Potentielles FFH-Gebiet Schmücke (Kyffhäuserkreis)

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Schutzwürdigkeit der Schmücke (Kyffhäuserkreis)?

2. Auf welche Gutachten/Untersuchungen stützt sich die Landesregierung bei dieser Aussage?

3. Beabsichtigt die Landesregierung, die Schmücke (Kyffhäuserkreis) als FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) zu melden (Größe und Ausdehnung bitte mit kartographischen Mitteln darstellen)?

4. Hält die Landesregierung eine Unterschutzstellung der Schmücke als Naturschutzgebiet für naturschutzfachlich geboten?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, welche Maßnahmen sind mit welcher Zielstellung bisher eingeleitet worden?

5. Welche Auswirkungen bringt der geplante Bau (jeweils entsprechend der vier im Raumordnungsverfahren untersuchten Varianten in der Gemarkung Oberheldrungen) auf das potentielle FFH-Gebiet selbst, auf das Verfahren zur Meldung als FFH-Gebiet und auch entsprechend umgekehrt die Meldung als FFH-Gebiet auf den geplanten Autobahnneubau?

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. März 1999 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Bei dem Gebiet der Kahlen Schmücke handelt es sich um ein für den Arten- und Biotopschutz besonders wertvolles Gebiet von landesweiter sowie nationaler Bedeutung mit einem insgesamt als gut einzuschätzenden Erhaltungszustand.

Zu 2.: Die naturschutzfachliche Bewertung der Kahlen Schmücke basiert auf dem Schutzwürdigkeitsgutachten für das beantragte Naturschutzgebiet Schmücke (ANDRES, CH. und TH. FECHTLER 1993, Manuskript TLU Jena).

Zu 3.: Von Seiten des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt wird zurzeit die Gesamtmeldung von Gebieten entsprechend der Kriterien der FFH-Richtlinie an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vorbereitet. Da die Kahle Schmücke die Kriterien I bis III der FFH-Richtlinie erfüllt, ist beabsichtigt, das Gebiet in das Beteiligungsverfahren mit den betroffenen Stellen zu geben. Die Entscheidung über eine Meldung der Kahlen Schmücke bleibt dem Kabinettsbeschluss der Landesregierung vorbehalten.

Als Anlage erhalten Sie einen Kartenausschnitt im Maßstab 1 : 25 000 über die Bereiche mit Vorkommen von Lebensraumtypen gemäß dem Anhang II der FFH-Richtlinie in der Region der Kahlen Schmücke. Diese Bereiche werden wohl in die Vorbereitung einer umfassenden Meldung von FFH-Gebieten für Thüringen einbezogen werden.

Zu 4. a: Naturschutzfachlich ist eine Unterschutzstellung der Kahlen Schmücke als Naturschutzgebiet gerechtfertigt.

Zu 4. b: Ein Schutzwürdigkeitsgutachten aus dem Jahre 1993 zu dem Gebiet liegt bereits vor (siehe auch Antwort zu Frage 2).

Vom zuständigen Thüringer Landesverwaltungsamt wurde ein Verordnungsentwurf für ein Naturschutzgebiet Kahle Schmücke erstellt, jedoch noch nicht eingeleitet. Nach Mitteilung des Landesverwaltungsamts kann aufgrund anderer, vorher noch mit einer endgültigen Unterschutzstellung in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden.

Zu 5.: Im Raumordnungsverfahren für die A 71 im Bereich der Kahlen Schmücke wurde deren einzigartiger Naturwert beachtet. Das Raumordnungsverfahren ist zwar noch nicht abgeschlossen, es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass eine Trassenvariante empfohlen wird, die nach Abwägung aller Belange die geringsten negativen Auswirkungen auf die Umwelt insgesamt haben wird.