Damit wurde in Thüringen die zweistufige Schulaufsicht eingeführt

Juni 1997 beschloss der Landtag das Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Schulaufsicht.

Damit wurde in Thüringen die zweistufige Schulaufsicht eingeführt.Von den Landesverwaltungsamts übernahm das Thüringer Kultusministerium die Grundsatz- und Koordinierungsaufgaben, während weitere Verwaltungstätigkeiten den Staatlichen Schulämtern zugewiesen wurden.

Ziel war die Entwicklung einer dialogischen Schulaufsicht zur Förderung der Eigenständigkeit und Profilierung der Schulen in der Verbindung von Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht mit der Beratung im Dialog mit den Beteiligten. Zwischen Aufsicht und Beratung entsteht dabei ein möglicherweise widersprüchlicher Zusammenhang.

Ich frage die Landesregierung:

1. Bewährt sich im Hinblick auf die die Struktur der sehr unterschiedlich großen Schulamtsbereiche?

2. Wie hat sich das Verhältnis und Beratung seit Verabschiedung der Gesetzesänderung entwickelt, und wie werden die Mitarbeiter der Staatlichen Schulämter für diese kombiniert bzw. differenziert eingesetzt?

3. Wie fördert die staatliche Schulaufsicht die Qualitätssicherung an den Schulen?

4. Wie werden die Mitglieder der Staatlichen Schulämter im Hinblick auf ihre Beratungsfunktion ausgewählt, eingesetzt und fortgebildet?

Das Thüringer Kultusministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. August 1999 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die unterschiedlichen Größen der 13 Staatlichen Schulämter in Thüringen spiegeln sich in den wider.Alle Schulämter haben einen Geschäftsverteilungsplan erstellt, aus dem die Zuordnung oder auf die Mitarbeiter hervorgeht. Die Wahrnehmung der vor allem bei der Beratung der Schulen, ist ein Prozess, der noch nicht abgeschlossen ist. Die Größe der Schulamtsbereiche stellt nach den bisherigen Erfahrungen kein ausschlaggebendes Kriterium dar.

13. August 1999

Zu 2.: Mit dem Übergang zur Zweistufigkeit der Schulaufsicht (Kultusministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde und Staatliche Schulämter als untere Schulaufsichtsbehörden) rückte die dialogische Schulaufsicht noch stärker in den Mittelpunkt der Arbeit der Bediensteten der Schulaufsicht. Die Bezeichnung dialogische Schulaufsicht soll verdeutlichen, dass neben der Wahrnehmung der Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht über das Schulwesen auch der Beratung wahrzunehmen ist und dies im Dialog mit den Beteiligten erfolgt. Da zwischen Beratung und Aufsicht ein fließender Übergang besteht, werden diese beiden Aufgaben von den Bediensteten kombiniert wahrgenommen. In der Fortbildung der Bediensteten liegt derzeit der Schwerpunkt auf der weiteren Entwicklung der Beratungs- und Unterstützungskompetenz.

Zu 3.: Die Förderung der Qualitätssicherung an den Schulen durch die staatliche Schulaufsicht ist vielgestaltig. Sie erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien und auch den Staatlichen Studienseminaren.

Dazu gehören:

- die Unterstützung der Einzelschulen bei der Entwicklung von schlüssigen Gesamtkonzepten,

- die Entwicklung von Kompetenzen zum Umgang mit Evaluationsinstrumenten bzw. Führungskompetenzen der Schulleitungen,

- die Vermittlung von Innovationen im Bildungswesen,

- die Implementierung der Thüringer Lehrpläne 1999,

- die Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte.

Zu 4.: Freie Stellen an den Staatlichen Schulämtern werden nach besetzt, bei dem, je auch die Beratungsfunktion eine wesentliche Rolle spielt. Zum Schuljahr 1999/2000 beginnt das eine zweijährige Fortbildung zur Schulentwicklungsberatung. Durch diese Fortbildung sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulaufsicht noch besser befähigt werden, die selbstverantwortliche Gestaltung von Einzelschulen zu unterstützen.

Für diese Fortbildung konnten sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulaufsicht bewerben. Die Auswahl erfolgte in den zurückliegenden Monaten nach vorher festgelegten Kriterien.

Darüber hinaus bietet das für die Leiter der Schulämter und deren Mitarbeiter zentrale Fortbildungen an, z. B. zum Thema Qualitätssicherung von Unterricht durch Selbstevaluation. Darüber hinaus finden schulamtsinterne Fortbildungen in Form von Abrufangeboten statt.