Bau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen von Sportstätten

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Bau-, Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an Sportstätten des Hochleistungssports sind seit 1991 aus dem Bundeshaushalt in welchem Umfang in Thüringen gefördert worden?

2. Wie hoch waren die Komplementärmittel des Landes und der Kommunen bei der Finanzierung von Sportstätten für den Hochleistungssport insgesamt, bezogen auf jedes einzelne Projekt, nominal und prozentual?

3. Im Koalitionsvertrag wird zum Ausdruck gebracht, dass die Bundesregierung zukünftig den Breitensport gleichermaßen wie den Spitzensport fördern will - welche zusätzlichen Bundesmittel sind für die Sanierung, Modernisierung und den Bau von Sportstätten für den Breitensport im Haushalt 1999 voraussichtlich für Thüringen vorgesehen?

4. Welche Beteiligung des Landes und der Kommunen setzt die Bundesregierung bei der Vergabe von Fördermitteln bei der Förderung des Baus, der Sanierung und der Modernisierung von Sportstätten für den Breitensport voraus?

5. Wie viele Einzelmaßnahmen wurden aus Mitteln des Investitionsförderungsgesetzes in Thüringen gefördert, und wie hoch waren die Mittelzuweisungen für die Projekte insgesamt?

6. In welcher Höhe sind für diese aus Bundesmitteln geförderten Projekte Komplementärmittel des Landes und der Kommunen bereitgestellt worden?

7. In welcher Höhe stellt die Bundesregierung Mittel für das Sportstättensonderprogramm Ost für 1999 für Thüringen zur Verfügung, und wie sieht dies in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2003 aus, um Sicherheit in den Planungen in unserem Land zu gewährleisten?

8. Ist die Vergabe dieser Fördermittel an die Bereitschaft der Länder und Kommunen gebunden, Komplementärmittel einzubringen, und wenn ja, in welcher Höhe, prozentual und nominal?

9. Ist sichergestellt, dass Thüringen die erforderlichen Komplementärmittel aufbringen kann, um die von der Bundesregierung in Aussicht gestellten zusätzlichen Fördermittel überhaupt in Anspruch nehmen zu können?

10. Wie hoch bewertet die Landesregierung den Sanierungs- und Modernisierungsbedarf von Sportstätten für den Breitensport in Thüringen?

Das Thüringer Ministerium für Soziales und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. Februar 1999 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Von 1991 bis 1998 wurden aus dem Bundeshaushalt für Sportstätten des Hochleistungssports an den Standorten Oberhof, Suhl, Jena und Erfurt insgesamt 27 Maßnahmen mit insgesamt ca. 39,9 Millionen Deutsche Mark gefördert.

Zu 2.: Gesamtkosten, bewilligte Bundesmittel und Komplementärmittel des Landes und der Kommunen ergeben sich für die einzelnen Vorhaben nominal und prozentual aus der beigefügten Anlage.

Zu 3. und 4.: Bis zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich noch keine konkreten Angaben über die Mittel und die Vergabegrundsätze für das von der Bundesregierung geplante Sonderförderprogramm für die Sanierung, Modernisierung und den Bau von Sportstätten für den Breitensport in den neuen Ländern machen.

Zu 5.: Von 1995 bis einschließlich 1998 wurden für insgesamt 272 Projekte im Sportstättenbereich, die im Rahmen des Investitionsförderungsgesetzes Aufbau Ost gefördert wurden, Mittelzuweisungen von insgesamt 41 539 223

Deutsche Mark getätigt.

Davon entfielen 7 183 507 Deutsche Mark auf 82 Vorhaben im Zeitraum von 1995 bis 1997.

Zu 6.: Die Komplementärmittel, die von den Kommunen, den Landkreisen und dem Land in den Jahren 1995 bis 1997 zur Verfügung gestellt wurden, betragen 16 859 694 Deutsche Mark. Die Projektliste 1998, die gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen dient, wird erst zu einem späteren Zeitpunkt fertiggestellt.

Zu 7.: Siehe Beantwortung der Fragen 3 und 4.

Zu 8.: In den bisherigen Gesprächen ist man von Seiten der Bundesregierung immer davon ausgegangen, dass die Länder und Kommunen Komplementärmittel einzubringen haben. Über die Höhe gibt es noch keine konkreten Angaben.

Zu 9.: Die Landesregierung wird sicherstellen, dass das Land die notwendigen Komplementärmittel bereitstellt, um die in Aussicht gestellten Mittel aus dem Bundessonderförderprogramm in Anspruch nehmen zu können.

Zu 10.: Auf der Basis der 1992/93 vorgenommenen Sportstättenerfassungen in den neuen Ländern, deren Daten in den so genannten Goldenen Plan Ost einflossen, wurde für Thüringen zum damaligen Zeitpunkt ein Sanierungs- und Neubaubedarf von ca. fünf Milliarden Deutsche Mark eingeschätzt.

Durch die Bereitstellung von erheblichen Fördermitteln konnten in Thüringen bis 1997 Gesamtinvestitionen im Sportstättenbereich in Höhe von 983 Millionen Deutsche Mark ausgelöst werden.

Eine exakte Schätzung des Sanierungsbedarfs wird nach der im Jahre 2000 bundesweit zu erstellenden Sportstättenstatistik vorliegen.