Wie berichtet wird vergleicht der Landrat den Einsatz mit einem Kriegszustand gegen Bürger

Oktober 2002 und der BILD Thüringen vom 22. Oktober 2002 wurde berichtet, dass der Landrat des Saale-Orla-Kreises wohlmöglich Einfluss auf eine Polizeikontrolle im Umfeld einer Diskothek nehmen wollte.

Wie berichtet wird, vergleicht der Landrat den Einsatz mit einem Kriegszustand gegen Bürger. Auch die Stellungsnahmen des Landrats in der OTZ zeugen nicht von Kompetenz und korrekter Haltung.

Wir fragen die Landesregierung deshalb:

1. Ist der Landesregierung bekannt, dass im Umfeld der Diskothek in Weira ein Umgang mit Drogen existiert?

2. Wenn ja, was wurde dazu bisher durch zuständige Stellen veranlasst, und wie sind Stellen des Kreises eingebunden?

3. Ist es richtig, dass der Landrat den Einsatz der Polizeikräfte versuchte zu verhindern bzw. Forderungen unzuständiger Weise aufmachte?

4. Welchen Zusammenhang sieht die Landesregierung im zufälligen Auftreten des Landrats, des Einsatzes des Sohnes im Bereich der Diskothek und der Unterstützung des Trägers im fördernahen Sinne?

5. Welche Schlussfolgerungen sind aus dem Vorgang zum Beispiel disziplinarisch zu ziehen?

6. Ist es richtig, dass mittlerweile die Staatsanwaltschaft gegen den Landrat ermittelt, und ist es richtig, dass dies

- insbesondere unter dem Verdacht Strafvereitelung im Amt - erfolgt?

Das Thüringer Innenministerium hat die namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. Dezember 2002 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Bei Polizeikontrollen im Umfeld der Diskothek in Weira wurden im Zeitraum von Januar 2000 bis Oktober 2002 von der zuständigen Polizeiinspektion 168 Fälle von Betäubungsmittelkriminalität festgestellt.

6. Januar 2003

Zu 2.: Im Rahmen der Suchtprävention fördert die Landesregierung das Musikszeneprojekt Drogerie in Trägerschaft der Suchthilfe in Thüringen Zielgruppen sind jugendliche und junge erwachsene Drogenkonsumenten. Bereits seit Ende 2000 bestehen zwischen den Mitarbeitern des oben genannten Projekts und den Betreibern des Clubs Y.RADC (ehemals Flucs) in Weira enge Kontakte. Es wurden gemeinsame Ideen entwickelt, um vor Ort möglichst effektiv und zielorientiert zu gestalten. Im Januar 2001 wurde die Arbeit des Drogerie-Projekts Vertretern der Suchtund Jugendhilfeeinrichtungen sowie der Polizei des Saale-Orla-Kreises am Beispiel des damaligen Flucs vorgestellt.

Zwischenzeitlich hat die Zusammenarbeit des Musikszeneprojekts Drogerie mit dem Club Y.RA-DC Vorbildfunktion eingenommen und wird in der Projektarbeit in den Thüringer Musikszenen als Maßstab angesehen.

Von der Polizei werden offene und verdeckte Aufklärungsmaßnahmen im Umfeld der Diskothek in Weira durchgeführt. Seit 1998 wurde das Landratsamt des Landkreises Saale-Orla durchgängig bei gemeinsamen Beratungen und schriftlich lagebezogen aus polizeilicher Sicht über die Problematik des Clubs Flucs (später Y.RA-DC) informiert.

Zu 3.: In der in Rede stehenden Angelegenheit ist ein Ermittlungsverfahren anhängig und es werden dienstrechtliche Überprüfungen durchgeführt. Unter Hinweis auf zu den Fragen 5 und 6 hält die Landesregierung eine darüber hinausgehende Stellungnahme gegenwärtig für nicht angezeigt.

Zu 4.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.

Zu 5.: Für den Landrat des Saale-Orla-Kreises nimmt das Thüringer Landesverwaltungsamt die Aufgaben des Dienstvorgesetzten wahr. Die in den Pressemitteilungen der Ostthüringer Zeitung vom 22. Oktober 2002 und der Bild Thüringen vom 22. Oktober 2002 dargelegten Sachverhalte sowie weitere bekannt gewordene Vorwürfe gegen den Landrat werden zurzeit vom Thüringer Landesverwaltungsamt in dienstrechtlicher Hinsicht geprüft. Für das weitere Vorgehen in dienstrechtlicher Hinsicht ist von Bedeutung, dass die Staatsanwaltschaft Gera gegen den Landrat ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Strafrechtliche Verfahren sind gegenüber einem Disziplinarverfahren grundsätzlich vorrangig.

Zu 6.: Die Staatsanwaltschaft Gera führt ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der versuchten Strafvereitelung im Amt gegen Landrat Roßner und seinen ersten Beigeordneten.