Finanzamt
Finanzämter mit zentralen Funktionen Aufgaben in einem Umfang erhalten, die es rechtfertigen, eigenständige Sachgebiete mit Spezialaufgaben zu bilden. Auf diese Weise wird auf allen Ebenen Mitarbeiterin/Mitarbeiter, Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter, Sachgebietsleiterin/Sachgebietsleiter ein hohes Maß an Fachkompetenz konzentriert und zugleich die Fachaufsicht durch in diesem Bereich besonders erfahrene Sachgebietsleiterinnen/Sachgebietsleiter sichergestellt. Diese sachlichen Gesichtspunkte, die für eine Zentralisierung sprechen, sind allerdings abzuwägen gegen das berechtigte Interesse der Bürger, ihr zuständiges Finanzamt in räumlicher Nähe zu haben. Konzentriert wurde deshalb insbesondere in Ämtern, die aufgrund ihrer geographischen Lage für den Bürger gut zu erreichen sind.
Aus diesen Gründen wurde 1991 die Körperschaftsteuerveranlagung in den Finanzämtern Erfurt, Gera, Mühlhausen und Suhl zusammengefasst. Die Konzentration auf diese vier Finanzämter erleichterte auch erheblich die Betreuung durch Verwaltungshelferinnen/Verwaltungshelfer, die nur in begrenzter Zahl zur Verfügung standen. Im Rahmen des weiteren Aufbaus der Steuerverwaltung, hier insbesondere aufgrund des Zugangs von qualifizierten Absolventinnen/Absolventen des Bildungszentrums Gotha, wurde die Zahl der Körperschaftsteuer-Finanzämter auf nunmehr sechs erhöht und die Bearbeitung der Körperschaftsteuerfälle auf die Finanzämter Sondershausen und Gotha erweitert.
Der Aufbau der Betriebsprüfung (BP) begann ebenfalls in den Finanzämtern Erfurt, Gera, Mühlhausen und Suhl. Bei der Konzentration spielte nicht nur die zentrale Lage dieser Standorte eine Rolle, sondern auch der Umstand, dass viele Betriebsprüfungen Körperschaftsteuerfälle betreffen.
Für einen BP-Standort ist darüber hinaus bedeutsam, dass die Anfahrwege der Betriebsprüferinnen/Betriebsprüfer nicht zu weit sind. Um die Anfahrwege zu verkürzen, wurden bereits in 1994 über die bestehenden Betriebsprüfungsstellen hinaus in den Finanzämtern Sondershausen und Jena Betriebsprüfungsstellen eingerichtet. Im Jahr 1998 folgte die siebte BP-Stelle im Finanzamt Gotha.
Die Steuerfahndung sowie die Bußgeld- und Strafsachenbearbeitung wurden ebenfalls in den Finanzämtern Erfurt, Gera, Mühlhausen und Suhl zentralisiert. Diese Konzentration auf vier Stellen hat sich als auf Dauer effektive Lösung bewährt. Es konnten von Beginn an homogene Fahndungs- bzw. Strafsachen-Sachgebiete eingerichtet werden.
Die Bearbeitung der Fälle im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde im Finanzamt Gotha zentralisiert, da die Fallzahlen die Einrichtung weiterer Stellen in anderen Finanzämtern nicht rechtfertigten. Das Finanzamt Erfurt ist aus dem gleichen Grund für die Bearbeitung der Rennwett- und Lotteriesteuer, der Versicherungsteuer und der Feuerschutzsteuer zuständig. Diese Zentralisierungen beruhen auf Erfahrungen der Betreuungsländer und haben sich gleichfalls bewährt.
Zu 4.: Aufbau und Gliederung der Thüringer Finanzämter regeln sich nach der bundeseinheitlichen Geschäftsordnung für die Finanzämter (FAGO) vom 2. Dezember 1985 I S. 685). Hiernach gliedern sich die Finanzämter in Sachgebiete und Arbeitsgebiete. Ein Arbeitsgebiet ist die kleinste Organisationseinheit, der bestimmte, abgegrenzte Aufgaben zugewiesen sind. Sachgebiete des Innendienstes bestehen regelmäßig aus mehreren Arbeitsgebieten. Sie sind je nach Aufgabe mit einer/einem Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter und einer/einem oder mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter besetzt. Die Sachgebiete setzen sich aus Sachgebietsleiterinnen/Sachgebietsleitern, Außenprüferinnen/Außenprüfern bzw. Steuerfahnderinnen/Steuerfahndern und Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern zusammen.
Zu 5.: Gemeinsam mit den anderen neuen Bundesländern wird seit 1992 in Thüringen das von Bayern übernommene Integrierte Automatisierte Besteuerungsverfahren (IABV) als Großrechnerverfahren in den Finanzämtern angewandt.
Gleichzeitig kommt das Transdata-System mit dezentralen Rechnern und einer Online-RZ-Anbindung zum Einsatz.
Diese Automationsverfahren bestimmen in entscheidendem Maße die Arbeitsabläufe in den Finanzämtern. Beispielhaft sei hier der zentrale Bescheidversand oder das Zusammenwirken zwischen Veranlagungsstelle und Finanzkasse genannt. Der Rahmen, in dem sich landesspezifische Besonderheiten entwickeln können, ist daher begrenzt.
Im Bereich der Bewertung wird das BBT-Verfahren eingesetzt, eine Automationsunterstützung, die zusammen mit Brandenburg entwickelt wurde. Daneben wurde die Bearbeitung der Sachwertverfahren auf einzelne Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter konzentriert. Damit konnte der hohe Arbeitsanfall im Sachwertverfahren bewältigt werden.
Hervorzuheben ist, dass die Investitionszulageanträge in den Finanzämtern zentralisiert in Investitionszulagestellen bearbeitet werden. Die Einrichtung dieser Stellen wurde durch die Rechnungshöfe im Rahmen ihrer Querschnittsprüfungen ausdrücklich positiv beurteilt. Zur Verbesserung der Bearbeitungsqualität wurde daneben eine gesonderte Nachschau der Investitionszulageanträge vor Ort eingeführt, um angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung sowie des Fördervolumens eine schnelle und zeitnahe Überprüfung zu gewährleisten.
Zur Verringerung der Portokosten wurde in den vergangenen Jahren ein externes Unternehmen mit der zentralen Versendung der Steuererklärungsvordrucke beauftragt. Diese Verfahrensweise hat sich in besonderem Maße bewährt.
Zu 6.: Die Vorsteherinnen/Vorsteher tragen die Verantwortung für die rechtzeitige, sachgerechte und wirtschaftliche Erfüllung des Finanzamts (§ 3Abs. 2 Satz 1 FAGO). werden den Finanzämtern auf der Grundlage des ermittelten Personalbedarfs Bedienstete durch die OFD zugewiesen. Die Finanzamtsvorsteherinnen/Finanzamtsvorsteher entscheiden danach eigenverantwortlich, unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften und innerdienstlicher Verwaltungsanweisungen, aus sich die Sachgebiete des Finanzamts zusammensetzen. Aufgabe der Vorsteherinnen/Vorsteher ist es auch, die zugewiesenen Bediensteten nach ihrer Ausbildung, ihren persönlichen Fähigkeiten, ihrem Leistungsvermögen und entsprechend den sachlichen Bedürfnissen einzusetzen und auf eine möglichst gleichmäßige Auslastung zu achten (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 FAGO).
Zu 7.: Die Entwicklung des Personalbestands ist, nach Arbeitsgebieten und Laufbahnen gegliedert, für die Kalenderjahre 1992 bis 1998 aus der Anlage 4 ersichtlich. Für 1991 wurden entsprechende statistische Angaben noch nicht erfasst.
In der Anlage ist auch der Personalbestand des höheren Dienstes in den Finanzämtern enthalten. Aufgeführt sind auch die Beamtinnen/Beamten, die nach § 5 Abs. 2 des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes in die Aufgaben des höheren Dienstes eingewiesen wurden. Angehörige des höheren Dienstes werden regelmäßig mit Aufgaben als Vorsteherin/Vorsteher und/oder Sachgebietsleiterin/Sachgebietsleiter betraut. Innerhalb eines Sachgebiets können unterschiedliche Arbeitsgebiete zusammengefasst sein, so dass eine Zuordnung dieser Bediensteten zu den einzelnen Arbeitsbereichen nicht möglich ist. Der höhere Dienst ist in der Spalte Leitungsaufgaben zusammengefasst.
Zu 8.: Die Zahl der Verwaltungshelferinnen/Verwaltungshelfer in den Jahren 1991 bis 1998, ihre Arbeitsbereiche sowie die Bundesländer, aus denen sie stammen, ergeben sich aus Anlage 5.
Zu 9.: Bereits seit 1996 werden Verwaltungshelferinnen/Verwaltungshelfer nur noch in der Betriebsprüfung, hauptsächlich im Rahmen von Auftragsprüfungen, eingesetzt. der Auftragsbetriebsprüfungen wird mit dem weiteren Aufbau der Betriebsprüfung kontinuierlich zurückgehen. Die Landesregierung geht davon aus, dass ab dem Jahre 2000 keine Verwaltungshilfe mehr erforderlich sein wird.
Zu 10. Daneben bleibt abzuwarten, wie sich die geplanten Änderungen des Steuerrechts (z.B. durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002) auf auswirken werden. Genaue Prognosen für die nächsten fünf Jahre sind daher nicht möglich. Schon heute kann aber gesagt werden, dass der Personalaufbau in den Finanzämtern im Wesentlichen abgeschlossen ist.
IV. Personalpolitik innerhalb der Thüringer Finanzverwaltung
Zu 1. Dies bedeutet, dass ab dem Jahre 2035 innerhalb von zehn Jahren rund ein Drittel der Bediensteten aus Altersgründen ausscheiden wird. Gleichzeitig scheiden aber bis zum Jahr 2002 jährlich nur etwa 20
Bedienstete aus. Da der Personalbedarf aufgrund der verstärkten Ausbildungsanstrengungen in den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung im Wesentlichen gedeckt ist, hat die Steuerverwaltung ab dem Jahr 1995 die Einstellungszahlen reduziert und dem Ersatzbedarf angenähert. Dies hatte im Bereich des mittleren Dienstes zur Folge, dass für einige Jahre die Ausbildung ausgesetzt werden musste. Die Ausbildung im gehobenen Dienst wurde weitergeführt, jedoch in im Verhältnis zu deutlich geringerem Umfang. Die Steuerverwaltung hat in begrenztem Maße auch über den eigenen Bedarf hinaus ausgebildet.
Unter unveränderten Bedingungen wäre die altersbedingte Fluktuation auch in den nächsten Jahren gering. Es zeichnet sich jedoch ab, dass eine größere Zahl von Angestellten und Arbeiterinnen/Arbeitern die Möglichkeiten des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeitarbeit nutzen und vor Erreichen der regulären Altersgrenze aus dem Berufsleben