Thüringer Aufbaubank

Die Thüringer Aufbaubank ist vom Freistaat Thüringen mit der Verwaltung einer großen Zahl von Thüringer Förderprogrammen betraut. Es gibt aber auch Thüringer Förderprogramme, die durch andere Einrichtungen/Institutionen verwaltet werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche aktuellen Thüringer Förderprogramme werden ganz oder teilweise von welchen Einrichtungen und Institutionen außerhalb der Thüringer Landesverwaltung verwaltet?

2. Wann wurde die Verwaltung der einzelnen Programme auf die jeweilige Einrichtung/Institution übertragen?

3. Warum erfolgten die unter Frage 2 genannten Übertragungen?

4. Was bezahlte der Freistaat Thüringen für die Durchführung der Programmverwaltung im Jahr 2001 an die jeweilige Einrichtung/Institution, und welche Kosten werden im Einzelnen im Haushaltsjahr 2002 erwartet?

5. Vor welchen der genannten Aufgabenübertragungen erfolgte eine Ausschreibung, vor welchen Aufgabenübertragungen erfolgte keine Ausschreibung und warum nicht?

6. Gibt es Fälle, in denen sich die mit der Förderprogrammverwaltung vom Land beauftragten Einrichtungen/Institutionen Dritter für die Aufgabenerfüllung bedienen, wenn ja, welche und warum?

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. Juli 2002 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Entsprechend der Einleitung der wird zu den von der für den Freistaat Thüringen verwalteten Förderprogrammen keine Stellung genommen. Im Übrigen wird klarstellend darauf hingewiesen, dass nachfolgend lediglich solche Förderprogramme aufgeführt sind, die allein in der Verantwortung des Freistaats Thüringen liegen.

8. August 2002

Zu 1.: Folgende Thüringer Förderprogramme werden ganz von Einrichtungen/Institutionen außerhalb der Thüringer Landesverwaltung verwaltet: Nr. Förderprogramm Einrichtung/Institution

1 Landesbürgschaftsprogramm Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deutsche Revision 2 Landesgarantieprogramm zugunsten von Arbeitnehmerbeteiligungen Bürgschaftsbank Thüringen (BBT)

3 Förderung von Bildungsmaßnahmen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW)

4 Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern

5 Richtlinie zur Förderung der Beratung sowie des Managementeinsatzes in kleinen und mittleren Unternehmen und zur Beratung und Qualifizierung von Existenzgründern (Beratungsrichtlinie) Rationalisierungskuratorium der Deutschen Wirtschaft, Landesgruppe Thüringen (RKW); Industrie- und Handelskammern (IHKn);Handwerkskammern (HWKn)

6 Richtlinie zur Förderung der Leistungssteigerung sowie zur Beratung und Qualifizierung von Existenzgründern im Handwerk HWKn

7 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaats Thüringen zur Förderung von Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) nach §§ 272- 279 i.V. mit § 415 SGB III GFAW

8 Richtlinie zur Förderung von Dauerarbeitsplätzen im Anschluss an die Förderung von Wirtschaftsunternehmen im gewerblichen Bereich nach § 415 Abs. 3 SGB III GFAW

9 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekten für Langzeitarbeitslose, ältere Arbeitslose und Schwerbehinderte Kommunalentwicklung LEG, Projektbüro ESF Thüringen

10 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung der beruflichen Qualifizierung Kommunalentwicklung LEG, Projektbüro ESF Thüringen

11 Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen des Freistaats Thüringen und der Europäischen Union zur Förderung der Berufsvorbereitung und Fortbildung GFAW

12 Fördereckwerte zum Modellprogramm Zweite Karriere im Rahmen der Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen des Freistaats Thüringen und der Europäischen Union zur Förderung der Berufsvorbereitung und Fortbildung GFAW

13 Richtlinie über die Gewährung von Existenzgründungshilfen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/ oder des Freistaats Thüringen GFAW

14 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung der Einstellung schwervermittelbarer Arbeitsloser GFAW

15 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger Kommunalentwicklung LEG, Projektbüro ESF Thüringen

16 Richtlinie zum Programm 50-plus über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaats Thüringen zur Schaffung von zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer ab 50 Jahre GFAW

17 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen zur Förderung von Arbeitsförderungs-, Beschäftigungs- und Strukturentwicklungsgesellschaften (ABS) GFAW

18 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen an Arbeitslosenzentren, Arbeitsloseninitiativen, Arbeitslosenberatungs- und Arbeitslosenselbsthilfegruppen in Thüringen GFAW

19 Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Freistaats Thüringen und des Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Einstellung bzw. Übernahme von Konkurslehrlingen GFAW

20 Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen des Freistaats Thüringen für überbetriebliche berufliche Ausbildungslehrgänge im Handwerk GFAW

21 Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Freistaats Thüringen und des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Förderung betrieblicher Ausbildungsverbünde und überbetrieblicher Ergänzungslehrgänge GFAW

22 Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen des Freistaats Thüringen zur Verbesserung der Ausbildungsberatung, Berufsorientierung und Qualifizierungsberatung GFAW

Folgende Thüringer Förderprogramme werden teilweise von Einrichtungen/Institutionen außerhalb der Thüringer Landesverwaltung verwaltet: Nr. Förderprogramm Einrichtung/Institution

23 Richtlinie zur Förderung der Beratung und des Managementeinsatzes in kleinen und mittleren Unternehmen (Beratungsrichtlinie) Fördertatbestand 5.1 - Beratungsleistungen Fördertatbestand 5.4.1 - Informationsrecherchen Fördertatbestand 5.4.2 - Marktstudien Fördertatbestand 5.5.3 - Gruppenberatungen IHKn

24 Richtlinie zur Förderung der Erlangung, Sicherung und Verwertung von Schutzrechten STIFT Management Erfinderzentrum Thüringen, Zuwendungsbescheide werden durch TMWAI erlassen

25 Einzelbetriebliche investive Förderung (Landwirtschaftsbetriebe)/ Agrarinvestitionsförderprogramm Landwirtschaftliche Rentenbank Frankfurt a. M.

Zu 2.: Antwort zu Nummer 1 der Tabelle:

Die Übertragung des Programms auf die erfolgte im Jahr 1995.

Antwort zu Nummer 2 der Tabelle:

Die Übertragung des Programms auf die BBT erfolgte im Jahr 1995.

Antwort zu Nummer 3 der Tabelle:

Die Übertragung des Programms auf die GFAW erfolgte im Jahr 2000.

Antwort zu Nummer 4 der Tabelle:

Die Übertragung des Programms auf die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern erfolgte im Jahr 2001.

Antwort zu Nummer 5 der Tabelle:

Die Übertragung des Programms auf das RKW erfolgte im Jahr 1995, auf die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern im Jahr 1996.

Antwort zu Nummer 6 der Tabelle:

Die Übertragung des Programms auf die Handwerkskammern erfolgte im Jahr 1996.

Antwort zu den Nummern 7 bis 22 der Tabelle:

Die GFAW führt als Landesgesellschaft seit ihrer Gründung im Jahr 1995 arbeitsmarktpolitische Programme für den Freistaat durch und wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2001 mit der Programmdurchführung beliehen.

Die Kommunalentwicklung LEG wurde im Mai 2001 mit der Umsetzung von drei ESF-Programmen beauftragt.

Antwort zu Nummer 23 der Tabelle:

Die Übertragung des Programms auf die Thüringer IHKs erfolgte im Oktober 1995.

Antwort zu Nummer 24 der Tabelle:

Die Übertragung des Programms auf die STIFT Manangement erfolgte im Juli 1997.

Antwort zu Nummer 25 der Tabelle:

Die Übertragung des Programms auf die Landwirtschaftliche Rentenbank Frankfurt a. M. erfolgte im Jahr 1991.

Zu 3.: Antwort zu Nummer 1 der Tabelle:

Die Übertragung an eine Stelle außerhalb der Thüringer Landesverwaltung erfolgte, um sich so den externen Sachverstand einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu Nutze machen zu können.