Grundschule

Schüler nutzt jedoch dieses Angebot nicht. An 19 staatlichen berufsbildenden Schulen (31 Prozent) wird kein Mittagessen angeboten. Im Einzelnen handelt es sich dabei um: Staatliches Berufsschulzentrum Staatliche Berufsbildende Staatliche Berufsbildende Schule 6

Hermsdorf Schule 1 Nordhausen Erfurt Schwerstedt, Schulteil Apolda Staatliche Berufsbildende Schule Staatliche Berufsbildende Staatliche Berufsbildende Schule für Gesundheit und Soziales Jena Schule 2 Nordhausen für Wirtschaft, Verwaltung und Ernährung Weimar Staatliche Berufsbildende Schule Staatliche Berufsbildende Staatliches Schule 2 Erfurt kaufmännisches Berufsschulzentrum Suhl, Schulteil Lautenberg Staatliches Berufsschulzentrum für Staatliche Berufsbildende Berufschulzentrum Gewerbe und Wirtschaft und Verwaltung Jena Schule 3 Erfurt Technik Altenburg Staatliche Berufsbildende Schule 1 Staatliche Berufsbildende Staatliche Berufsbildende Schule I Rudolstadt Schule 4 Erfurt Greiz Staatliche Berufsbildende Schule Staatliche Berufsbildende für Gesundheit und Soziales Schule 5 Erfurt Eisenach Staatliche Berufsbildende Schule Staatliche Berufsbildende Zeulenroda Schule 6 Erfurt

Der Eigenanteil der Schüler an der Finanzierung des Mittagessens an den berufsbildenden Schulen beträgt 1,02 Euro bis 2,40 Euro. über die Versorgung mit Milch und Milchgetränken an den allgemein bildenden Schulen sowie deren Finanzierung sind der Anlage 2.13.3. zu entnehmen.

14. a) Welchen Anteil hat der Sportunterricht an der Gesundheitsförderung?

Sportunterricht hat einen hohen Stellenwert in der schulischen Gesundheitsförderung. In den Thüringer Lehrplänen Sport für alle Schularten wird die Gesundheitsförderung als verbindliche fächerübergreifende Aufgabenstellung des Unterrichtsfachs Sport charakterisiert. Der Sportunterricht bietet günstige Chancen, die Schülerinnen und Schüler stärker für den eigenen Körper zu sensibilisieren. Durch ihre zunehmende Fähigkeit, sich bewusst mit der eigenen Person auseinander zu setzen, ist es möglich, Erfahrungen mit der eigenen Bewegung, dem eigenen Körper, mit dessen Signalen und Reaktionen im Sportunterricht zu thematisieren. Dies kann für alle Schülerinnen und Schüler neue Chancen eröffnen, in der Bewegung etwas über sich selbst zu erfahren, Körperbewusstsein aufzubauen und mit dem eigenen Körper kompetent, selbstverantwortlich und gesundheitsbewusst umzugehen.

Ein gesundheitsförderlich-orientierter Sportunterricht befähigt die Schülerinnen und Schüler auch dazu, den Zusammenhang von Bewegung und Ernährung als elementare Bestandteile des menschlichen Lebens zu erfahren, zu begreifen und die gewonnenen Einsichten für eine gesunde Lebensführung zu nutzen.

So wird z. B. in den berufsbildenden Schulen berufsbezogener Sportunterricht mit starken präventiven Akzenten (Rückenschulung, Entspannungstechniken, Hebetechnik) unterrichtet.

b) Wie wird die dritte Schulsportstunde umgesetzt?

Die dritte Sportstunde an den allgemein bildenden Schulen steht nach wie vor in Thüringen nicht zur Disposition. Sie ist grundsätzlich durchzuführen. Trotz teilweise fehlender Hallen- und Sportstättenkapazitäten werden von den staatlichen Schulämtern große Anstrengungen unternommen, um die dritte Sportstunde abzusichern.

c) Werden grundsätzlich ausgebildete Fachlehrer für den Schulsport eingesetzt? Wenn nicht, welches sind die Ursachen dafür?

Grundsätzlich werden nur ausgebildete Sportlehrer im Sportunterricht eingesetzt. Um den Sportunterricht gemäß Stundentafel durchführen zu können, muss jedoch abgesichert werden, dass Lehrer mit der Lehrbefähigung Sport für die Regelschule, Gymnasien und die Gesamtschule mit hohen Pflichtstundenanteilen im Sportunterricht eingesetzt werden.

Dies ist notwendig, da zunehmend mehr Lehrkräfte aus gesundheitlichen Gründen (Altersstruktur) immer weniger Stunden im Fach Sport unterrichten und somit in ihrem Zweitfach eingesetzt werden.

Grundschullehrer für das Fach Sport, die entsprechende Bedingungen erfüllen, können auf dem Dienstweg beim TKM einen Antrag auf Ausnahmeregelung für die Erteilung einer Unterrichtsbeauftragung für die Regelschulen und Gymnasien stellen. Für die gymnasiale Oberstufe und berufsbildende Schulen wird eine Unterrichtsbeauftragung für Grundschullehrer ausdrücklich ausgeschlossen. Dies wird damit begründet, dass die Lehrpläne Sport im Grundschulbereich und im Bereich der gymnasialen Oberstufe bzw. berufsbildenden Schule in ihrer Zielrichtung andere Schwerpunkte setzen und sich didaktisch-methodisch und inhaltlich (Sportartenkonzept) wesentlich unterscheiden. Zudem wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Einsatz in der gymnasialen Oberstufe ein umfangreiches und qualitativ hochwertiges Studium an einer Universität oder Hochschule erfordert, das auch durch eine Fortbildung nicht ausgeglichen werden kann.

d) Wie hoch ist der Ausfall von Sportunterricht gemessen an anderen Unterrichtsfächern (bitte Angaben nach Schularten seit 2000)? Angaben sind in Anlage 2.14.1 zusammengefasst.

e) Welche Aussagen können zur Sport- bzw. Sportteilbefreiung gemacht werden?

Die Befreiung vom Sportunterricht wird in § 6 der Thüringer Schulordnung geregelt. Dabei ist es Aufgabe des behandelnden Arztes, im Krankheits- oder Verletzungsfalle über die Teilnahme am Sportunterricht zu befinden. Ein ärztliches Attest wird von der Schule in der Regel anerkannt. Inwieweit zum Beispiel wegen der Häufigkeit von Erkrankungen für die Freistellung vom Sportunterricht ein amtsärztliches Zeugnis erforderlich ist, entscheidet die Schule.

15. a) Welche außerschulischen Sportangebote gibt es an den Schulen? (vgl. auch Frage 18: Gibt es gesundheitsfördernde Maßnahmen der Freizeitgestaltung an Thüringer Schulen? Welche, wo, wie viele Schüler werden hier jährlich erfasst [bitte Angaben nach Schularten seit 1995]?) mit dem jeweiligen Schulträger können Sportvereine und freie Träger die Schulsportstätten bzw. Räume der Schule nutzen.

In Thüringen ist derzeit jede/r dritte Schülerin bzw. Schüler Mitglied in einem Sportverein. Der Landessportbund Thüringen hat sich im Rahmen seiner Aktion Kinder und Jugendliche in die Sportvereine das Ziel gesetzt, bis zu 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler zu motivieren, in einem Verein Sport zu treiben.

Das TKM begrüßt diese Initiativen, wie auch die Zusammenarbeit mit den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, da ergänzende sportliche Betätigung und eine sinnstiftende und die Sozialisation von Kindern und Jugendlichen fördernde Freizeitgestaltung dem konzeptionellen Ansatz der Ottawa-Charta, wie auch dem Kompetenzmodell der Thüringer Lehrpläne entspricht.

Außerschulische Sportangebote, wie auch Maßnahmen der Freizeitgestaltung, die jedoch in der Zuständigkeit der Sportvereine und der Jugendhilfe liegen, werden statistisch nicht erfasst.

b) Welche Ergebnisse gibt es bei der Umsetzung Vereinbarung Schule - Sportverein (bitte Angaben nach Schularten seit 1995)?

Sowohl das TKM als auch der Landessportbund Thüringen und die Thüringer Sportjugend konnten in den letzten Jahren viele Kooperationsmaßnahmen zwischen Schulen und Sportvereinen unterstützen. Einen Überblick gibt Anlage 2.15.1.

Für den Lernbereich Gesundheit und Fitness wurde vom in Zusammenarbeit mit der Unfallkasse Thüringen, der Friedrich-Schiller-Universität Jena und dem Bildungswerk des Landessportbunds Thüringen eine CD entwickelt, die zu Beginn des Schuljahres 2001/2002 allen Thüringer Schulen zur Verfügung gestellt wurde und die einzigartig in der Bundesrepublik Deutschland als multimediales Lehr- und Lernmittel den Sportunterricht untersetzt und ergänzt. Mit dieser CD sollen sowohl Lehrer als auch Schüler bei der Umsetzung gesundheitspräventiver Ziele und auch in fächerübergreifenden Unterrichtsformen unterstützt werden.

16. a) Welche Bedeutung wird der Verkehrserziehung an den Schulen beigemessen?

Verkehrserziehung als ist immanenter Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrages aller Schularten in Thüringen. Damit leistet Verkehrserziehung wichtige Beiträge zur Gesundheits-, Sicherheits-, Umwelt- und Sozialerziehung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Der schulischen Verkehrserziehung misst die Landesregierung dabei auch einen besonderen Stellenwert bei der Senkung der Unfallzahlen von Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehr bei. Kinder und Jugendliche sind bei der Nutzung des Umfelds Straße einem hohen Unfallrisiko ausgesetzt, unabhängig von der Art ihrer Teilnahme, da sie in dem von erwachsenen Teilnehmern dominierten Straßenraum die schwächeren Verkehrsteilnehmer sind.

Seit Januar 1999 sind die Empfehlungen des TKM für das fächerübergreifende Thema Verkehrserziehung veröffentlicht. Das TKM hat die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche schulische Verkehrserziehung auch dadurch verbessert, dass an jeder Schule ein Verkehrserziehungsbeauftragter benannt wurde, der Ansprechpartner für alle Fragen der schulischen Verkehrserziehung ist.

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur sieht die Unterstützung der Verkehrserziehung an Schulen als ständige Aufgabe an und finanziert seit Jahren entsprechende Projekte, die das Verhalten der Schüler der verschiedenen Altersstufen als Verkehrsteilnehmer zum Inhalt haben. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem Verkehrsverhalten der Schulanfänger, der theoretischen Radfahrausbildung und der Verhaltensbeeinflussung von Schülern der Sekundarstufe II.

b) Wie haben sich die Unfallzahlen mit Schülern im Straßenverkehr in den Jahren von 1992 bis 2000 entwickelt? Was sind die Ursachen dafür? Gibt es besondere Auffälligkeiten? in der Verkehrserziehung in den Schulen haben u. a. dazu geführt, dass getöteter und verunglückter Kinder im o. g. Zeitraum rückläufig ist. Die Kinder wurden befähigt, sich als Fußgänger, Radfahrer und Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel sowie als Mitfahrer im privaten PKW regelgerecht, verantwortungs- und sicherheitsbewusst zu verhalten. Wesentlichen Anteil hat die Durchführung der praktischen Radfahrausbildung der Kinder in den Jugendverkehrsschulen. Eine Ursache für verminderte Unfallzahlen wird im engen Zusammenwirken von Schule, Polizei, Unfallkasse Thüringen, außerschulischen Partnern wie Landesverkehrswacht Thüringen und ADAC Hessen - Thüringen im Bereich der Verkehrserziehung gesehen.

Statistische Angaben sind der Anlage 2.16.1 zu entnehmen.

17. Gibt es ein abgestimmtes Programm zwischen Kultusministerium und Landessportbund zur Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen in Thüringen? Wie ist die Zusammenarbeit geregelt?

Die im Januar 1996 unterzeichnete Vereinbarung zwischen dem Landessportbund Thüringen e. V. und dem TKM über die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Sportverein enthält grundsätzliche Prinzipien der partnerschaftlichen Zusammenarbeit.

Ziel beider Institutionen ist es, den Bedürfnissen nach einer vielseitigen, sportlichen Betätigung von Kindern und Jugendlichen nachzukommen. Der Sport trägt dabei zur Gesundheitsförderung bei, fördert die Entwicklung sozialer Verhaltensweisen und unterstützt die Persönlichkeitsentwicklung. Die Bindung von Kindern und Jugendlichen an Sportvereine entspricht der in den Lehrplänen Sport formulierten Forderung, über die Schulzeit hinaus zu lebenslangem Sporttreiben zu motivieren.