Schwimmbad Tann/Rhön

Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister des Innern und für Sport sowie dem Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung wie folgt:

Frage 1. Welche Erfahrungen gibt es in Hessen mit Biobädern als Ersatz für große Schwimmbäder mit Tagesspitzen um die 1.000 Besucher?

In Hessen gibt es bisher praktisch noch keine Erfahrungen mit diesen Kleinbadeteichen. Die um Auskunft gebetenen örtlichen Behörden meldeten fast ausnahmslos Fehlanzeige.

Das einzige betriebene Biobad in Hessen befindet sich in der Stadt Ulrichstein (Vogelsbergkreis). Die Besucherzahlen in diesem Bad sollen aber selbst bei gutem Wetter höchstens 250 Personen pro Tag betragen. Aufgrund dieser kleinen Anlage sind keine verallgemeinernden Rückschlüsse über entsprechend große Biobäder möglich. Das Bad in Ulrichstein ist seit ca. zwei Jahren in Betrieb. Es handelt sich um ein ehemaliges kleineres Freibad, das durch Rückbau in ein Badebiotop umgewandelt wurde.

Frage 2. Wie viele solcher Anlagen gibt es in Hessen?

Neben dem betriebenen Bad in Ulrichstein sind zwei weitere Biobäder in der Planung bzw. bereits im Bau, ein Bad in Niestetal (Landkreis Kassel) und ein Bad im Landkreis Fulda. Bei letzterem handelt es sich um das im Betreff genannte Vorhaben.

Frage 3. Wie gestalten sich

a) die Baukosten,

b) die Unterhaltskosten?

Die Baukosten in Ulrichstein betrugen ca. 700.000 DM. Die Unterhaltungskosten beschränken sich dort auf die Kosten für die Reinigung des Bades und für die Pflege der Außenanlagen.

In Tann/Rhön sind 1,5 Millionen DM für den Umbau veranschlagt. Dies entspricht in etwa 50 v.H. der Kosten, die für die Sanierung des normalen Freibades hätten aufgewandt werden müssen. Ebenso wird bei den Unterhaltungskosten eine Reduzierung von 50 v.H. erwartet.

Generell liegen die Bau- und Unterhaltungskosten für Biobäder wegen des geringeren Technikeinsatzes unterhalb der Kosten für herkömmliche Bäder.

Frage 4. Sind die Wasserqualitäten biologischer Bäder unter bestimmten Wetterbedingungen schon gekippt?

Soweit Erfahrungen aus Ulrichstein vorliegen, ist die Frage zu verneinen.

Die Wasserqualität dort entsprach auch bei wechselnden Witterungsbedingungen den Leitwerten der Hessischen Badegewässerverordnung.

Allerdings stellen die hier in Rede stehenden neuen Bäder, die die unterschiedlichsten Bezeichnungen wie Biobäder, Bio-Badebecken, Schwimmteiche, Kleinbadeteiche oder künstliche Bioteiche tragen, in der Regel keine Gewässer im Sinne des Wasserrechts dar. Sie fallen daher auch nicht unter die Hessische Badegewässerverordnung. Auch bewährte Normen wie die DIN 19643 Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser greifen in diesen Fällen nicht, da Biobäder wegen des fast völligen Fehlens technischer Aufbereitungsanlagen nicht mit herkömmlichen Beckenbädern (Frei- und Hallenbädern) zu vergleichen sind. Die Badewasserkommission des Umweltbundesamtes hat deshalb schon 1998 eine Empfehlung veröffentlicht, die besondere hygienische Anforderungen an künstliche Bioteiche definiert (Hygieneanforderungen an künstliche Bioteiche, die als Badegewässer benutzt werden, Bundesgesundhbl. 10/98 S. 441-443). Aus Hessen liegen noch keine Erfahrungen vor, inwieweit auch diese relativ strengen Anforderungen eingehalten werden. Probleme sind insbesondere dann zu erwarten, wenn die Besucherzahl eine Größe erreicht, für die das jeweilige Bad nicht ausgelegt ist.

Frage 5. Können Biobäder wie jedes andere Bad auch genutzt werden, oder sind die Nutzungszeiten eingeschränkt?

Die Nutzungszeiten von Biobädern sind identisch mit denen von Freibädern und Badeseen. Eine Einschränkung ist, wie bei herkömmlichen Bädern auch, jedoch dann denkbar, wenn der festgestellte Hygienestatus eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit befürchten lässt. Dabei ist davon auszugehen, dass in Biobädern grundsätzlich eher die Möglichkeit einer Gesundheitsgefährdung besteht als in herkömmlichen Bädern.

Frage 6. Ist es richtig, dass das Land bevorzugt die Einrichtung von Biobädern finanziell fördert, und wenn ja, warum?

Im Rahmen der verfügbaren Finanzmittel und auf der Grundlage der geltenden Fördervorschriften werden Biobäder bezuschusst. Eine Bevorzugung findet nicht statt.

Frage 7. Unter welchem Gesichtspunkt könnte eine Fremdenverkehrsgemeinde in der ehemaligen Zonenrandlage für eine dringend erforderliche Erneuerung eines Schwimmbades mit finanzieller Hilfestellung aus Landes-, Bundes- oder EG-Mitteln (Lage im Biosphärenreservat) rechnen?

Die Sanierung bestehender Schwimmbäder ist nicht zuwendungsfähig.

Grundlegende Umbauten zu Spass- oder Erlebnisbädern können gefördert werden. Es muss sich dabei um eine für die Region bedeutungsvolle touristische Infrastruktureinrichtung handeln, die von der Region mit entsprechender Priorität ausgewiesen worden ist.