PERSOSTH

Es hat weiter ausgeführt, das IT-Verfahren PERSOSTH unterstütze Teilbereiche der Personalverwaltung ­ wie die Budgetierung, die Überwachung der Folgen der Altersteilzeitregelungen und die Personalbedarfsberechnungen ­ nicht oder nicht ausreichend. Außerdem sei eine Terminüberwachung mit Wiedervorlagefunktion nicht hinreichend vorgesehen. Unabhängig von der qualitativen Einschätzung sei jedoch bei der Frage eines Festhaltens an PERSOSTH das Ergebnis einer entsprechenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu würdigen.

In weiteren Stellungnahmen haben das TMSG die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sowie die Landtagsverwaltung die Überprüfung von PERSOSTH, ob es noch dem heutigen Stand entspricht, für erforderlich angesehen.

Der Rechnungshof nimmt hinsichtlich der Einführung des Verfahrens zur Kenntnis, dass auch das TIM den bis heute erreichten Realisierungsgrad von erst rund 20 v.H. als unbefriedigend bewertet. Bezüglich der Mängel und dabei insbesondere der fehlenden bzw. unzureichenden Unterstützung einer Reihe fachlicher Anforderungen ergibt sich aus den Darlegungen des TIM, dass diese noch nicht vollständig behoben sind, so dass sich die flächendeckende Einführung weiter verzögern wird.

Davon abgesehen ist den Ausführungen des TFM zu entnehmen, dass zwischen diesem und dem TIM hinsichtlich der Erfüllung fachlicher Anforderungen unterschiedliche Auffassungen bestehen. Dies dürfte die flächendeckende Einführung des Verfahrens zusätzlich erschweren und verzögern, da die Vorgabe abgestimmter fachlicher Anforderungen eine allgemeine und unabdingbare Voraussetzung für die Einführung eines solchen Verfahrens ist.

Auf Grund dieser Sachlage und angesichts des Zeitablaufs von über drei Jahren hält es der Rechnungshof für unerlässlich, vor der weiteren

Behebung der noch vorhandenen Mängel zu prüfen, ob das Verfahren noch dem aktuellen Stand der Informationstechnik entspricht und ob ggf. die Beschaffung eines neueren Verfahrens insgesamt wirtschaftlicher ist. Diese Prüfung sollte im Zuge der ohnehin zwingend gebotenen, bisher unterbliebenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erfolgen.

Wenn diese Prüfung ergibt, dass das IT-Verfahren PERSOSTH weiterhin wirtschaftlich vorteilhafter ist, so sollten die notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung der weiteren fachlichen Anforderungen sowie zur Beseitigung der weiteren Mängel umgehend durchgeführt und die flächendeckende Einführung des IT-Verfahrens baldmöglichst realisiert werden.

Finanzierung von Umbaukosten:

Zur Unterbringung eines Landesamtes wurden im Jahr 1995 Räume gemietet, die vom Vermieter nach den Vorgaben des Landes mit einem Aufwand von rund 2 Mio. DM umgebaut worden sind. Dieser Betrag ist vom Land zuzüglich Finanzierungskosten zu erstatten.

Die Vorfinanzierung der Umbaukosten durch den Vermieter führt für das Land zu Mehrausgaben von insgesamt rund 220. DM, die hätten vermieden werden können.

Das Land hat im Jahr 1995 ein Gebäude gemietet, das von einem Landesamt genutzt wird. Dazu war es notwendig, umfangreiche Umbau- und Installationsarbeiten durchzuführen. Diese nahm der Vermieter entsprechend den Vorgaben des Landes vor. Im Mietvertrag vom 1. November 1995 ist hierzu vereinbart, dass die Umbaukosten von 1.925 TDM vom Vermieter vorfinanziert werden. Die entsprechenden Finanzierungskosten sind mit 529,4 TDM beziffert. Weiter ist festgelegt, dass der sich daraus ergebende Gesamtbetrag (Gesamtinvestitionssumme) von 2.454,4 TDM vom Land in Form eines Mietaufschlags in 60 monatlichen Raten von jeweils rund 41 TDM zu begleichen ist. Unter Berücksichtigung dessen, dass die Ursprungsschuld durch die monatlichen Ratenzahlungen anteilig getilgt wird, errechnet sich anhand der o. a. Finanzierungskosten für das Land ein Zinssatz von rund 10 v. H.

Der Zinssatz für Kreditaufnahmen des Landes lag zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags bei ca. 6,5 v. H.