Finanzamt

12. In wie vielen Fällen wurde Grundsteuer in welchem Umfang in Thüringen auf der Basis von geschätzten Besteuerungsgrundlagen bisher erhoben?

13. Für Wohngrundstücke, für die am 1. Januar 1991 kein Einheitswert bestand, ist der Schuldner gegenüber den Gemeinden einer Grundsteuer-Anmeldung verpflichtet. Zusätzlich zu dieser in § 42 des Grundsteuergesetzes definierten Verpflichtung wurden die Finanzämter angewiesen, Erklärungen zur Feststellung des Einheitswerts zu versenden, die eine Anlaufhemmung und damit das Hinausschieben der Festsetzungsverjährung bis zum 31. Dezember 1999 bewirken. In wie vielen Fällen wurden die geforderten Angaben durch die Eigentümer bisher nicht gemacht?

14. Gab es Kontrollen durch die Kommunen hinsichtlich der Richtigkeit der gemachten Angaben, und in welchem Umfang wurden Abweichungen von den Erklärungen festgestellt?

15. Auf geschätzten bzw. selbst erklärten Besteuerungsgrundlagen basierende Grundsteuerbescheide sind vorläufige Bescheide. In welchem Umfang konnten vorläufige Bescheide inzwischen in endgültige Bescheide umgewandelt werden?

16. In wie vielen Fällen und welchem finanziellen Umfang konnte hinsichtlich der Erhebung der Grundsteuer B die Festsetzungsverjährung seit 1991 nicht verhindert werden, so dass für die Kommunen Steuerverluste in entsprechender Höhe entstanden?

b) Gewerbesteuer Ähnlich wie bei der Grundsteuer sind die Finanzämter bei der Gewerbesteuer zuständig für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage, den so genannten Gewerbesteuermessbetrag, der den Kommunen schließlich zur Erhebung der Gewerbesteuer mitgeteilt wird.

1. Welche Probleme gab und gibt es im Zusammenwirken zwischen den Finanzämtern und den kommunalen Steuerverwaltungen im Zusammenhang mit der Erhebung der Gewerbesteuer?

2. Welche Regelungen und praktischen Erfahrungen gibt es hinsichtlich der bundesländerübergreifenden Zerlegung von Gewerbesteuermessbeträgen?

VII. Steuerprüfung und Steuerfahndung in Thüringen

a) Betriebsprüfung

1. Welches Ergebnis erbrachte die zum 1. Januar 1998 durchzuführende neue Betriebszählung und die Fortschreibung der Einteilung der Betriebe in Größenklassen für Thüringen?

2. Welches Ergebnis erbrachte die Berechnung der benötigten Prüferzahl für die Betriebsprüfungsdienste auf der Basis der Betriebszählung und fortgeschriebenen Größenklassenbestimmung vom 1. Januar 1998?

3. Welche Konsequenzen wurden aus den Ergebnissen der Betriebszählung und fortgeschriebenen Größenklassenbestimmung vom 1. Januar 1998 gezogen, und wie stellt sich deren Umsetzung dar?

4. Wie viele Betriebsprüfungen (einschließlich Auftragsprüfung) erfolgten in den einzelnen Jahren 1996 bis einschließlich 1998?

5. In wie vielen der geprüften Fälle war eine Steuernachforderung durch das Finanzamt erforderlich?

6. Zu welchen festgestellten bzw. bestandskräftig gewordenen Mehrergebnissen führten die Steuernachforderungen in den einzelnen Jahren insgesamt bzw. im Durchschnitt je Prüfer?

b) Lohnsteuer-Außenprüfung

Die Lohnsteuer erbringt mehr als 30 vom Hundert des Gesamtsteueraufkommens und ist damit die ergiebigste Steuerquelle. Berechnung und Einbehaltung der Lohnsteuer sowie deren Abführung an das Finanzamt hat der Gesetzgeber allein auf die Arbeitgeber delegiert.

1. Wie hoch war die Zahl der zu prüfenden Betriebe in den einzelnen Jahren 1996 bis einschließlich 1998?

2. Wie viele Lohnsteueraußenprüfungen erfolgten in den einzelnen Jahren 1996 bis einschließlich 1998?

3. In wie vielen der geprüften Fälle war eine Steuernachforderung durch das Finanzamt erforderlich?

4. Zu welchen Mehrergebnissen führten die Steuernachforderungen in den einzelnen Jahren insgesamt bzw. im Durchschnitt je Prüfer?

5. Wie groß war der jeweilige Prüfungszeitraum?

6. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um das Verhältnis der geprüften Betriebe zu den zu prüfenden Betrieben zu ändern?

c) Umsatzsteuersonderprüfung

Die Umsatzsteuer erbringt neben der Lohnsteuer das höchste Steueraufkommen. Die im Mehrwertsteuersystem liegende Möglichkeit der Entlastung des Unternehmens durch von Vorsteuern auf die Umsatzsteuer-Zahllast birgt die Gefahr von betrügerischen Steuerverkürzungen.

1. Wie viele Umsatzsteuersonderprüfungen erfolgten in den einzelnen Jahren 1996 bis einschließlich 1998?

2. In wie vielen der geprüften Fälle war eine Steuernachforderung durch das Finanzamt erforderlich?

3. Zu welchen festgestellten bzw. bestandskräftig gewordenen Mehrergebnissen führten die Steuernachforderungen in den einzelnen Jahren insgesamt bzw. im Durchschnitt je Prüfer?

4. Wie groß war der jeweilige Prüfungszeitraum?

5. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um das Verhältnis der geprüften Betriebe zu den zu prüfenden Betrieben zu ändern?

d) Steuerfahndung

1. Wie oft musste in den einzelnen Jahren 1996 bis einschließlich 1998 die Steuerfahndung aktiv werden?

2. In wie vielen der geprüften Fälle war eine Steuernachforderung durch das Finanzamt erforderlich?

3. Zu welchen Mehrergebnissen führten die Steuernachforderungen in den einzelnen Jahren insgesamt bzw. im Durchschnitt je Fahnder?

VIII. Zusammenarbeit von Bundes- und Landesfinanzbehörden

Das Bundesfinanzministerium ist im Rahmen seiner Fach- und Rechtsaufsicht über der Länder für die zutreffende Besteuerung im Bundesgebiet verantwortlich.

1. Wie nimmt der Bund seine Verpflichtung hinsichtlich einer zutreffenden Besteuerung gegenüber den Thüringer Finanzverwaltungsbehörden wahr?

2. Welche konkreten Anordnungen hinsichtlich der Aufgabenerfüllung der Thüringer Finanzverwaltungsbehörden wurden seit 1991 durch das Bundesfinanzministerium getroffen?

3. Welche Probleme und Spannungsfelder gibt es im Zusammenwirken der verschiedenen in Thüringen ansässigen Finanzbehörden? IX. Technische Probleme bei der Thüringer Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltungsbehörden stehen aufgrund der Kompliziertheit des bestehenden Steuerrechts, der Einführung des Euro und wegen des Jahr-2000-Problems vor einer großen technischen Herausforderung.

1. Welche Probleme und Anforderungen hinsichtlich der technischen Ausstattung ergeben sich aus

a) der Kompliziertheit des bestehenden Steuerrechts,

b) der bevorstehenden Einführung des Euro,

c) dem Jahrtausendwechsel?

2. Was hat die Landesregierung bisher getan, um den sich abzeichnenden technischen Problemen innerhalb der Thüringer Finanzverwaltung entgegenzuwirken?

3. Welche finanziellen Aufwendungen entstanden bisher für die einzelnen eingeleiteten Maßnahmen innerhalb der Thüringer Finanzverwaltung?

4. Welche Auswirkungen hinsichtlich des Personalbedarfs und der Qualifikation der Beschäftigten wird die Einführung weiterer Automationsunterstützung innerhalb der Thüringer Finanzverwaltung haben?

X. Bildungszentrum der Thüringer Steuerverwaltung in Gotha (BZ Gotha) einer funktionierenden Thüringer Finanzverwaltung forderte in den zurückliegenden Jahren eine verstärkte Aus- und Fortbildung. Das BZ Gotha leistete in diesem Zusammenhang seither eine hervorragende Arbeit.

1. Wie welcher Laufbahnen (nach Jahren getrennt) konnten bisher in Gotha erfolgreich beenden?

2. In welchem Umfang konnten des BZ Gotha in den einzelnen Jahren bisher befristet oder unbefristet in welche Bereiche des Landes dienstlich übernommen werden?

3. In welchem Umfang und in welchen Ausbildungsrichtungen wird derzeit im BZ Gotha neu ausgebildet?

4. Wie entwickelte und Nachfrage (tatsächliche Nutzung) im Bereich der Fortbildung am BZ Gotha seit 1991 bis heute konkret in Zahlen?

5. Wie schätzt die Landesregierung im Einzelnen den Bedarf an Aus- und Fortbildungsangeboten im besprochenen Bereich in den nächsten drei Jahren ein?

6. Welche Planungen gibt es hinsichtlich des Umfangs der Aus- und Fortbildung am BZ Gotha für die nächsten drei Jahre im Detail?

7. Gibt es Überlegungen, das Bildungszentrum gegen Kostenerstattung auch für Auszubildende anderer Bundesländer zu öffnen?

8. Welche bundesländerübergreifenden Aktivitäten gibt es hinsichtlich und Fortbildung des Personals in den und für die Finanzverwaltungen?

9. Gibt es inzwischen eine bestätigte bauliche Gesamtkonzeption für das BZ Gotha, und welche Maßnahmen sieht diese Konzeption unter Zugrundelegung welcher Ausbildungszahlen in welchem zeitlichen Rahmen mit welchem finanziellen Aufwand vor?

Das Thüringer Finanzministerium hat die namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. Februar 1999 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Die Thüringer Finanzverwaltung blickt zurück auf acht Jahre erfolgreiche Arbeit.