Tourismus

7. Wie wurde die Erstellung der einzelnen REK bisher vom Land finanziell unterstützt, und welche Unterstützung ist im Einzelnen für die Zukunft geplant?

In Thüringen wurden informelle Instrumente der Regionalentwicklung, insbesondere Regionale Entwicklungskonzepte (damals noch Regionale Handlungsprogramme genannt) erstmals im Landesentwicklungsprogramm 1993

Teil C - Umsetzungs- und Handlungsprogramm zur Konkretisierung raumordnerischer Leitbilder empfohlen. Darauf aufbauend wurden ab 1994 REK erarbeitet. Die REK der ersten Generation (1994 bis 1997) waren überwiegend konzeptionell geprägt. Sie wurden noch zu 100 Prozent durch die Landesregierung finanziert.

Mit dem In-Kraft-Treten der Richtlinie zur Förderung der Regionalentwicklung am 1. Januar 1998 erfolgte eine Orientierung der finanziellen Unterstützung auf konkrete Maßnahmen.

Die Förderung der REK hat sich im Verlauf der Förderung von den Jahren 1998 bis 2000 schwerpunktmäßig auf die Umsetzung der Maßnahmen und Projekte verlagert. Zukünftig werden deshalb vorrangig die Operationalisierung der Maßnahmen, Projektplanung, Projektsteuerung, Management der Umsetzung, Machbarkeitsstudien und Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.

Gemäß der aktuellen Richtlinie erfolgt die Zuwendung in Form einer Anteilfinanzierung von maximal 75 Prozent bzw. einer Höchstsumme von 92 032,54 Euro. Die Zuwendung wird zur Deckung der erbrachten planerischen Leistungen durch einen Dritten gewährt. Zuwendungsempfänger können Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Landkreise und Regionale Planungsgemeinschaften sein.

Die Richtlinie hat bis zum 31. Dezember 2004 Gültigkeit.

8. Was sind die wesentlichen Inhalte und Ergebnisse der vom Land geforderten REK, und wie begleitet die Landesregierung die Arbeit der beteiligten Kommunen bei der Erstellung der REK?

Entsprechend den Ausgangsbedingungen und Problemlagen der REK-Regionen und REK-Gemeinden unterscheiden sich die REK inhaltlich und organisatorisch zum Teil erheblich. Es lassen sich im Überblick wesentliche Schwerpunkte und Maßnahmebereiche von REK zusammenfassen. Das sind u. a.:

- Tourismus/Kultur,

- Wirtschaftliche und technologische Entwicklung,

- Flächenvorsorge/Standortentwicklung für Wohnen und Gewerbe,

- Technische Infrastruktur,

- Entwicklung regionaler Erreichbarkeit (Verkehrsbereich),

- Natur und Landschaft.

Leitprojekte, die in der Vergangenheit umgesetzt wurden bzw. sich zurzeit in Umsetzung befinden, sind beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

- Gewerbeflächenmanagement,

- Entwicklung von Konversionsstandorten (auch für touristische Zwecke),

- Rad-, Reit-, Wanderwegeplanung und Umsetzung,

- Wohnumfeldsanierung,

- Marketingmaßnahmen/Öffentlichkeitsarbeit.

Die ersten REK wurden von der obersten Planungsbehörde begleitet und unterstützt. Der Vollzug der Richtlinie wurde am 11. April 2000 von der obersten an die obere Planungsbehörde übertragen. Mit diesem Schritt ist eine noch stärkere Einbindung der Regionalen Planungsstellen verbunden.

In der IMAG Regionalentwicklung stellen die Vertreter der jeweils Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) in Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern Zwischen- und Abschlussberichte der Regionalen Entwicklungskonzepte vor. Die Vertreter der obersten und oberen Landesbehörden prüfen die Berichte mit deren prioritären Maßnahmen, diskutieren die Ergebnisse und beraten die Mitglieder der in den IMAGSitzungen. Bei der Umsetzung der prioritären Projekte wird mit Hilfe von Bilanzberichten in gleicher Weise verfahren. Die IMAG-Mitglieder überzeugen sich vor Ort vom Umsetzungsfortschritt der Maßnahmen und Projekte.

Die TSK unterstützt im Rahmen der Haushaltsmittel zur Förderung der REK die Akteure vor Ort und schafft in Ausübung der Fachaufsicht die Rahmenbedingungen für die Erarbeitung und Umsetzung der REK.

9. Findet zwischen den einzelnen auf der Grundlage von regionalen Entwicklungskonzepten zusammengeschlossenen Tourismusregionen eine Zusammenarbeit bzw. ein Erfahrungsaustausch statt, wenn ja, in welcher Form?

Eine der Voraussetzungen zur Bewilligung der Förderung des REK-Entwurfs oder der Umsetzung der REK-Projekte ist laut Richtlinie Regionalentwicklung (Thüringer Staatsanzeiger 10/2000) der Nachweis eines Vertrags über die interkommunale Kooperation. Weiterhin ist formlos in einem Organisationsmodell die kommunalpolitische Zusammenarbeit innerhalb des REK-Raums nachzuweisen.

Die Zusammenarbeit der Tourismusregionen in diesen Räumen wird durch die Förderung des Umsetzungsmanagements unterstützt.

Darüber hinaus erfolgt die Unterstützung der regionsübergreifenden Zusammenarbeit in strukturschwachen Regionen durch den Freistaat Thüringen mit der Etablierung eines Regionalmanagements, welches mit Hilfe der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur gefördert wird; so z. B. das Regionalmanagement Thüringer Rhön oder das Regionalmanagement Naturpark Thüringer Wald.

Mit Hilfe des Regionalmanagements Naturpark Thüringer Wald werden neun REK in der Tourismusregion zusammengefasst. Es ist die Aufgabe des Regionalmanagers, die Umsetzung der regionalen Vorhaben zu begleiten, zu koordinieren und die regionalen Akteure zu unterstützen. Dieser Prozess ist mit Öffentlichkeitsarbeit und Erfahrungsaustausch gekoppelt, den der Regionalmanager zu organisieren hat. In Regionalkonferenzen, Workshops, Rundbriefen und Veröffentlichungen werden die interessierten Bürger informiert und eingebunden.

10. Welche Möglichkeit sieht die Landesregierung, die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch der auf der Grundlage von Regionalen Entwicklungskonzepten zusammengeschlossenen Tourismusregionen zusätzlich zu unterstützen und zu befördern?

Künftig werden für alle Landkreise Regionalkonferenzen im Bereich Tourismus stattfinden. Die Erfahrungen und Ergebnisse der entsprechenden Entwicklungskonzepte fließen in diese Regionalkonferenzen ein.

Durch die TSK werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit eine Vielzahl von Projekten umgesetzt:

- Internetpräsentation zu den Regionalen Entwicklungskonzepten,

- Wanderausstellung Raumordnung und Landesplanung,

- Veröffentlichungen, z. B. in den Veröffentlichungen zur Raumordnung und Landesplanung (ROstoff),

- Qualifizierungsangebote in Form von Lehrgängen, Informationsveranstaltungen,

- Regionalkonferenzen und Regionalplanertagungen.

Darüber hinaus bietet das Internet bei der Umsetzung der REK eine Plattform zur Information und Kommunikation, also zum Dialog zwischen den REK-Regionen. So wird z. B. das Internetportal Rhön als prioritäres Projekt gefördert.

Im Ergebnis der Evaluierung der REK durch die Universität Jena im Jahr 2001 erfolgt zurzeit die Erarbeitung eines Leitfadens zur Beantragung der Förderung der REK für die kommunalen Akteure der in einer Broschüre Regionale Entwicklungskonzepte - Erfahrungen und Empfehlungen herausgegeben wird.

11. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung um den Dialog zwischen den Verantwortlichen der verschiedenen REK zu befördern? siehe Antwort auf Frage III.

12. Welche Vorgaben sind im in befindlichen Landesentwicklungsprogramm (LEP) für die Tourismusentwicklung geplant?

Im LEP werden die wesentlichen raumbezogenen Aussagen zur Tourismusentwicklung aufgezeigt. Tourismus und Erholung sind als Branche von erheblicher wirtschaftlicher, arbeitsmarkt- und strukturpolitischer Bedeutung. Diese Branche soll als Wirtschaftsfaktor durch eine gezielte und schwerpunktmäßige Entwicklung touristischer Infrastrukturen, insbesondere zur Schaffung von Arbeitsplätzen und als Impulsgeber für regionale Wirtschaftsentwicklung im LEP eine wesentliche Bedeutung beigemessen werden. Da sich das LEP derzeit noch in Aufstellung befindet und noch keine Ressortabstimmung stattgefunden hat, können noch keine näheren Aussagen getroffen werden.

Hält die Landesregierung eine stärkere Verzahnung zwischen der Förderung der touristischen Infrastruktur und der Sportstättenförderung für nötig, und wenn ja, wie soll künftig die Koordinierung erfolgen?

Der Sport hat als Werbeträger und Publikumsmagnet für den Tourismus immer größere Bedeutung erlangt.

Sportanlagen erweitern die Angebotsvielfalt in den Tourismusorten und können bei entsprechender Attraktivität zu einer Verbesserung der touristischen Infrastruktur und damit meist auch zur Steigerung der Besucherzahlen führen.

Es hat sich gezeigt, dass große Sport-Events, wie z. B. Weltcups in Oberhof, zusätzliche Gäste nach Thüringen bringen und damit die Übernachtungszahlen steigern.

Die verstärkte touristische Nutzung von Sportanlagen und sich daraus ergebende zusätzliche touristische Angebote in diesem Bereich sollen künftig weitere Synergieeffekte erzeugen. Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen dem TMWAI und dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG) können auch mit Blick auf einen abgestimmten Fördermitteleinsatz Synergieeffekte weiter optimiert werden.

14. Wie bewertet die Landesregierung die Anbindung der Urlaubsregionen an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den Schienenpersonennahverkehr (SPNV), und welchen Handlungsbedarf gibt es hier?

Die Anbindung der Urlaubsregionen an den SPNV ist durch die Einführung des Integralen Taktfahrplanes (ITF) gewährleistet mit täglichen, also auch am Wochenende verkehrenden Angeboten, die in den Knotenbahnhöfen mit dem Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) verknüpft werden.

Die Bedienung von touristisch orientierten SPNV-Strecken ist dank des Engagements der Landesregierung auch langfristig gesichert. Als Beispiele seien hier der Erhalt und die Anbindung der Oberweißbacher Bergbahn und die künftige Wiederinbetriebnahme des Sonneberger Netzes, einschließlich der Reaktivierung der Strecke nach Neuhaus am Rennweg, der Ausbau der Strecke Gotha­Georgenthal­Gräfenroda als Musterstrecke für den integrativen und barrierefreien Tourismus sowie der Erhalt und Ausbau der Harzer Schmalspurbahnen als Tourismusattraktion in Nordthüringen genannt. Mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen und ortsansässigen Vereinen wurde ein touristisch orientiertes Dampfzugprogramm entwickelt. Durch diese zusätzlichen Angebote werden weitere touristische Potenziale erschlossen.

Um die Qualität der SPNV-Verbindungen zu erhalten und zu verbessern, muss die Eisenbahninfrastruktur erhalten und ausgebaut werden. Die Verantwortung hierfür liegt bei der Bundesregierung und der Deutschen Bahn AG (DB AG). Die Landesregierung wird wie bisher den Ausbau des regionalen Schienennetzes im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen.

In Thüringen sind die Landkreise und kreisfreien für den Straßenpersonennahverkehr Diese sind verpflichtet, den ÖPNV im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit als Aufgabe im eigenen Wirkungskreis nach Maßgabe des Thüringer ÖPNV-Gesetzes zu planen, zu organisieren und zu finanzieren. Das bedeutet, dass Verbesserungen hinsichtlich der Angebots- und Liniengestaltung sowie der Fahrplanerstellung und Tarifgestaltung durch die kommunalen Aufgabenträger eigenverantwortlich auf der Grundlage der jeweiligen Nahverkehrspläne umzusetzen sind.

Im wurden in den wichtigsten Urlaubsregionen entsprechend dem Bedarf zusätzliche Linienverkehrsangebote als touristische Angebote eingerichtet. Beispiele hierfür sind unter anderem der Wander-Bus im Hainich und die Skipendelverkehre im Raum Schmücke/Oberhof.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Verkehre in Eigeninitiative und unter finanzieller Verantwortung von Verkehrsunternehmen durchgeführt werden, z. B. die touristischen Verkehre rund um den Inselsberg (Inselsbergexpress) und die Kleinwegebahnen des Kinder- und Jugenderholung e. V. (unter anderem Rundfahrt mit der über den Boden des späteren Stausees der Talsperre Lichte-Leibis).

15. Wie bewertet die Landesregierung den erreichten Stand beim Radwegenetz, und in welchen Zeiträumen sollen welche Lücken geschlossen werden?

Zwölf Fernradwege (Länge mehr als 150 Kilometer und/oder mindestens zwei Übernachtungen von Beginn bis Ende) sind vorhanden bzw. konzipiert. Dies sind der Werratalradweg, der Rennsteigradweg, der Leineradweg, der Harzrundradweg, der Geraradweg, der Ilmtalradweg, der Saaleradweg, der Euregio-Egrensis-Radweg (verläuft zwischen den Grenzen von Sachsen und Bayern über Greiz und Zeulenroda), der Elsterradweg und der der Radweg Thüringer Städtekette sowie der Unstrutradweg. Bis auf den Unstrutradweg, den Radweg Thüringer Städtekette und den 2. Abschnitt des Unstrut-Werra-Radwegs, die nun schrittweise ausgebaut werden, sind alle anderen Radwege übergeben und mit einer touristischen Radwegebeschilderung versehen.

Derzeit werden noch vorhandene Lücken geschlossen. Die Förderung der Fernradwege wird voraussichtlich 2004 abgeschlossen werden.