Haushalts und Finanzausschuss Einzelübersichten über die Verwendung der Lottomittel vom Finanzministerium

Mai 2002 hat folgenden Wortlaut:

Nach § 4 Abs. 2 des Thüringer Staatslotterie- und Sportwettengesetzes soll der Überschuss zur Förderung kultureller, sozialer, umweltschützerischer und sportlicher Zwecke verwendet werden. Für die Jahre 1992, 1993, 1994 und 1995 wurden dem Haushalts- und Finanzausschuss Einzelübersichten über die Verwendung der Lottomittel vom Finanzministerium bzw. der Staatskanzlei übergeben. Dies sollte auch für die Folgejahre möglich sein.

Ich frage die Landesregierung:

An welche Empfänger, für welche Zwecke und in welcher jeweiligen Höhe wurden die Lottomittel in den Jahren 1996 bis 2001 ausgereicht?

Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. Juni 2002 wie folgt beantwortet:

Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage 636 verweise ich zunächst auf die Drucksache 3/839, mit der die nahezu identische Kleine Anfrage 181 der Abgeordneten Neudert (PDS) zur Verwendung der Lottomittel im Jahr 1999 beantwortet wurde.

Zur Aufgliederung der auf Beschluss der Landesregierung dem Ministerpräsidenten und den Ministern zur Verfügung stehenden Mittel auf die in § 4 Abs. 2 des Thüringer Staatslotterie- und Sportwettengesetzes bestimmten Zwecke wurden für das Jahr 1999 insgesamt 1 772 Zuwendungsbescheide ausgewertet. Aufgrund der hohen Fallzahl kann daher diese Aufgliederung auch für die angefragten Jahre 1996 bis 2001 als repräsentativ angesehen werden.

In den Jahren 1998 bis 2000 wurden durchschnittlich 1 559 Zuwendungsbescheide pro Jahr erstellt. Für eine detaillierte Beantwortung der wären für die Jahre 1996 bis 2001 daher mehr als 9 000Vorgänge aufzulisten. Da diese nicht in einer zentralen EDV-Datei gespeichert sind, müssten sie manuell erfasst werden. Dies würde Verwaltungskosten von ca. 23 000 Euro verursachen. Die Landesregierung vermag nicht zu erkennen, worin der Nutzen einer solchen detaillierten Information über zurückliegende Haushaltsjahre gegenüber der in Drucksache 3/839 gegebenen verallgemeinerungsfähigen Information liegen könnte. Sie sieht sich daher außerstande, den für die Erarbeitung dieser Detailinformation erforderlichen Aufwand zu verantworten. Der Veröffentlichung einer Empfängerliste mit Angabe der Förderhöhe in einer Landtagsdrucksache steht zudem wie bei anderen Landeszuweisungen auch der Schutz berechtigter Interessen der Zuwendungsempfänger entgegen.

5. Juli 2002

Auf Anregung des Thüringer Rechnungshofs werden ab dem Jahr 2002 die Zuwendungen aus den dem Ministerpräsidenten und den Ministern stehenden Lottomitteln in einer zentralen EDV-Datei erfasst. Diese kann nach Abschluss des Jahres von den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses eingesehen werden.

Zu den übrigen Aufwendungen im Landeshaushalt für die Förderung kultureller, sozialer, umweltschützerischer und sportlicher Zwecke verweise ich ebenfalls auf meine Ausführungen in der Drucksache 3/839.

Trautvetter Minister.