Das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Uhlstädt befindet sich im Norden und Osten unmittelbar an der Grenze des Landkreises

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu § 1 (Gebiets- und Bestandsänderung):

Die Gemeinden Beutelsdorf (188 Einwohner), Dorndorf (103 Einwohner), Engerda (370 Einwohner), Heilingen (345 Einwohner), Niederkrossen (317 Einwohner), Rödelwitz (102 Einwohner), Schloßkulm (82 Einwohner), Schmieden (58 Einwohner), Teichweiden (228 Einwohner), Uhlstädt (1 911 Einwohner) und Zeutsch (360 Einwohner) arbeiten seit dem 5. Juni 1991 in der Verwaltungsgemeinschaft Uhlstädt zusammen. Die Erweiterung dieser Verwaltungsgemeinschaft um die Gemeinde Großkochberg erfolgte durch die Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft Uhlstädt vom 5. November 1994 (GVBl. S. 1228) mit Wirkung vom 30. Dezember 1994.

Insgesamt hat die Verwaltungsgemeinschaft 4 716 Einwohner.

Das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Uhlstädt befindet sich im Norden und Osten unmittelbar an der Grenze des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt.

Südlicher Nachbar ist die Stadt Unterwellenborn (3 065 Einwohner), Sitzgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Unterwellenborn (6 864 Einwohner).

Im Westen grenzen die Gemeinde Remda-Teichel (3 395 Einwohner) und die Stadt Rudolstadt (27 528 Einwohner), im Übrigen die Gemeinde Kirchhasel (2 100 Einwohner) an die Verwaltungsgemeinschaft Uhlstädt.

Durch die Thüringer Verordnung über und Zusammenlegung der Gemeinden Catharinau, Etzelbach, Kirchhasel, Neusitz und Kolkwitz vom 21. März 1994 (GVBl. S. 376) wurde mit Wirkung vom 9.April 1994 eine neue Gemeinde Kirchhasel gebildet. Die Vergrößerung der neuen Gemeinde Kirchhasel erfolgte mit Wirkung vom 30. Juni 1994 durch die Thüringer Verordnung über die Auflösung der Gemeinde Mötzelbach und ihre Eingliederung in die Gemeinde Kirchhasel vom 28. März 1994 (GVBl. S. 397).

Nach § 20 in Verbindung mit § 49 Abs. 1 des Thüringer Gemeindeneugliederungsgesetzes nimmt die Stadt Rudolstadt seit dem 1. Januar 1997 als erfüllende Gemeinde für Kirchhasel einer Verwaltungsgemeinschaft wahr.

Kirchhasel wird etwa zur Hälfte, nämlich von Nordwesten bis Süden, vom Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Uhlstädt umschlossen. Im Süden ist Unterwellenborn Kirchhasels Nachbargemeinde. Im Südwesten grenzt die Stadt Rudolstadt an die Gemeinde Kirchhasel.

Es wird die Auflösung der Gemeinden Beutelsdorf, Dorndorf, Engerda, Niederkrossen, Rödelwitz, Schloßkulm, Schmieden, Teichweiden, Uhlstädt, Zeutsch sowie Kirchhasel und die Bildung einer neuen Gemeinde mit dem Namen Uhlstädt-Kirchhasel aus dem Gebiet der aufgelösten Gemeinden vorgeschlagen.

Übereinstimmende Beschlüsse zu der Gemeindeneubildung haben alle beteiligten Gemeinden im November 2001 gefasst und gleichzeitig per Beschluss einem Zusammenlegungsvertrag zugestimmt. Vor der Beschlussfassung der Gemeinderäte wurden in den einzelnen Gemeinden Einwohnerversammlungen durchgeführt, in denen sich außer in Großkochberg und Heilingen jeweils die Mehrheit der anwesenden Einwohner für die Bildung dieser neuen Gemeinde aussprach. Die Gemeinden haben weiterhin übereinstimmend beschlossen, dass Uhlstädt der Verwaltungssitz der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel sein soll.

Durch die vorgeschlagene Bildung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel wird eine leistungsfähige kommunale Struktur geschaffen, die mit 5 819 Einwohnern die Vorgaben der Thüringer Kommunalordnung hinsichtlich der Mindesteinwohnerzahl von Gemeinden, die keiner Verwaltungsgemeinschaft angehören, übertrifft. Sie wird nach den Städten Saalfeld/Saale, Rudolstadt, Bad Blankenburg und Königsee die fünftgrößte Gemeinde im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt sein.

Die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Uhlstädt sowie die Gemeinde Kirchhasel sind einander unmittelbar benachbart und bilden aufgrund ihrer territorialen Lage eine regionale Einheit. Alle Gemeinden verbinden vielfältige Verflechtungsbeziehungen und sie sind durch regionale Verkehrswege untereinander erreichbar. Die Bundesstraße B 88 durchquert von Rudolstadt kommend in Richtung Jena das Gebiet der neu gebildeten Gemeinde. Zum künftigen Verwaltungssitz in Uhlstädt, der an der B 88 liegt, beträgt die durchschnittliche Entfernung der übrigen beteiligten Orte etwa sieben Kilometer, die längste etwa 16 Kilometer. Mit den Bahnhöfen in Uhlstädt und Zeutsch ist die neue Gemeinde auch unmittelbar an das Schienennetz der Deutschen Bahn AG angeschlossen. Alle Orte werden planmäßig durch Busse des Omnibusverkehrs Saale-Orla angefahren.

Gemeinsame Verwaltungserfahrungen gibt es bereits seit dem Jahr 1972, weil alle Orte zu DDR-Zeiten einem Gemeindeverband angehörten. Nach der Wiedergründung des Landes Thüringen folgten die Bildung und Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft Uhlstädt und die Bildung der jetzigen Gemeinde Kirchhasel.

Historische Gemeinsamkeiten können für die Gemeinden bis weit in die Vergangenheit hinein verfolgt werden, wodurch auch enge familiäre und nachbarschaftliche Beziehungen begründet sind. Die vier auf dem gemeinsamen Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Uhlstädt und der Gemeinde Kirchhasel vorhandenen Kirchspiele beziehungsweise das Pfarramt folgen beispielsweise noch heute nicht den jetzigen Grenzen dieser beiden Verwaltungsstrukturen, sondern verbinden verschiedene Orte der Verwaltungsgemeinschaft und Ortsteile von Kirchhasel miteinander. Ebenso zeigt die Mitgliederstruktur von örtlichen Vereinen, wie beispielsweise des Sportvereins Uhlstädter SV, wo mehr als die Hälfte der Mitglieder aus den Nachbargemeinden vor allem aus den Ortsteilen Etzelbach und Kirchhasel der Gemeinde Kirchhasel kommen, die Verbundenheit der örtlichen Gemeinschaften.

Die 21 Freiwilligen Feuerwehren in dem von der Strukturänderung betroffenen Gebiet sind im Kreisbrandmeisterbereich VG Uhlstädt und Einheitsgemeinde Kirchhasel zusammengeschlossen und arbeiten bereits seit Gründung des Gemeindeverbandes im Jahr 1972 eng zusammen.

In Uhlstädt finden sich sowohl eine Grund- als auch eine Regelschule. Eine weitere Regelschule befindet sich im Ortsteil Neusitz der Gemeinde Kirchhasel. Bis auf die Schüler der Gemeinde Schloßkulm, die entsprechend dem Schulnetzplan der Stadt Rudolstadt zugeordnet sind, besuchen alle schulpflichtigen Kinder der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Uhlstädt und der Gemeinde Kirchhasel die Schulen in Uhlstädt und im Ortsteil Neusitz der Gemeinde Kirchhasel. Auch hierbei werden die Grenzen der beiden Verwaltungseinheiten nicht berücksichtigt. Das zuständige Gymnasium befindet sich in der Stadt Rudolstadt.

Das Standesamt befindet sich derzeit für alle Gemeinden in Rudolstadt, ebenso die Pass- und Meldebehörde für die Gemeinde Kirchhasel. Die Verwaltungsgemeinschaft Uhlstädt verfügt über eine eigene Pass- und Meldebehörde, die nach der Gemeindeneubildung auch für die Einwohner der jetzigen Gemeinde Kirchhasel zuständig sein soll.

Die Wasserver- und Abwasserentsorgung wird für das gesamte Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Uhlstädt und der Gemeinde Kirchhasel von zwei verschiedenen Zweckverbänden wahrgenommen, nämlich dem Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt und dem Wasser- und Abwasserverband Kahla und Umgebung. Die Abfallentsorgung erfolgt insgesamt durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla.

Durch die Bildung der neuen Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel wird eine auch finanziell stabile Gemeinde geschaffen, die mittel- und langfristig eine positive Entwicklung erwarten lässt. Die neu gebildete Gemeinde wird durch die bei fast 6 000 liegende Einwohnerzahl mehr Schlüsselzuweisungen aufgrund des höheren Hauptansatzes erhalten. Sie wird neben der Möglichkeit einer noch effektiver und spezialisierter arbeitenden Verwaltung vor allem auch deshalb an Leistungskraft gewinnen, weil eine Bündelung der vorhandenen Ressourcen der bisher selbständigen Gemeinden stattfindet. Überdies ist eine einheitliche und abgestimmte Planung über ein wesentlich größeres Gebiet möglich. Ein weiterer wichtiger Faktor, der die Leistungsfähigkeit der neuen Gemeinde positiv beeinflussen wird, ist das gut belegte Gewerbegebiet der Gemeinde Kirchhasel und damit verbundene Einnahmen aus der Gewerbesteuer.

Auch mit Blick auf den gegenwärtig zu verzeichnenden und sich voraussichtlich noch verstärkenden allgemeinen Bevölkerungsrückgang in Thüringen wird der Zusammenschluss der Gemeinde Kirchhasel mit den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Uhlstädt von seiner Größenordnung her dauerhaft Bestand haben können. Gleichzeitig kann so die Exklavensituation der Gemeinde Schloßkulm innerhalb der gegenwärtig bestehenden Verwaltungsgemeinschaft beseitigt werden. Nach dem Gemeindezusammenschluss kann das gesamte Gebiet von der Stadtgrenze Rudolstadt bis zur Kreisgrenze des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt grundsätzlich als abschließend geordnet betrachtet werden.

Die neu gebildete Gemeinde soll den Namen Uhlstädt-Kirchhasel tragen. Dies entspricht den übereinstimmenden Beschlüssen der beteiligten Gemeinden.

Zu § 2 (Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Uhlstädt):

Eine notwendige Folge der Neubildung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel ist der Verwaltungsgemeinschaft Uhlstädt.Alle Mitgliedsgemeinden haben durch übereinstimmende Beschlüsse aus dem November 2001 dieser Auflösung zugestimmt.

Die neu gebildete Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel ist Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Verwaltungsgemeinschaft.

Zu § 3 (Gemeinden Großkochberg, Heilingen):

Alle an der Neubildung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel beteiligten Gemeinden sowie die Gemeinden Großkochberg (652 Einwohner) und Heilingen (345 Einwohner) haben beschlossen, dass die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel (5 819 Einwohner) für die Gemeinden Großkochberg und Heilingen als erfüllende Gemeinde nach § 51 die Aufgaben einer Verwaltungsgemeinschaft übernimmt. Insofern liegt eine übereinstimmende Beschlusslage vor. Es ist davon auszugehen, dass die neue Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel nach der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters ohne Weiteres in der Lage ist, als erfüllende Gemeinde für diese beiden Gemeinden tätig zu sein.

Zu § 4 (Wahlen und Fortführung der Geschäfte):

Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes endet die Amtszeit der Gemeinderatsmitglieder und Bürgermeister der aufgelösten Gemeinden. Für die neu gebildete Gemeinde sind die Gemeinderatsmitglieder und der Bürgermeister nach den Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes neu zu wählen.

Während der Übergangszeit bis zur Wahl der neuen Gemeindeorgane und zur Durchführung der Wahl sind die in den Absätzen 2 bis 4 getroffenen Regelungen zur Wahrnehmung der Funktion des Bürgermeisters, zur Zusammenset10 zung des Gemeinderats der neu gebildeten Gemeinde und zur Funktion des Wahlleiters erforderlich. In der Bestimmung in Absatz 2 zur übergangsweisen Zusammensetzung des Gemeinderats der neu gebildeten Gemeinde wird auf die in die Vertretungen gewählten Gemeinderatsmitglieder abgestellt, zu denen nicht der Bürgermeister zählt. Die Bürgermeister der aufgelösten Gemeinden sind daher nicht Mitglieder des bis zur Neuwahl amtierenden Gemeinderats der neu gebildeten Gemeinde. Die Bestellung des Beauftragten erfolgt entsprechend den Bestimmungen des § 122 Zu § 5 (Ortsrecht):

Diese Bestimmungen regeln die Weitergeltung von Ortsrecht nach dem Zusammenschluss bis es durch neues Ortsrecht ersetzt wird. Der gesetzte Zeitraum bis zum Ende des der Eingliederung folgenden Kalenderjahrs soll der zügigen Herstellung gleicher Rechtsverhältnisse in allen Ortsteilen dienen.

Zu § 6 (Wohnsitz):

Diese Bestimmung stellt klar, dass durch die in dem Gesetz vorgenommenen Gebiets- und Bestandsänderungen keine Veränderung der Rechte und Pflichten der Einwohner, soweit diese von der Dauer ihres Wohnens abhängen, eintritt.

Zu § 7 (Freistellung von Kosten):

Im Vollzug dieses Gesetzes werden Maßnahmen notwendig, die mit einer Gebührenpflicht verbunden sind. Diese Bestimmung regelt deshalb die Freistellung von Kosten für solche notwendigen Rechtshandlungen.

Zu § 8 (Gleichstellungsbestimmung):

Wegen des Wortlauts der zu Grunde liegenden Regelung der Thüringer Kommunalordnung kann eine geschlechtsneutrale Formulierung der Amtsbezeichnung Bürgermeister in § 4 dieses Gesetzes nicht gewählt werden. Deshalb wird eine Gleichstellungsbestimmung eingefügt.

Zu § 9 (Aufhebung der erfüllenden Gemeinde nach § 20 des Thüringer Gemeindeneugliederungsgesetzes - Infolge der Einbeziehung der Gemeinde Kirchhasel in die Neubildung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel muss die Festlegung in § 20 dass die Stadt Rudolstadt als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Kirchhasel die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft gemäß § 51 wahrnimmt, aufgehoben werden. Die Stadt Rudolstadt nimmt derzeit für die Gemeinde Kirchhasel die Aufgaben des Pass- und Meldewesens und einige weitere Einzelaufgaben des übertragenen Wirkungskreises wahr.

Gegenüber der Aufgabenerfüllung im übertragenen Wirkungskreis durch die erfüllende Gemeinde Rudolstadt führt die Einbeziehung von Kirchhasel in die Neubildung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel zu einer Verbesserung der Leistungs- und Verwaltungskraft insgesamt, weil durch die neue Gemeinde die Aufgabenerfüllung von eigenem und übertragenem Wirkungskreis wirtschaftlicher gestaltet werden kann.

Zu § 10 (In-Kraft-Treten):

Diese Bestimmung regelt das In-Kraft-Treten des Gesetzes.

Anmerkung: zu Einwohnerzahlen basieren auf dem letzten vom Thüringer Landesamt für Statistik herausgegebenen Stand vom 31. Dezember 2000.