben sind durch den niedrigeren Divisor der Einwohnerzahl begründet. Überhöhte Verwaltungsausgaben sind bei beiden Landkreisen nicht festzustellen.

Entwicklung der Vermögenshaushalte:

Beide Landkreise tätigten in den vergangenen Jahren hohe Investitionen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Dauernde Leistungsfähigkeit:

In den vergangenen Jahren wiesen beide Landkreise durchweg eine freie Spitze auf.

Verschuldung:

Für die über den Landesdurchschnitt für Landkreise liegenden Verschuldungen ist die Schuldenübernahme von aufgelösten Landkreisen ursächlich.

In der Verschuldung des Landkreises Hildburghausen ist eine vom ehemaligen Landkreis Suhl übernommene Verschuldung in Höhe von 25,668 Millionen Deutsche Mark enthalten, die im Jahre 1998 anteilig in Höhe von 13,724 Millionen Deutsche Mark im Zuge an den Landkreis Schmalkalden-Meiningen übergeht.

Der Landkreis Sonneberg hat durch die Rechtsnachfolgeschaft für den ehemaligen Landkreis Neuhaus a.R. eine Verschuldung von 30,8 Millionen Deutsche Mark übernehmen müssen, wovon im Wege sechs Millionen Deutsche Mark auf den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt übergingen.

Beide Landkreise können den Schuldendienst aufgrund ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit bedienen.

Umlagekraft/Abschöpfung der Umlagekraft (Kreisumlagehebesatz):

Die finanzielle Leistungsfähigkeit beider Landkreise resultiert insbesondere aus einer guten bis überdurchschnittlichen Umlagekraft.

Beide Landkreise erheben keine gesonderte Schulumlage, sondern eine einheitliche Kreisumlage, die in ihrer jeweiligen Höhe mit der dauernden Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden vereinbar ist.

Die Höhe der Kreisumlage hat die Ansammlung von beachtlichen Rücklagebeständen zur Durchführung von Investitionen ermöglicht, um Zukunftsbelastungen der Gemeinden und der Gebührenpflichtigen (Abfallbeseitigung) zu dämpfen.

Rücklagenbestände:

Beide Landkreise verfügen über beachtliche Rücklagenbestände. Im Jahre 1997 hatte der Landkreis Hildburghausen 14 164 000 Deutsche Mark und der Landkreis Sonneberg 19 873 000 Deutsche Mark an Rücklagen.

Arbeitslosenquote:

Beide Landkreise weisen seit Jahren die in Thüringen auf. Während im Oktober 1998 der Landesdurchschnitt bei 14,4 Prozent lag, war die Quote im Landkreis Hildburghausen 8,8 Prozent und im Landkreis Sonneberg 8,9 Prozent.

Ergebnis

Den Landkreisen Hildburghausen und Sonneberg ist uneingeschränkt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur weiteren eigenständigen Existenz zu bescheinigen.

Beide Landkreise können eine geordnete Wirtschaftsführung nachweisen. In ihrer wirtschaftlichen Leistungskraft unter den 17 Thüringer Landkreisen sind sie in der vorderen Hälfte einzuordnen.

3. Prüfung gemäß § 33 Abs. 2 Auslegung der Vorschrift

Gemäß § 33Abs. 2 muss zum 1. Januar 1999 durch die Landesregierung überprüft werden, ob und gegebenenfalls welche Gemeinden mit der Stadt Suhl vereinigt werden sollen.

Prüfkriterien Materiell geht es bei diesem Prüfauftrag um Fragen der Raumordnung und der Landesplanung.

Aus den Gesetzesmaterialien ist zu entnehmen, dass das Ziel des Thüringer Neugliederungsgesetzes war, neben leistungsfähiger und effektiver arbeitenden Landkreisen die Stärkung der kreisfreien Städte zu erreichen. Durch die Zusammenfassung der Verflechtungsräume mit den kreisfreien Städten wurden die Finanz- und Planungskompetenzen in eine kommunale Hand gelegt und so die Möglichkeiten einer harmonischen und nachhaltigen Entwicklung gegeben.

Zugleich sollten die kreisfreien Städte in die Lage versetzt werden, ihren zentralörtlichen Aufgaben nachzukommen. Dabei war neben der Entwicklung der Städteachse von Eisenach bis Gera jeweils die Entwicklung eines Bereichs, der die wahrnehmen kann, in der stärksten Nord-Süd-Ausdehnung Thüringens, also der Städte Nordhausen und Suhl, in der Überlegung.

Hinsichtlich des Raums um die kreisfreie Stadt Suhl wurde der hier zu erfüllende Prüfauftrag erteilt.

Derzeit sind die Städte Suhl und Zella-Mehlis im Landesentwicklungsprogramm Thüringen (LEP) als gemeinsames Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums ausgewiesen.

Erörterung der Stellungnahmen 3.3.1Stellungnahmen der Ressorts

Das TMWI erklärt in seiner Stellungnahme vom 3. Dezember 1998, ergänzt am 22. Dezember 1998, zum Zusammenschluss der Städte Suhl und Zella-Mehlis, dass ein wirtschaftlich starkes Zentrum in diesem Raum geschaffen werden muss. Ein erster Schritt hierzu ist die Intensivierung der Zusammenarbeit von Südthüringer Städten in einem institutionellen Städteverbund.

3.3.2Kommunale Spitzenverbände

Der Kreisverband Schmalkalden-Meiningen des GSB erklärt mit Schreiben vom 19. November 1998 zum Prüfauftrag nach § 33 Abs. 2 dass es nach Rücksprache mit dem Bürgermeister der Stadt Zella-Mehlis keine neuen Erkenntnisse im Hinblick auf eine Eingemeindung in die Stadt Suhl gibt. Das Ergebnis der Bürgerbefragung in Zella-Mehlis im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren zum Thüringer Neugliederungsgesetz ist nach wie vor anzuerkennen. Auch andere Formen der kommunalen Zusammenarbeit (wie erfüllende Gemeinde) der Stadt Zella-Mehlis mit umliegenden Gemeinden befinden sich derzeit außerhalb jeglicher Diskussion.

3.3.3Kreisfreie Stadt Suhl

Der Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt Suhl äußert sich in seiner Stellungnahme vom 26. November 1998 zu einer Eingliederung der Gemeinde Dillstädt (Landkreis Schmalkalden-Meiningen, Verwaltungsgemeinschaft Dolmar), die er befürwortet und zu der sowohl der Gemeinderat von Dillstädt als auch der Stadtrat von Suhl jeweils zustimmende Beschlüsse fassten bzw. im Juni 1996 in Dillstädt ein Bürgerentscheid stattfand.

Zur Möglichkeit einer Eingliederung der Stadt Zella-Mehlis oder anderer Gemeinden in die kreisfreie Stadt Suhl äußert sich der Oberbürgermeister nicht.

Ergebnis

Das TIM schließt sich grundsätzlich des TMWI an, dass für die Zukunft die Schaffung eines leistungsfähigen oberzentralen Schwerpunkts in der Region Südthüringen notwendig ist.

4. Empfehlung

Auf Grund der festgestellten uneingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Landkreise Hildburghausen und Sonneberg sind Änderungen am Zuschnitt dieser beiden Landkreise - mithin Änderungen des Thüringer Neugliederungsgesetzes - aus der Sicht der Landesregierung nicht erforderlich.

Zur Stärkung und weiteren Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Südthüringer Raums wird die Bildung eines auf Freiwilligkeit beruhenden oberzentralen Städteverbunds von der Landesregierung befürwortet.