Umsetzung der FFH-Richtlinie in Hessen

In der Veröffentlichung NATURA 2000 - Schutz, Pflege und Entwicklung des europäischen Naturerbes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom Juli 1997 ist nachzulesen, dass von 1992 bis 1996 in der Bundesrepublik Deutschland 21 LIFE-Projekte mit insgesamt über 54 Mio. DM durch die EU gefördert wurden.

Vorbemerkung des Ministers für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten:

Das EU-Finanzierungsinstrument für die Umwelt (Verordnung EWG Nr. 1973/92 des Rates vom 21. Mai 1992 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Umwelt (LIFE)) unterscheidet zwischen einem Maßnahmenbereich für den Umweltschutz (LIFE-Umwelt) und einem Maßnahmenbereich für den Naturschutz (LIFE-Natur). Nach Verabschiedung der FFHRichtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Pflanzen und Tiere) ist LIFE-Natur dazu bestimmt, die Mitgliedstaaten beim Aufbau des NATURA 2000-Netzwerkes zu unterstützen.

Mit LIFE-Natur werden den Mitgliedstaaten Mittel zur Kofinanzierung von Projekten bereitgestellt für:

- Maßnahmen zum Schutz oder der Entwicklung prioritärer Lebensraumtypen oder Habitaten von Arten der FFH-Richtlinie in Gebieten, die im Rahmen der FFH-Richtlinie vorgeschlagen wurden oder

- Maßnahmen zum Schutz oder der Entwicklung von Habitaten prioritärer Vogelarten in Gebieten, die im Rahmen der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten) ausgewiesen wurden (SPA) oder

- Maßnahmen zum Schutz oder der Entwicklung von Habitaten der Arten, deren Überleben von mehr als dem Schutz ihrer derzeitigen Lebensräume abhängt (in Verbindung mit Drittstaaten, insbesondere MOE-Staaten).

Mit zunehmender Meldung von FFH-Gebieten nimmt auch die Anzahl konkurrierender Projekte zu. In 1998 hat die EU-Kommission insgesamt 85

Projekte anerkannt. Das Gesamt-Projektvolumen betrug 108 Mio. ECU, der EU-Anteil 48 Mio. ECU. Unter den 85 Anträgen befanden sich 8 deutsche Projekte mit einer EU-Förderung von 7,25 Mio. ECU. Den anerkannten Projekten standen rund 340 nicht förderfähige bzw. nicht entscheidungsreife Anträge entgegen.

Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wie folgt:

Frage 1. Wie viele LIFE-Projekte wurden von der Hessischen Landesregierung bisher beantragt?

Bisher wurden 3 Projekte beantragt:

- Biosphärenreservat Rhön; Baustein im Schutzgebietsnetz NATURA 2000

Phase I (Gemeinschaftsprojekt Hessen/Bayern/Thüringen - federführend)

- Auenverbund Wetterau

- Biosphärenreservat Rhön; Baustein im Schutzgebietsnetz NATURA 2000

Phase II (Gemeinschaftsprojekt Hessen/Thüringen/Bayern - federführend)

Frage 2. Wie viele LIFE-Projekte wurden bewilligt?

Bisher wurden die beiden Gemeinschaftsprojekte im Biosphärenreservat Rhön bewilligt.

Frage 3. Welches waren die Gründe, die einer Bewilligung entgegenstanden?

Wie oben dargestellt ist das Ziel von LIFE-NATUR die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie sowie der Vogelschutzrichtlinie. Dies setzt voraus, dass die angesprochenen Gebiete als solche bei der EU-Kommission nach dem vorgeschriebenen Verfahren gemeldet sind. Hinsichtlich des abgelehnten LIFE-Antrages Auenverbund Wetterau ist deshalb festzustellen, dass zum damaligen Zeitpunkt weder die betroffenen Gebiete gemeldet waren, noch das Gebiet in seiner Größe bzw. europäischer Bedeutung mit Konkurrenzprojekten standhalten konnte.

Frage 4. Wie hoch war die Fördersumme der in Hessen bewilligten LIFE-Projekte?

Frage 5. Welche LIFE-Anträge sollen in der nächsten Zeit gestellt werden und welche Finanzierungsperspektiven (Landesanteil, EU-Förderung, sonstige Finanzierungsmittel) werden angestrebt?

Bei den bislang in Hessen gemeldeten FFH-Gebieten (1.Tranche) handelt es sich fast ausschließlich um bestehende Naturschutzgebiete. Sie befinden sich in der Regel in einem günstigen Erhaltungszustand, d.h. besondere Entwicklungsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Da, wie in der Vorbemerkung dargestellt, LIFE-Anträge nur in gemeldeten FFH-Gebieten bewilligt werden können, werden derzeit nur in zwei Fällen Überlegungen über mögliche LIFE-Natur-Anträge angestellt.

Allerdings stellt die abgesenkte Förderquote der EU-Kommission auf nun 50 v.H. Regelförderung vor dem Hintergrund der verfügbaren Mittel des Naturschutzhaushaltes wegen der Bereitstellung ausreichender Komplementärmittel eine besondere Problematik dar. Konkrete Vorhaben sind noch nicht zu nennen. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob neben einem Finanzierungsanteil aus Naturschutzmitteln des Landes Hessen auch andere Finanzierungsquellen, wie z. B. die Stiftung Hessischer Naturschutz oder Mittel im Rahmen des Öko-Sponsorings eingeworben werden können.

Frage 6. Ist die Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen aus dem HEKUL und/oder anderen Fördermöglichkeiten aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz möglich?

Im Rahmen des Hessischen Kulturlandschaftsprogramms (HEKUL) - Richtlinien zur Förderung einer extensiven Landbewirtschaftung - kann eine Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen nicht angeboten werden. Lediglich die Einführung oder Beibehaltung eines ökologischen Anbauverfahrens bzw. einer extensiven Grünlandnutzung ist förderfähig. Einschlägig für Naturschutzmaßnahmen ist das Hessische Landschaftspflegeprogramm (HELP). Hessischer Landtag · 15. Wahlperiode · Drucksache 15/71 3

Die Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes ist ebenfalls ausgeschlossen.

Frage 7. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Naturschutzmaßnahmen auch aus den Haushaltsmitteln der zur Zeit diskutierten AGENDA 2000 kofinanziert werden können?

Im Rahmen der Beschlüsse zur AGENDA 2000 wurde unter anderem die Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) verabschiedet. Sie enthält in Kapitel VI (Artikel 22 bis 24) die Bestimmungen zu den Agrarumweltmaßnahmen. Danach werden diesbezügliche Beihilfen insbesondere dann gewährt, wenn Landwirte sich verpflichten, für mindestens 5 Jahre Agrarumweltmaßnahmen durchzuführen.

Sie haben damit Verpflichtungen zu erfüllen, die über die Anwendung der guten landwirtschaftlichen Praxis im üblichen Sinne hinausgehen. Weitere Vorschriften ergeben sich möglicherweise aus der avisierten Durchführungsverordnung, die sich derzeit auf europäischer Ebene in Abstimmung befindet.

Die Landesregierung tritt für eine gleichermaßen wettbewerbsfähige wie umweltverträgliche Landbewirtschaftung ein. Sie begrüßt daher die in der finanziellen Vorausschau vorgesehene Erhöhung der Finanzmittel für Agrarumweltmaßnahmen durch die Europäische Kommission.

Die Agrarumweltmaßnahmen sind rein freiwilliger Natur, während mit der Umsetzung von NATURA 2000 gegebenenfalls Bewirtschaftungseinschränkungen für die Landwirtschaft einhergehen. Die Landesregierung wird daher bemüht sein, die künftigen Landesprogramme zum Agrarumweltschutz so auszugestalten, dass unter optimaler Ausnutzung von EU-Finanzmitteln ein ausreichender Anreiz für die Landwirtschaft geschaffen wird, an diesen Programmen teilzunehmen. Dabei erfordern die Restriktionen begrenzter Landesmittel zur Komplementärfinanzierung eine zielgenaue Verwendung.