Wer waren die Organisatorinnen

November 1998 fand im Gasthof Zum Nussbaum in Bucha bei Jena ein Konzert mit den Musikgruppen Death in June, Der Blutharsch, Fire & Ice und Forseti statt. In der Ausgabe Nummer 17 der rechtsextremen Szenezeitschrift Sigill wurde auf dieses Konzert aufmerksam gemacht, auf dem u.a. das rechtsextreme Thule-Seminar e.V., Sigill und der Mittgard-Versand (mit einem umfangreichen Buchangebot des Thüringer Arun-Verlags) mit je einem Stand vertreten waren. Die Band. Der Blutharsch hat ein Wappen, in dessen oberen Teil der Bandname in altdeutscher Schrift steht, darunter befindet sich eine Sigrune. Dieses Symbol prangte auf zwei größeren, lang gezogenen Fahnen, welche beidseitig an der Bühne angebracht waren. Während der Umbaupausen zwischen den einzelnen Bands wurden von einem als Special Guest angekündigten Boyd Rice, der auch die Anmoderation der Bands gestaltete, verschiedene Videofilme gezeigt. Einer dieser Filme trug den Namen The Black Sun und zeigte ein sich schnell bewegendes schwarzes Hakenkreuz, das etliche Minuten lang, schärfer oder unschärfer, über die Leinwand flimmerte.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wer waren die Organisatorinnen bzw. Organisatoren/Veranstalterinnen bzw. Veranstalter des Konzerts und wer übernahm ggf. die Vor-Ort-Organisation?

2. Wie wurde für dieses Konzert geworben (bitte ggf. nach Zeitschriften, Flugblättern, Plakaten, Internet o.ä. aufschlüsseln)?

3. Wie bewertet die Landesregierung den Teilnehmerinnen-/Teilnehmerkreis und den an diesem Abend eingesetzten ca. 20 Personen zählenden Sicherheitsdienst (bitte mit Zuordnung zu organisierten rechtsextremistischen Gruppen und Aufschlüsselung nach Anzahl und Wohnort)?

4. Wie bewertet die Landesregierung den Charakter der Veranstaltung insgesamt?

5. Kam es vor, während oder nach der Veranstaltung zu polizeilichen Vorkommnissen im Zusammenhang mit dem Konzert (bitte ggf. nach Art der Vorkommnisse einzeln aufschlüsseln)?

6. Wie bewertet die Landesregierung den Charakter der einzelnen Musikgruppen (bitte einzeln aufschlüsseln)?

7. Wie bewertet die Landesregierung die Organisatorinnen bzw. Organisatoren/Veranstalterinnen bzw. Veranstalter des Konzerts in Bezug auf eine mögliche rechtsextreme politische Einstellung?

15. März 1999

08.03.

8. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über weitere ähnliche Veranstaltungen in Thüringen in den letzten Jahren vor (bitte ggf. aufschlüsseln nach Datum, Ort, auftretenden Musikgruppen, Organisatorinnen/Organisatoren und jeweiliger Teilnehmerinnen-/Teilnehmerzahl)?

Das die namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. März 1999

(Eingang) wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Das Konzert am 28. November 1998 in Bucha wurde durch zwei in der örtlichen Musikszene bekannte, deutsche Staatsangehörige organisiert.

Weitere personenbezogene Angaben sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig.

Zu 2.: Für das Konzert am 28. November 1998 in Bucha wurde durch Plakate geworben.

Zu 3.: Zum Teilnehmerkreis liegen den Sicherheitsbehörden keine besonderen Erkenntnisse vor.

Demnach hat es sich bei den zeitweise bis zu 600 Teilnehmerinnen und Teilnehmern überwiegend um musikinteressierte Jugendliche und Erwachsene gehandelt.

Von den Veranstaltern waren zehn Ordner des Sicherheitsdienstes MSD vertraglich gebunden, die auch schon bei Konzerten im Jenaer Kassablanca eingesetzt waren.

Zu 4.: Der Landesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, dass es sich bei dem Konzert am 28. November 1998 in Bucha um eine rechtsextremistische Veranstaltung gehandelt hat.

Zu 5.: Weder vor, während oder nach dem Konzert kam es zu Vorkommnissen, die ein polizeiliches Einschreiten gerechtfertigt hätten.

Zu 6.: Den Sicherheitsbehörden liegen keine Erkenntnisse zu den Musikgruppen vor, die am 28. November 1998 beim Konzert in Bucha aufgetreten sind.

Zu 7.: Hierzu liegen den Sicherheitsbehörden gleichfalls keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen.

Zu 8.: nein