Rehabilitation

Anmerkung: Ohne Zuwendungen/Zuweisungen des Freistaates Thüringen, die direkt an die Thüringer Sportjugend ausgereicht werden.

Olympiastützpunkt, Bundes- und Landesleistungszentren

Die Einrichtungen des Spitzensportes, wie der OSP Thüringen sowie die Bundes- und Landesleistungszentren Erfurt, Oberhof, Suhl, Jena und Gera, wurden auf der Grundlage der jährlich vorgenommenen Abstimmungen zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem TMSG im Zeitraum 1991 bis 1997 in einer Gesamthöhe von 30,4 Mio DM gefördert.

Dabei betrug der Anteil des Bundes 20,1 Mio. DM und der des Landes 10,3 Mio. DM.

Der OSP Thüringen, als einer von 20 Olympiastützpunkten in der Bundesrepublik Deutschland, erhielt dabei im Zeitraum 1992 bis 1997 zweckgebunden eine Gesamtförderung durch Bund und Land in Höhe von 10,4 Mio. DM, wobei sich das Land mit ca. 3,6 Mio. DM beteiligte.

Mit dieser Förderung, ergänzt durch Zuwendungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe und Eigeneinnahmen des OSP, konnten die Aufgabenstellungen des OSP Thüringen in guter Qualität erfüllt werden.

Über den Status eines kombinierten Bundesleistungszentrums bzw. Landesleistungszentrums mit Bundeskadernutzung erhielten die Kommunen Oberhof, Erfurt, Suhl, Jena und Gera als Träger ausgewählter Leistungssportstätten eine jährlich zwischen Bund und Land abgestimmte Förderung für die Betreibung und Unterhaltung von Sportstätten in olympischen Sportarten. Diese betrug im Zeitraum von 1991 bis 1997 insgesamt 21,0 Mio. DM, die Förderung durch das TMSG umfasste dabei 7,3 Mio. DM.

Diese Förderung der Kommunen trug maßgeblich dazu bei, dass die Sportstätten für das Stützpunkttraining und für Lehrgänge der Spitzen sowie Landesfachverbände in erforderlichem Umfang und anforderungsgerechter Qualität bereitgestellt werden konnten. Desweiteren war teilweise eine vollständige Modernisierung der Geräteausstattung möglich.

Darüber hinaus konnten im Nachwuchsbereich kommunale Sportstätten durch Schüler/Sportler der drei Thüringer Sportgymnasien in Oberhof, Erfurt und Jena vereinsübergreifend genutzt werden. Die Kommunen als Träger der Sportstätten und Bundes/ Landesleistungszentren haben in differenzierter Höhe mit kommunalen Haushaltsmitteln und mit der Übernahme von Personal parallel zur Bundes- und Landesförderung unverzichtbare Leistungen auch für die Bereitstellung der spezifischen Sportstätten in den einzelnen Leistungszentren erbracht.

Mit der Neuordnung der Förderung des Leistungssports durch das Bundesministerium des Innern und den Deutschen Sportbund ab 1997, untersetzt durch das Konzept Weiterentwicklung des Stützpunktsystems, besteht aktuell für die Thüringer Leistungszentren folgende Situation:

· Für das Bundesleistungszentrum Wintersport Oberhof (Ski-Nordisch, Biathlon, Bob/Schlitten), als eines von 16 anerkannten Bundesleistungszentren der Bundesrepublik, erfolgt die Förderung gemeinsam von Bund und Land im Rahmen eines eigenständigen Haushaltes.

· Die Standortsicherung in den Leistungszentren Erfurt (Eisschnelllauf, Leichtathletik), Suhl (Sportschießen) und Jena (Ringen) wird über den OSP Thüringen, in gemeinsamer Förderung von Bund und Land im Rahmen des OSP-Haushaltes realisiert.

· Aufbauend auf der im Jahr 1997 bestätigten Richtlinie des TMSG zur Anerkennung von Landesleistungszentren werden für weitere Sportarten und Leistungszentren ohne Bundesförderung sportstättenbezogene Voraussetzungen für leistungssportliche Entwicklungen insbesondere im Nachwuchsbereich unterstützt. Dies betrifft die Sportarten/ Leistungszentren Jena - Leichtathletik, Judo Gera - Radsport, Boxen, Rollschnelllauf, Wasserspringen Suhl - Gewichtheben Erfurt - Radsport, Eiskunstlauf, Schwimmen

Mit einer Förderung durch das TMSG u. a. für die Erweiterung und Erhaltung sportartspezifischer Trainingsbedingungen (Ausrüstungen, Geräte und Anschaffungen) bzw. investiver Maßnahmen erhalten diese Zentren Unterstützung, um aufbauend auf der aktuellen Leistungs71 und Kadersituation perspektivisch den Anschluss an eine mögliche Bundesförderung zu finden.

Angesichts des begrenzten Förderetats für den Spitzensport auf Landesebene ist nur eine schrittweise Anerkennung von weiteren Landesleistungszentren möglich.

Sport in Sonderbereichen

Thüringer Behinderten- und Rehabilitationssportverband

Durch den Aufbau von Vereinen und die Gründung des Behindertensportverbandes Thüringen e. V. am 07. Oktober 1990 wurden die Strukturen im Behindertensport in Thüringen neu geschaffen. In den Jahren 1991 bis 1998 konnte die Zahl der Sporttreibenden deutlich erhöht werden. Ein Grund dieses deutlichen Aufschwungs an Mitgliedern sowie des Sportangebotes war der Umstand, dass in den Jahren 1991/92 die Förderung des Behindertensports und seines Fachverbandes sowohl durch Finanzmittel des Bundesministerium des Innern (auf der Grundlage des Einigungsvertrages) als auch durch Fördermittel des Landes Thüringen erfolgte.

Einmalig in den neuen Bundesländern ist, dass der Behinderten-und Rehabilitationssportverband Thüringen einen eigenen Haushaltstitel im Landeshaushalt erhielt. Seit 1993 erfolgt die Förderung des Behindertensports ausschließlich durch das TMSG. Es verteilte sich wie folgt (in DM):

Gehörlosen-Sportverband Thüringen

Eine Förderung aus öffentlichen Mitteln ist auch für den Gehörlosensport im Freistaat Thüringen unerlässlich. Ohne diese Fördermittel wäre es nicht möglich, die satzungsgemäßen Aufgaben zu erfüllen und auch große Sportveranstaltungen durchzuführen.

Der Thüringer Gehörlosensportverband wurde wie folgt gefördert (in DM):