Liegenschaftsmanagement

Zu Frage 4 Aufbau eines Thüringer Liegenschaftsmanagements.

Übernahme von Liegenschaften in das Thüringer Liegenschaftsmanagement Ressort keine Übernahme Übernahme noch nicht entschieden Übernahme vorgesehen Staatskanzlei - Informationsbüro Brüssel - Statthalterei

- Landesvertretung Berlin

- Landesfortbildungsstätte Tambach-Dietharz

- Liegenschaft Erfurt, Bergstraße (Frauenbeauftragte, Ausländerbeauftragter, Landeszentrale für politische Bildung) Innenministerium - angemietete Liegenschaften der Landesbetriebe Thüringer Landesrechenzentrum und Thüringer Katasterämter

- Marksteinschutzflächen

- Dienstgebäude des Ministeriums und des Landesamtes für Verfassungsschutz

- landeseigene Liegenschaften des Landesbetriebes Thüringer Katasterämter

- Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule (TLFKS)

- alle übrigen Liegenschaften des Ressortvermögens Kultusministerium - Schulen in Landesträgerschaft - alle übrigen Liegenschaften des Ressortvermögens Justizministerium - Justizvollzugsanstalten - alle übrigen Liegenschaften des Ressortvermögens Finanzministerium - Allgemeines Grundvermögen

- alle Liegenschaften des Ressortvermögens Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur

- Straßenvermögen - alle übrigen Liegenschaften des Ressortvermögens Ministerium für Soziales und Gesundheit

- Liegenschaften der abzuwickelnden Gesundheits-, Sozial-, Jugend- und Sporteinrichtungen

- Landesbetriebe (z.B. Kurverwaltung Bad Liebenstein, Landesfachkrankenhäuser)

- alle übrigen Liegenschaften des Ressortvermögens Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt

- Forstgrundstock

- Landwirtschaftsflächen

- Naturschutzflächen

- landeseig. wasserwirtschaftliche Grundstücke

- alle übrigen Liegenschaften des Ressortvermögens Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

- durch Nutzungsüberlassungs- oder Erbbaurechtsverträge den Studentenwerken überlassene Grundstücke

- der Stiftung Buchenwald überlassene Grundstücke

- von den Hochschulen genutzte Liegenschaften

- von außeruniversitären Einrichtungen genutzte Liegenschaften

- alle übrigen Liegenschaften des Ressortvermögens Anlage 2

Zu Frage 5.

Der Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement verwaltet und bewirtschaftet die ihm durch Verwaltungsvereinbarung übertragenen landeseigenen und angemieteten Liegenschaften des Freistaates Thüringen nach Maßgabe der Bestimmungen der Betriebssatzung.

Er hat dabei insbesondere folgende Aufgaben:

- Mitwirkung bei der Bedarfsprüfung und Beratung der Staatsbauämter bei der Planung und dem Bau von Gebäuden sowie der Durchführung der Bauunterhaltung, soweit diese Aufgabe nicht den Staatsbauämtern übertragen ist.

- Koordination und Deckung des Bedarfs an Verwaltungsgebäuden und sonstigen Grundstükken und Gebäuden, z. B. durch den Abschluss von Miet-, Nutzungs- und Pachtverträgen. Das Grundstücksmanagement kann auch durch den Erwerb von Grundstücken, die Veräußerung nicht mehr benötigter Liegenschaften sowie durch Vermietung oder Verpachtung der Grundstücke an Dritte erfüllt werden.

- Wahrnehmung der Interessen als Träger öffentlicher Belange in Planungsverfahren in Thüringen, soweit der Aufgabenbereich des Landesbetriebes durch die Planung berührt wird.

Über die unmittelbare Liegenschaftsverwaltung hinaus nimmt der Landesbetrieb für alle Landesliegenschaften folgende zentrale Aufgaben wahr:

- Aufgaben der Betriebsüberwachung

- Energievertragsmanagement

- Bearbeitung der Erbschaftsangelegenheiten des Freistaates Thüringen und Anfall des Vereinsvermögens gem. § 45 Abs. 3 BGB

- Ausübung des Aneignungsrechtes des Fiskus bei herrenlosen Grundstücken

- Geltendmachung von Restitutionsansprüchen auf in Volkseigentum überführte grundpfandrechtlich gesicherte Forderungen gegenüber der Kreditanstalt für Wiederaufbau

- Verwaltung, Bewirtschaftung und Verwertung des Gesamthandeigentums der neuen Bundesländer in Thüringen

- Beratung der Nutzer in organisatorischen und fachtechnischen Fragen der Liegenschaftsverwaltung und des Vertragsmanagements

Darüber hinaus nimmt der Landesbetrieb die Interessen des Freistaates Thüringen in Vermögenszuordnungsverfahren wahr. Ausgenommen davon sind der land- und forstwirtschaftliche staatliche Grundbesitz, der wasserwirtschaftlichen Zwecken, dem Naturschutz oder der Landschaftspflege dienende staatliche Grundbesitz und die Straßen.

Der Landesbetrieb erfasst das unbewegliche Landesvermögen (s.a. § 73 LHO) und führt das zentrale Unterbringungsverzeichnis.

Weitere Aufgaben, wie Sicherheits-, Boten- und Pförtnerdienste, Catering sowie Telefonvermittlungsdienste, kann der Landesbetrieb im Auftrag der Nutzer wahrnehmen.