Notifizierungspflicht

3. Zu wettbewerbs- und kartellrechtlichen Fragen sowie zur Notifizierungspflicht im Hinblick auf eine Neuorganisation der Thüringer Fernwasserversorgung liegt ein Rechtsgutachten vor.

Insgesamt werden keine wettbewerbs- und kartellrechtlichen Probleme erwartet.

Es wird nicht von einer Notifizierungspflicht im Hinblick auf eine Entschuldung im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der Fernwasserversorgung ausgegangen. Dennoch wurde vorsorglich eine Stellungnahme der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission angefordert. Die Stellungnahme liegt noch nicht vor.

4. Die steuerrechtlichen Fragestellungen wurden im Detail geprüft und bewertet. Hierzu liegt eine gutachtliche Stellungnahme vor. Danach sind die steuerrechtlichen Fragen überschaubar.

Steuerrechtliche Vorteile im Rahmen der Gesamtkonzeption ergeben sich in größerem Umfang nur bei einer Fusion der beiden Unternehmen.

Ein verbindliches Auskunftsersuchen an die zuständige Finanzbehörde ist in Vorbereitung.

5. Personalvertretungsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der vorgesehenen Fusion wurden durch das Innenministerium abgeklärt.

6. Das zukünftige Investitionskonzept wurde zwischen den an der Fusion beteiligten Unternehmen abgestimmt und dient als Grundlage für den derzeit in Erarbeitung befindlichen Erfolgsplan.

7. Die Erhebungen zum Anlagevermögen in dem Fernwasserzweckverband Nord- und Ostthüringen und in der Thüringer Talsperrenverwaltung und deren Bewertung stehen kurz vor dem Abschluss. Aussonderung und Stilllegung von unwirtschaftlichen Anlagen der beiden Unternehmen sind dabei einbezogen.

8. Zur quantifizierbaren Darstellung der Rationalisierungs- und Synergieeffekte in den Bereichen Organisation / Personal sowohl in der Talsperrenverwaltung als auch beim Fernwasserzweckverband Nord- und Ostthüringen laufen die Detailerhebungen der Basisdaten.

9. Aus den Erörterungen mit den kommunalen Zweckverbänden lässt sich mit aller notwendigen Vorsicht eine erste Prognose für einen Fernwasserbedarf für den Zeithorizont 2008 / 2010 angeben. Danach könnte bei Maßgabe wettbewerbsfähiger Preise ein zusätzliches Entwicklungspotential beim Fernwasserverkauf von rund 10 Mio. m³ pro Jahr gegenüber dem Stand zum 31.12.2001 gegeben sein.

Annahmen, die Basis der betriebswirtschaftlichen Berechnungen für das neue Unternehmen seien prognostizierte Wasserabsatzsteigerungen etwa von mehr als 50% - also über 15 Mio. m3/ a zusätzlich - sind falsch.

10. Die künftige Fernwasserabnahme durch die kommunalen Aufgabenträger soll abweichend von den bisherigen satzungsrechtlichen Regelungen des Fernwasserzweckverbandes Nord- und Ostthüringen auf der Rechtsbasis individueller Verträge mit dem fusionierten Unternehmen erfolgen. Eine Pflichtabnahme ist nicht vorgesehen.

Ein Mustervertragsentwurf wird mit den Fernwasserzweckverbandsmitgliedern diskutiert werden.

Es sollen möglichst noch im Jahr 2002 entsprechende Abnahmeverträge zwischen den Fernwasser abnehmenden Verbänden und dem Fernwasserzweckverband Nord- und Ostthüringen abgeschlossen werden, damit sie bereits zum Zeitpunkt der Fusion ihre volle Wirksamkeit entfalten können.

11. Der Fernwasserzweckverband Nord- und Ostthüringen lässt eine neue Satzung erarbeiten, die neue und an die durch eine Fusion veränderte Rechtslage angepasste Bedingungen zur Zusammenarbeit der Verbandsmitglieder innerhalb des Fernwasserzweckverbandes enthalten wird.

12. Im Freistaat Thüringen soll weiterhin von Kunden, die Rohwasser abnehmen, ein landeseinheitliches Rohwasserentgelt erhoben werden.

13. Anlässlich von Werksausschusssitzung und Versammlung des Fernwasserzweckverbandes Nord- und Ostthüringen am 22. Februar 2002 wurden von Staatssekretär Illert und von Kienbaum Consultants von den bisherigen Verhandlungen berichtet. Der bisher erreichte Verhandlungsstand wurde begrüßt.

Für die weiteren Verhandlungen wurde vom Fernwasserzweckverband Nord- und Ostthüringen eine erweiterte Verhandlungskommission eingesetzt. Damit soll insbesondere eine intensive Vorbereitung der erforderlichen Gremienbeschlüsse erreicht werden.

Von einigen Verbandsmitgliedern wurde deutlich zum Ausdruck gebracht, dass ein sehr hohes Interesse besteht, frühestmöglich Verträge mit dem in Aussicht gestellten deutlich abgesenkten Fernwasserabgabepreis abzuschließen, um zu schnellen Preisabsenkungen zu kommen.

14. Die Verbindlichkeiten der Thüringer Talsperrenverwaltung belaufen sich nach Angaben des Unternehmens zum 31. Dezember 2001 auf rund 129,9 Mio..

Die Summe der Verbindlichkeiten für den Fernwasserzweckverband Nord- und Ostthüringen wurde nach abschließender Prüfung vom Unternehmen zu rund 73,6 Mio. errechnet. Insoweit ist die Zahlenangabe (77,2 Mio.), die im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage DS 3/2158 gegeben wurde, überholt und zu korrigieren.

Die genannten Zahlen sind Grundlage für das vom Finanzministerium erstellte Finanzierungsmodell.

Die Verbindlichkeiten des Fernwasserzweckverbandes Nord- und Ostthüringen setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen: Übernahme der Verbindlichkeiten der OWA aus der Entflechtung am Zeitpunkt d. Kreditumschreibung am 25. 4. 1994

72,10 Mio. Verbindlichkeiten aus der Entflechtung Übernahme von Verbindlichkeiten NWA aus der Entflechtung zum 1. Januar 1993.

Die Landesregierung bleibt bei ihrer Auffassung, dass mit der vorgesehenen Fusion das Fernwasserversorgungssystem im Freistaat Thüringen zukunftsfähig werden wird. Mit der vorgesehenen Entschuldung trägt das Land seinen Teil zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes bei. Sie erwartet, dass die Fernwasser abnehmenden Kommunen und Verbände ­ insbesondere die Mitglieder des Fernwasserzweckverbandes ­ ihre derzeitige Wasserabnahmen in Abnahmeverträge zu den neuen Preisen mit dem Fernwasserzweckverband umwandeln, die ihre Wirksamkeit bei Übernahme in das neue Unternehmen entfalten.

Sie unterstützt den Fernwasserzweckverband Nord- und Ostthüringen in seinem Bemühen, weitere Fernwasserabnahmen zu akquirieren. Nach Überzeugung der Landesregierung wird die Gesamtkonzeption dann zum erwarteten Erfolg führen und der wettbewerbsfähige Fernwasserabgabepreis von rund 0,61 / m3 vom Zeitpunkt der Fusion an erreicht werden.