Die Europafahne ist Voraussetzung für die nächst höhere Stufe Ehrenplakette und letztere die Voraussetzung für
Januar 2002 hat folgenden Wortlaut:
Eine Ehrenfahne des Europarats wird an Gemeinden und Gebietskörperschaften verliehen, die, so Artikel 4 des 1. Statuts vom 6. Oktober 1971 und in Ergänzung vom 11. März 1988, vom Ausschuss für Umwelt, Raumordnung und Kommunalfragen der Parlamentarischen Versammlung aufgrund ihrer Arbeiten im Sinne des Europagedankens für eine Auszeichnung würdig erachtet werden. Gleiches trifft für den Ehrentitel Gemeinde Europas zu.
Die Europafahne ist Voraussetzung für die nächst höhere Stufe, Ehrenplakette und letztere die Voraussetzung für den Europapreis.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Kommunen tragen die Bezeichnung Gemeinde Europas, und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden?
2. Welche Kommunen Thüringens sind Träger der Europafahne, der Ehrenplakette und/oder des Europapreises, und welche Bedingungen sind dafür erforderlich?
3. Wann und in welcher Form hat die Landesregierung Thüringer Kommunen von der Möglichkeit der Ehrungen informiert?
4. Was unternimmt die Landesregierung ferner, um in den Kommunen Thüringens den Europäischen Gedanken zu fördern?
Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. März 2002 wie folgt beantwortet:
Zu 1.: Die Bezeichnung Gemeinde Europas tragen die Gemeinden, die im Gemeinderat dazu einen Beschluss fassen, um dadurch auf lebendige europäische Partnerschaftsarbeit in der Gemeinde hinzuweisen. entsprechender nicht amtlicher Schilder an den Ortseingängen beruht ebenfalls auf dem Beschluss der jeweiligen Gemeinde. Es wird nicht erfasst, welche Thüringer Gemeinden beschlossen haben, die Bezeichnung Gemeinde Europas zu tragen.
12. März 2002
Zu 2.: Im Freistaat Thüringen erhielt, nach Auskunft des Europarats in Straßburg, bisher die Stadt Jena ein Europäisches Diplom (1998) und die Ehrenfahne des Europarats (2001). Gemeinden und lokale Gebietskörperschaften können sich beim Europarat in Straßburg um folgende Auszeichnungen bewerben: Das Europäische Diplom, die Ehrenfahne, die Ehrenplakette und den Europapreis. In dieser Reihenfolge ist jeweils die vorhergehende Anerkennung die Voraussetzung für die eventuelle spätere Verleihung der folgenden Anerkennung.
Die Bewerbung einer Gemeinde oder Gebietskörperschaft ist durch den Bürgermeister oder Oberbürgermeister vor dem 31. Dezember jeden Jahres an das Generalsekretariat des Europarats in Straßburg zu richten. Der Bewerbung ist ein gesondertes Dokument beizufügen, aus dem ersichtlich ist, was die Gemeinde bzw. Gebietskörperschaft im Einzelnen für die Verbreitung des Gedankens der Einheit Europas geleistet hat; ein vom Europarat vorgegebener Fragebogen ist entsprechend auszufüllen.
Der Preis wird alljährlich vom Ausschuss für Raumordnung, Umwelt und Kommunalfragen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats an eine oder mehrere Gemeinden oder an Gebietskörperschaften verliehen, die nach Auffassung des Ausschusses hervorragende Leistungen für die Verbreitung des europäischen Einigungsgedankens erbracht haben. Der Ausschuss wählt die auszuzeichnende Gemeinde oder Gebietskörperschaft aus dem Kreis jener aus, die sich beworben haben.
Zu 3.: Die Landesregierung hat europapolitische Multiplikatoren aus Thüringer Vereinen, Verbänden, Institutionen und Kommunen in den Räumen der Thüringer Staatskanzlei, zuletzt am 1. Februar 2002 anlässlich einer Vorbereitungsveranstaltung zur Europawoche 2002 über den Europapreis für Gemeinden und Gebietskörperschaften, informiert und die entsprechenden Unterlagen bereitgestellt. Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen hat die Unterlagen im Anschluss an die Veranstaltung vervielfältigt und an seine Gremien versandt. Eine zusätzliche Aufnahme der Informationen in das Internetangebot des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen wird vorbereitet.
Zu 4.: Die Landesregierung hat in der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Die anstehenden europapolitischen Herausforderungen (Drucksache 3/1825) umfassend die europapolitischen Aktivitäten der Landesregierung dargestellt. Die europapolitische Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Europagedankens in Thüringen bildet dabei einen besonderen Schwerpunkt.