Polizei

Polizei auf der A 4 mit 190 km/h anstatt der erlaubten 130 km/h geblitzt wurde. Außerdem soll er in 79 km/h zu schnell gefahren sein. Darüber hinaus soll er zu bei Tempo 190 einen Sicherheitsabstand von nur 16 Metern gehabt haben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Behörde führt die Ermittlungen wegen des oben beschriebenen Vorfalls des Innenministers im Straßenverkehr?

2. Wurde gegen den Innenminister ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren wegen des oben beschriebenen Vorfalls eingeleitet bzw. ist beabsichtigt, dies zu tun? Wenn ja, wegen welchen Straftatbestands? Wenn nein, warum nicht?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Vorbildwirkung des für die Verkehrssicherheit zuständigen Innenministers angesichts dieses Fehlverhaltens im Straßenverkehr?

Das Thüringer Justizministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 1. November 2002 (Eingang: 8. November 2002) wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Feststellung der fraglichen Verkehrsordnungswidrigkeiten erfolgte durch Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Gera. Diese haben den Ordnungswidrigkeiten-Erfassungsbeleg gefertigt und an die zuständige Zentrale Bußgeldstelle in Artern weitergeleitet.

Zu 2.: Bei den in Rede stehenden Vorwürfen handelt es sich um Verkehrsordnungswidrigkeiten. Sie werden durch die Verwaltungsbehörde verfolgt und geahndet. Die Zuständigkeit einer Staatsanwaltschaft ist damit nicht gegeben.

Zu 3.: Die Landesregierung ist sich der Vorbildwirkung des für die Verkehrsicherheit zuständigen Ministers auf das Verkehrsverhalten anderer Verkehrsteilnehmer bewusst.